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BSCI - Andrea - 15.06.2009 ein namhaftes Einzelhandelsunternehmen hat den „Code of Conduct“ der „Business Social Compliance Initiative (BSCI)“ zum Bestandteil seiner Lieferverträge gemachen. Die Initiative beschäftigt sich mit der Einhaltung von Sozialstandards wie Kinderarbeit, Mindestlöhne, Zwangsarbeit oder Arbeitssicherheit. Der Verhaltenskodex ist von den Lieferanten umzusetzen und könnte zu einem späteren Zeitpunkt durch Audits überprüft werden. Dabei wird es fraglich sein, ob ein Überblick über die gesamte Handelskette bis zur landwirtschaftlichen Produktion in möglicherweise außereuropäischen Ländern zumutbar oder praktikabel ist. Auf diesen Punkt sollte nach unserer Einschätzung hingewiesen werden, wenn die Einbeziehung des „Code of Conducts“ akzeptiert werden soll. Der Fachverband hat sich mit den Anforderungen befasst und kommt zu folgender Einschätzung: • Nicht nur den Handelsunternehmen, sondern auch den Lieferanten von Lebensmitteln ist es ein wesentliches Anliegen, dass die Produktion entlang der Lieferkette unter Berücksichtigung von anerkannten sozialen und ökologischen Standards erfolgt. • Die Lieferanten tragen die wesentliche Verantwortung für die Umsetzung sozialer Standards; diese konzentriert sich allerdings primär auf den jeweiligen Vorlieferanten, zu dem eine unmittelbare vertragliche Beziehung besteht. Darüber hinaus sind Lebensmittelhersteller oftmals auf Garantien und Zusicherungen von Lieferanten angewiesen, die in der Handelskette weiter entfernt sind. • Das uns vorliegende Schreiben des Handelsunternehmens ist so zu verstehen, dass der Code of Conduct der BSCI Bestandteil der vertraglichen Beziehungen mit allen Lieferanten werden soll. Dementsprechend sollen die Lieferanten konkludent ihr Einverständnis mit der Geltung Code of Conduct in seiner jeweils gültigen Fassung erklären. Wird dem Schreiben nicht widersprochen, muss davon ausgegangen werden, dass der Code of Conduct Bestandteil des jeweiligen Liefervertrages wird. • Mit der Einbeziehung des Code of Conduct in das jeweilige Vertragsverhältnis wird nach unserem Verständnis nicht bereits eine Verpflichtung zu regelmäßiger Auditierung eingegangen. Auch unmittelbare finanzielle Auswirkungen dürften mit der Einbeziehung des Code of Conduct nicht verbunden sein. Die bloße Einbeziehung des Code of Conduct stellt allerdings nach Aussage des Handelsunternehmens lediglich einen ersten Schritt dar. Es ist damit zu rechnen, dass sich die Lieferanten in einem weiteren Schritt einer Auditierung unterwerfen müssen. • Es besteht kein Zweifel daran, dass die von der BSCI verfolgten Ziele erstrebenswert sind. Mittel- und langfristig ist jedoch fraglich, ob eine Kontrolle im Wege der Auditierung für jeden Lieferanten zumutbar ist. Nicht in jedem Fall kann ein Überblick über die Handelskette hinweg bis zur landwirtschaftlichen Urerzeugung gewahrt werden. Der Gesetzgeber trägt diesem Umstand durch die Regelungen zur Rückverfolgbarkeit Rechnung, die nur in Bezug auf den jeweils vor- oder nachgeschalteten Lieferanten/Abnehmer gewährleistet sein muss. - Michaela - 16.06.2009 Wir haben auch bereits eine Anfrage hierzu bekommen, glücklicherweise konnte ich das Schreiben gleich an die Geschäftsleitung weitergeben. <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- --> - Saftschubse - 16.06.2009 Wir haben einen solchen Fragebogen auch schon erhalten. Und auch direkt an die Geschäftsführung bzw. die Rechtsabteilung weitergeleitet, das sind so Dinge für die ich nicht unterschreibe. Als QM hat man ja häufig genug den Kopf schonmal in der Nähe der Schlinge :nawarte <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> - Michaela - 16.06.2009 Saftschubse schrieb:Als QM hat man ja häufig genug den Kopf schonmal in der Nähe der Schlinge :nawarte Das sehe ich auch so. <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> |