hygienevorschriften für essenlieferranten - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Fachbereiche (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=65) +--- Forum: Lebensmittelhygiene (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=74) +--- Thema: hygienevorschriften für essenlieferranten (/showthread.php?tid=3052) |
hygienevorschriften für essenlieferranten - erdnugel87 - 29.06.2009 ich bekomme nie von meinem mittagsessenlieferanten einen lieferschein u8nd das essen ist in warmen assietten schon 10 uhr da obwohl es erst 12 uhr essen gibt kann das rechtens sein das das warme essen auch wenn es in einer asiette ist 2 stunden steht vor der weiter verarbeitung oder darreichung ????????????? - Unwissende - 29.06.2009 Hallo "erdnugel87", hast Du von Deinem Lieferanten denn je einen Lieferschein verlangt? Wie viel Essen werden geliefert? Inwiefern verarbeitest Du denn das Essen weiter? Und für welchen Personenkreis ist denn das Essen? Auch dafür gibt es rechtliche Vorgaben. Du als Kunde hast doch die Möglichkeit darauf einzuwirken. Oder etwa nicht? - erdnugel87 - 30.06.2009 ja ich habe schon mehrfach angesprochen das ich täglich einen Lieferschein möchte Ich arbeite in einer Kurzzeit und Verhinderungspflege und das essen ist für alte sowie geistig und körperlich behinderte Menschen Wir portionieren das essen aus den asietten auf die teller und reichen es denne die aus eigener kraft nicht essen können ich bin auf der suche nach etwas das ich der firma in die hand geben kann da mir am telefon immer nur gesagt wird das das nicht zwingend notwendig ist einen Lieferschein zu erhalten das haben die noch nie gemacht und an den Lieferzeiten können sie auch nichts ändern da wir ja nicht die einziegen sind und sie deshalb nicht ihre tur umwerfen können Danke für die hilfe LG erdnugel87 - Michael Bäuml - 30.06.2009 Hallo und herzlich willkommen hier im Forum. Da dein Lieferant ja mit Sicherheit ein Caterer ist und mehrer „Einzelhandelsbetriebe“ beliefert drängt sich mir die Frage auf, ob er ein EU Zulassung hat, wenn dem so wäre wüsste er, unter welchen Bedingungen das Essen gerade an die von dir beschriebene Zielgruppe (alte und schwache Menschen) abgegeben werden müssen. Natürlich gibt es nicht für alle ein Gesetz aber es gibt Normen und Leitlinien in denen so etwas steht. Der Gesetzgeber sagt dann dazu, dass es sich hierbei um den Stand der Technik handelt und verpflichte somit den Lieferanten sich danach zu richten. Nun zu deinen Problemen: Lieferschein: Du bist der Kunde, wenn du sagst, dass du einen Lieferschein haben willst muss er dir einen geben, wenn er nicht Gefahr laufen will, einen Kunden zu verlieren. Es gibt genug andere Betrieb, die dich gerne beliefern würden. Transport: Der Lieferant muss sicherstellen, dass das Lebensmittel während des Transportes nicht nachteilig beeinflusst werden kann. So eine Beeinflussung kann schon eine nicht ausreichende Temperatur sein, also muss er dir nachweisen, bei welchen Temperaturen er die Ware abgepackt hat, du kontrollierst dann, wie viel Grad das Essen hat, wenn es bei dir ankommt. Temperatur und Heißhaltezeit: In der DIN Norm 10508 steht, dass die Lebensmittel bei einer Temperatur von mind. 65°C Heißzuhalten sind und dass die Zeit des Heißhaltens nicht länger als 3 Stunden betragen soll (Stand der Technik; siehe oben) Viele Grüße Michael Bäuml - Michael Bäuml - 17.07.2009 konnten wir die helfen, oder hast du noch weitere Fragen??? Gruß Michael - Sonnenblume - 09.09.2009 hallo erdnugel87 habe heute erst deinen eintrag gelesen und wollte dir einfach mal sagen wie wir das händeln. ich arbeite bei einem caterer und wir liefern auch essen aus. der kunde gibt uns die gewünschte anlieferungszeit vor und WIR müssen uns gedanken machen, wie wir das ermöglichen, wir wollen ja den auftrag <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s --> unser kunde hat das recht und wir die möglichkeit wir dokumentieren, die ausgabetemperatur für uns ( auf wunsch kann der kunde das jederzeit einsehen!) die zeit der ausgabe ist festgelegt. weiterhin wird die temperatur bei übergabe an den kunden gemessen und dokumentiert ( von beiden seiten). wann der kunde das essen DANN weiterverteilt, unterliegt nicht mehr unserer verantwortung. ach ja, es gibt auch ein übergabeprotokoll ( lieferschein, wir dokumentieren die abgabemenge, der kunde zählt und zeichnet gegen) hoffe das hilft dir weiter...weil der kunde hat auch rechte. |