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Hygienechecks, Hygieneberatung, Personalschulungen |
Geschrieben von: Gast - 20.07.2009, 17:27 - Forum: Lebensmittelhygiene
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Hallo Zusammen,
Wir haben bei uns im Betrieb eine Großküche in der wir über 2000 Essen pro Tag kochen. Bisher haben wir einen Dienstleister der uns bei den oben genannten Dingen betreut. Aktuell sind wir uns nicht sicher, ob wir uns auf die Einschätzung verlassen können, da sie immer sehr sehr gut ausfällt. Nun möchten wir uns nach Vergleichsangeboten erkundigen.
Gibt es hier jemanden der mir eine gute Firma empfehlen kann?
Ach ja, wir sind ganz im Süden Deutschlands tätig.
Viele Grüße und herzlichen Dank
Snoppl
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Online Ampelcheck |
Geschrieben von: Michaela - 01.07.2009, 09:56 - Forum: Off-Topic
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Kunden können beim Lebensmitteleinkauf anhand der Packungsangaben nur schwer feststellen, ob ein Produkt sehr viel Fett oder Zucker enthält. Deshalb haben die Verbraucherzentralen die Ampelkennzeichnung auf zahlreiche Produkte selbst angewendet. Im Internet sind mehr als 300 Lebensmittel mit der Kennzeichnung zu finden.
Kreiszeitung vom 27.06.2009
<!-- w --><a class="postlink" href="http://www.verbraucherzentrale-ampelcheck.de">www.verbraucherzentrale-ampelcheck.de</a><!-- w -->
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hygienevorschriften für essenlieferranten |
Geschrieben von: erdnugel87 - 29.06.2009, 17:14 - Forum: Lebensmittelhygiene
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ich bekomme nie von meinem mittagsessenlieferanten einen lieferschein u8nd das essen ist in warmen assietten schon 10 uhr da obwohl es erst 12 uhr essen gibt kann das rechtens sein das das warme essen auch wenn es in einer asiette ist 2 stunden steht vor der weiter verarbeitung oder darreichung ?????????????
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FRuchtfliegen und Essigreiniger |
Geschrieben von: Michael Bäuml - 26.06.2009, 13:04 - Forum: Schädlingsbekämpfung
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Hallo zusammen,
eine Frage an unsere SBK-Fachleute.
Würde es auf Grund der Fruchtfliegenproblematik nicht Sinn machen in den Eigenkontrollkonzepten der Betriebe, die ja auch die Reinigungsanweisungen enthalten, den Gebrauch von Essigreinigern zu untersagen????
Viele Grüße
Michael Bäuml
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HACCP Konzept verpflichtend? |
Geschrieben von: TurboS - 25.06.2009, 10:57 - Forum: Qualitätsmanagement
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Hallo,
ich habe mal eine wahrscheinlich blöde Frage....
Ist man als Lebensmittelhersteller verpflichtet mindestens ein HACCP-Konzept zu haben?
Ich habe ein wenig in der 852/2004 gelesen, aber dort stehen nur Ausdrücke wie "können"und "sollten". Das heißt ja nicht, daß sie "müssen".
Wenn es verpflichtend ist, wie kann ich dies eventuell einem Hersteller klar machen?
MFG
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BSCI |
Geschrieben von: Andrea - 15.06.2009, 07:11 - Forum: Zertifizierungsstandards
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ein namhaftes Einzelhandelsunternehmen hat den „Code of Conduct“ der „Business Social Compliance Initiative (BSCI)“ zum Bestandteil seiner Lieferverträge gemachen. Die Initiative beschäftigt sich mit
der Einhaltung von Sozialstandards wie Kinderarbeit, Mindestlöhne, Zwangsarbeit oder Arbeitssicherheit. Der Verhaltenskodex ist von den Lieferanten umzusetzen und könnte zu
einem späteren Zeitpunkt durch Audits überprüft werden.
Dabei wird es fraglich sein, ob ein Überblick über die gesamte Handelskette bis zur landwirtschaftlichen Produktion in möglicherweise außereuropäischen Ländern zumutbar oder
praktikabel ist. Auf diesen Punkt sollte nach unserer Einschätzung hingewiesen werden, wenn
die Einbeziehung des „Code of Conducts“ akzeptiert werden soll.
Der Fachverband hat sich mit den Anforderungen befasst und kommt zu
folgender Einschätzung:
• Nicht nur den Handelsunternehmen, sondern auch den Lieferanten von Lebensmitteln
ist es ein wesentliches Anliegen, dass die Produktion entlang der Lieferkette unter
Berücksichtigung von anerkannten sozialen und ökologischen Standards erfolgt.
• Die Lieferanten tragen die wesentliche Verantwortung für die Umsetzung sozialer
Standards; diese konzentriert sich allerdings primär auf den jeweiligen Vorlieferanten,
zu dem eine unmittelbare vertragliche Beziehung besteht. Darüber hinaus sind
Lebensmittelhersteller oftmals auf Garantien und Zusicherungen von Lieferanten
angewiesen, die in der Handelskette weiter entfernt sind.
• Das uns vorliegende Schreiben des Handelsunternehmens ist so zu verstehen, dass der
Code of Conduct der BSCI Bestandteil der vertraglichen Beziehungen mit allen
Lieferanten werden soll. Dementsprechend sollen die Lieferanten konkludent ihr
Einverständnis mit der Geltung Code of Conduct in seiner jeweils gültigen Fassung
erklären. Wird dem Schreiben nicht widersprochen, muss davon ausgegangen werden,
dass der Code of Conduct Bestandteil des jeweiligen Liefervertrages wird.
• Mit der Einbeziehung des Code of Conduct in das jeweilige Vertragsverhältnis wird
nach unserem Verständnis nicht bereits eine Verpflichtung zu regelmäßiger Auditierung
eingegangen. Auch unmittelbare finanzielle Auswirkungen dürften mit der
Einbeziehung des Code of Conduct nicht verbunden sein. Die bloße Einbeziehung des
Code of Conduct stellt allerdings nach Aussage des Handelsunternehmens lediglich
einen ersten Schritt dar. Es ist damit zu rechnen, dass sich die Lieferanten in einem
weiteren Schritt einer Auditierung unterwerfen müssen.
• Es besteht kein Zweifel daran, dass die von der BSCI verfolgten Ziele erstrebenswert
sind. Mittel- und langfristig ist jedoch fraglich, ob eine Kontrolle im Wege der Auditierung für jeden Lieferanten zumutbar ist. Nicht in jedem Fall kann ein Überblick über die Handelskette hinweg bis zur landwirtschaftlichen Urerzeugung gewahrt
werden. Der Gesetzgeber trägt diesem Umstand durch die Regelungen zur
Rückverfolgbarkeit Rechnung, die nur in Bezug auf den jeweils vor- oder
nachgeschalteten Lieferanten/Abnehmer gewährleistet sein muss.
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