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Allergenenwarnung - Spurenkennzeichnung |
Geschrieben von: laganon - 10.07.2015, 15:10 - Forum: Lebensmittelrecht
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Guten Abend,
gerade bin ich auf diesen Artikel gestoßen und da fiel mir wieder die sehr anregende Diskussion mit Michael gestern ein. Vielleicht hat er ja doch Recht?
Rückruf - ein Service für Allergiker
Das in der EU bestimmte Allergene hervorgehoben werden müssen, wenn Sie in der Zutatenliste stehen, kann ich nachvollziehen und dies steht aus meiner Sicht auch nicht mehr zur Diskussion. Daraus leiten sehr viele Unternehmen automatisch ab, dass also auch ein potenzielles Risiko bestehen muss. Wenn ein potentielles Risiko besteht, müsste auch - nachvollziehbarer Weise - die Gefahr auch bestehen, wenn ich diese Allergene verschleppe. Ich denke, bis dahin können wir alle folgen. Doch nun gehen die Überlegungen in zwei Richtungen.
a) aus Sicht des "vorbeugenden Verbraucherschutzes" ist es daher notwendig, auch eine Spurenkennzeichnung aufzubringen, insbesondere um das Unternehmen vor einem eventuellen Rückruf zu schützen. Doch warum werden dann nur die deklarattionspflichtigen Allergene und nicht alle Allergene berücksichtigt oder
b) das Unternehmen schätzt zwar die Gefahr als vorhanden ein, geht aber von einem annehmbarem Risiko aus (nur einzelne Verbraucher werden geschädigt) und hält sich an die gesetzliche Deklaration.
Welches ist der richtige Weg?
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neues vom ***Verlag |
Geschrieben von: etolit_hygiene - 09.07.2015, 12:57 - Forum: Schädlingsbekämpfung
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Hallo zusammen,
wir erwähnen ja den einen, bestimmten Verlag lieber nicht, aber ich habe da trotzdem mal ne Frage.
Im Juni habe ich eine Aktualisierungslieferung bekommen und da war ein Wissensfächer über die 50 häufigsten Schädlinge dabei. Da sind prägnante Fakten und Fotos zusammengefasst. Für mich als Laie macht das erst mal nen ganz guten Eindruck und ich werde das künftig auch in meinen Schulungen verwenden können. Aber ich hätte gern eure fachliche Meinung dazu, falls jemand von euch das Druckwerk schon mal in Händen hatte...
Einen angenehmen Sommer noch
etolit_hygiene
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Spezifikationen für "Halbwaren" |
Geschrieben von: Saftschubse - 09.07.2015, 07:30 - Forum: Lebensmittelrecht
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Hallo liebe Fachkreisler,
wie gebt Ihr die Zutaten in der Spezifikation einer Halbware an? Die Halbware wird in unterschiedlichen Gebindegrössen an Industrie/ Handwerk/ GV verkauft und kann nicht ohne eine weitere Verarbeitung an den Endverbraucher abgegeben werden. - genaue Anteile in % oder Gramm?
- %-Bereiche
- "nur" absteigende Reihenfolge
Was ist Eure Antwort, wenn Euer Kunde aber auf die Angabe der genauen Anteile besteht? QUID nehme ich hier mal aus, das ist klar.
Ehrlicherweise suche ich hier auch nach Formulierungsvorschlägen; gerne auch mit einem Hinweis auf Schutz der Entwicklung bei Produkten, deren Geheimnis eigentlich nur aus der genauen Zusammensetzung besteht und keine geheimen Verarbeitungsschritte dahinter stehen.
LG
Saftschubse
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BRC 7 |
Geschrieben von: laganon - 02.07.2015, 07:03 - Forum: Zertifizierungsstandards
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Guten Morgen,
seit gestern ist es wieder soweit. Die nächste Version des GFSI-Standards BRC Food (Version 7) ist in gültig. Neben verschiedenen Änderungen in den Anforderungen, die jedoch nicht ganz so dramatisch sind, wie sonst bei Versionsänderungen, gibt es vor allem im Umgang mit dem Standard Änderungen.
1.) neue Bewertungsgrade: Neu ist das TOP-Level "AA". Dieses darf bei Untternehmen vergeben werden, welche nur 4 kleine Abweichungen haben. Die bisherigen Level B & C wurden wieder etwas komprimiert, und das Level D eingeführt. Dadurch ist auch nach unten wieder ein wenig Luft.
2.) Der Standard ist jetzt kostenlos herunterladbar.
3.) Für Nutzer des BRC-Standards wurde das BRC-Participate (kostenpflichtige Internetplattform) geschaffen. Hier können die verschiedenen Interpretationen, Guide-Lines und Online-Seminare gemacht werden.
4.) Es können zusätzliche Module durch den Betrieb beuaftragt werden, bspw. für den Kunden ASDA und ALDI Australien, für Food Defense oder für Handelswaren.
5.) Ihr könnt euch jetzt sicher sein, dass auch eure Auditoren schwitzen müssen. Für jeden produktscope und jedes Modul müssen die Auuditoren alle zwei Jahre eine online-Prüfung ablegen.
6.) Transparent in der Lieferkette - bei Einsatz von Rohstofflieferanten (inkl. Primärveprackungsmaterial) muss eine GFSI-Zertifizieruung beim Lieferanten vorliegen. - Broker müssen ab 2016 nach dem BRC Broker zertifiziert sein, oder dem Kunden die Lieferanten der gebrokerten Handelsprodukte mitteilen. - Lieferanten ohne GFSI-Standard müssen auditiert werden und mindestens alle drei Jahre einen Rückverfolgbarkeitsstes vorweisen
Wenn es Fragen gibt, Anregungen oder auch "Unverständnis" - Wir beantworten Euch diese Fragen gerne
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Wieder dabei im "Zertifizierungs-Zirkus" |
Geschrieben von: Saftschubse - 03.06.2015, 07:10 - Forum: Zertifizierungsstandards
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Hallo liebe Fachkreisler,
ich bin wieder dabei im"Zertifizierungs-Zirkus", ich bin wieder im QM in der Lebensmittelindustrie tätig. Es ist noch nicht ganz sicher ob noch ein Mal nach BRC zertifiziert werden wird (neue Revision ab 01.07.2015 anzuwenden!) oder direkt nach IFS Food (da wird die nächste Revision wohl noch bis 2017 auf sich warten lassen), aber eines der beiden wird es sein.
Ich freue mich auf den Austausch mit Euch, ich habe hier so einiges zu tun und mit Sicherheit die eine oder andere Frage.
Liebe Grüsse
Saftschubse
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Der "Internet-Pranger" meldet sich zurück |
Geschrieben von: Michael Bäuml - 13.05.2015, 09:18 - Forum: Lebensmittelrecht
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Neue gesetzliche Grundlagen für behördliche „Internet-Pranger“
8. Mai 2015
Das BMEL hat den Entwurf einer neuen gesetzlichen Regelung vorgelegt, auf dessen Grundlage künftig die Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen durch die Behörden erfolgen soll. Hiermit soll die umstrittene Vorgängerregelung des § 40 Abs. 1 a) LFGB abgelöst werden, die in der Vergangenheit Grundlage zahlreicher Diskussionen und rechtlicher Auseinandersetzungen war. Da zahlreiche Gerichte verfassungsrechtliche Bedenken geäußert hatten, wurde der Vollzug dieser Vorschrift weitestgehend ausgesetzt. Durch die nunmehr vorgelegte neue Regelung soll den Bedenken der Gerichte Rechnung getragen werden und, wie vom Bundesrat gefordert und im Koalitionsvertrag vorgesehen, eine rechtssichere Veröffentlichung von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht sichergestellt werden.
Ergänzt wurde nunmehr eine gesetzliche Löschungsfrist von sechs Monaten. Außerdem wurde eine Härtefallklausel eingefügt, nach der die Behörde von einer Veröffentlichung absehen kann, wenn dies zur Vermeidung einer besonderen Härte für die betroffenen Unternehmer erforderlich ist. Zu begrüßen ist, dass nunmehr die grundsätzliche Verpflichtung der Behörde geschaffen werden soll, das betroffene Unternehmen vor einer Veröffentlichung anzuhören. Im Rahmen dieser Anhörung hat das betroffene Unternehmen die Möglichkeit, auf den weiteren Gang des Verfahrens Einfluss zu nehmen, bevor die Behörde vollendete Tatsachen schafft.
Klargestellt wird ferner, dass eine Information auch dann zu erfolgen hat, wenn der der Veröffentlichung zugrundeliegende Mangel bereits beseitigt worden ist. In diesem Fall soll jedoch zusätzlich darauf hingewiesen werden, dass der Mangel behoben wurde. Neu aufgenommen wurde die Veröffentlichung im Falle von Unterschreitungen von Mindestgehalten sowie bei Stoffverboten (sog. Nulltoleranzen).
Beibehalten wurde trotz zahlreicher vorgebrachter Bedenken eine grundsätzliche Veröffentlichungspflicht in den Fällen, in denen die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens 350,00 EUR „zu erwarten ist“. Zusätzlich soll eine Informationspflicht auch bei der Abgabe von der Verwaltungsbehörde an die Staatsanwaltschaft bestehen. Beibehalten wurde ferner auch die Regelung, dass der Verstoß auf der Grundlage von mindestens „zweier unabhängiger Untersuchungen“ festgestellt werden muss ohne Klarstellung derbislang heftig diskutierten Frage, ob die Untersuchungsbefunde von zwei unterschiedlichen Untersuchungsämtern stammen müssen, wie es teilweise von den Verwaltungsgerichten angenommen wurde.
Das Gesetzgebungsverfahren ist bislang noch nicht abgeschlossen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Regelung in der vorliegenden Fassung in Kraft treten wird. Über die weitere Entwicklung werden wir selbstverständlich berichten.
Stand: 08.05.2015
Redaktion: Manuel Immel, Rechtsanwalt, Gummersbach, info@kwg.eu
Haftungsausschluss: Obgleich dieser Informationsbrief sorgfältig erstellt wurde, kann keine Haftung für Fehler oder Auslassungen übernommen werden. Dieser Informationsbrief stellt keinen anwaltlichen Rechtsrat dar und ersetzt keine auf den Einzelfall bezogene anwaltliche Beratung. Hierfür stehen die Rechtsanwälte der Kanzlei KWG Rechtsanwälte zur Verfügung.
Der Fachkreis- Lebensmittelhygiene e.V. bedankt sich herzlich für die Genehmigung, den durch die Kanzlei KWG Rechtsanwälte erstellten Newsletter im FKLMH-Forum veröffentlichen zu dürfen.
Dank und Gruß an Herrn Immel.
Viele Grüße
Michael Bäuml
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Weiß jemand, was das sein könnte? |
Geschrieben von: Suse - 07.05.2015, 18:41 - Forum: Schädlingsbekämpfung
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Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe hier mal ein Bild angehängt. Eine Freundin von mir hatte kürzlich diese Abdrücke unter einer Plane, mit der sie ihr Holz abgedeckt hat. Weiß jemand, was das sein könnte? Kann dieser Abdruck überhaupt von irgendeinem "Tierchen" stammen?
Liebe Grüße
Suse
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Löschen von Beiträgen |
Geschrieben von: Suse - 27.04.2015, 14:51 - Forum: Neuerungen/Erweiterungen/Ankündigungen
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Liebe Forengemeinde,
mit der neuen Forensoftware gibt es auch eine Erweiterung bzgl. gelöschter Beiträge. Sicherlich hat der eine oder andere schon mal einen seiner Beiträge versehentlich gelöscht und sich dann geärgert, dass er weg ist. Hier haben wir jetzt vorgebeugt. ...ALLE Beiträge bleiben nach einer Löschung für einen Zeitraum von 24 Stunden in der Datenbank erhalten, bis sie endgültig gelöscht werden.
Sollte also mal jemand zu schnell geklickt und versehentlich einen Beitrag gelöscht haben, bitte während dieses Zeitraums bei einem der Moderatoren oder der Administration melden, damit die Löschung rückgängig gemacht werden kann.
Liebe Grüße
Suse
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