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IFS Version und Risikoanalyse |
Geschrieben von: Ulrike - 22.11.2007, 09:19 - Forum: Qualitätsmanagement
- Antworten (2)
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Seit August liegt nun mir der IFS-Standard in der Version 5 vor. Das Einführungsseminar vom HDE Trade Service habe ich auch besucht.
Bei der Umsetzung hänge ich nun bei dem schönen Wort "Risikoanalyse".
Mir kommt es so vor, als hätte die Gremien immer wenn sie nicht weiter wussten, dieses schöne Wörtchen eingesetzt.
So muss nun in folgenden Bereichen eine Risikoanalyse durchgeführt werden: Personalhygiene, Schutzkleidung, Lenkung von Aufzeichnungen, Handhygiene, Zugang zu Umkleideräumen, Lieferantenauswahl, Produktverpackung, Lagerung von Ware im Freien, Druckluft, Bewirtschaftung und Hygiene, Risiko von Fremkörpern, Metall, Glasbruch und Holz, Produktrücknahme. (Dies sind nur Oberbegriffe)
Nun die eigentliche Frage:
Wie sieht so eine <!-- s:evil: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_evil.gif" alt=":evil:" title="Evil or Very Mad" /><!-- s:evil: --> Risikoanaylse <!-- s:evil: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_evil.gif" alt=":evil:" title="Evil or Very Mad" /><!-- s:evil: --> aus?
Wer hat Tipps oder Links? <!-- s: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_question.gif" alt=":" title="Question" /><!-- s: -->
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Natamycin |
Geschrieben von: Ariane - 14.11.2007, 13:01 - Forum: Lebensmittelrecht
- Antworten (8)
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Hallo,
Natamycin ist ja nur beschrängt für die Oberflächenbehadlung von Lebensmitteln erlaubt. so weit so gut. Die explizid zugelassenen Produkte sind "Käse" und getrocknete und gepökelte Wurst.
Zu meiner Frage, was ist gepöklete Wurst? Welche Artikel sind darunter zu verstehen.
Danke für eine Antwort.
Karen Everding
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Besondere Küchenhygiene bei Kleinkindern |
Geschrieben von: maxemer - 13.11.2007, 10:46 - Forum: KiGa/KiTa & Co.
- Antworten (10)
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Guten Morgen,
habe vor ein paar Tagen mit Kita´s diskutiert, ob es in Einrichtungen mit Kleinkindern (1-3 Jahren), die ja immer öfter in Kiga´s kommen, besondere Vorschriften zu beachten gibt.
Ich wüßte keine (was ja nichts heißen soll) - weiß einer von Euch was???
Danke
maxemer
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Verbraucherinformationsgesetz |
Geschrieben von: Druidelix - 12.11.2007, 16:56 - Forum: Lebensmittelrecht
- Keine Antworten
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Jetzt ist es da,
das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation
vom 05. November 2007
Was hat sich geändert ?
Im LFGB gab es einige Änderungen
§ 40 LFGB
Information der Öffentlichkeit
(1) Die zuständige Behörde kann (jetzt: soll !!!) die Öffentlichkeit
unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels oder
Futtermittels und des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmens,
unter dessen Namen oder Firma das
Lebensmittel oder Futtermittel hergestellt oder behandelt
wurde oder in den Verkehr gelangt ist, und, wenn dies zur
Gefahrenabwehr geeigneter ist, auch unter Nennung des
Inverkehrbringers, nach Maßgabe des Artikels 10 der
Verordnung (EG) Nr. 178/2002 informieren.
Eine Information der Öffentlichkeit in der in Satz 1 genannten Art und
Weise kann (jetzt: soll) !!! auch erfolgen, wenn
...
...
3. im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen,
dass von einem Erzeugnis eine Gefährdung für
die Sicherheit und Gesundheit ausgeht (jetzt zusätzlich: oder ausgegangen ist) und auf Grund unzureichender wissenschaftlicher Erkenntnis oder
aus sonstigen Gründen die Unsicherheit nicht innerhalb
der gebotenen Zeit behoben werden kann,
In den Fällen des Satzes 2 Nr. 2 bis 5 ist eine Information
der Öffentlichkeit nur zulässig, soweit hieran ein besonderes
(jetzt ist das Wort "besonders" gestrichen !!!)
Interesse der Öffentlichkeit besteht und dieses
Interesse gegenüber den Belangen der Betroffenen überwiegt.
Darüber hinaus gibt es weitere Änderungen, die Ihr bitte der VO entnehmt.
Viele Grüße
Jörg
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Kopfläuse |
Geschrieben von: Wolf - 10.11.2007, 09:31 - Forum: Schädlingsbekämpfung
- Antworten (23)
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Dipl. Biologe Gerd Burmeister (Landesamt für Gesundheit und Soziales aus Meck.-Pomm.) weist auf fehlerhafte Behandlungsmaßnahmen bei Kopfläusen (pediculus capitis) hin.
Herr Burmeister gibt folgende Fehler bei der Behandlung an:
- Einwirkzeit zu kurz
- Menge des ausgebrachten Mittels nicht ausreichend oder ungleichmäßig verteilt
- Verdünnung des Mittels im vorher gewaschenen zu nassen Haar
- Auftragen des Mittels nicht beginnend vom Haaransatz zur Kopfmitte
- Bei sehr fettigem Haar vor der Behandlung keine durchgeführte Haarwäsche mit einem pH-neutralen Shampoo (eingeschränkte Wirksamkeit des Läusemittels, löst sich in Fett)
- Unterlassene Wiederholungsbehandlung nach 9-10 Tagen
Er gibt auch folgende Länder an, in denen Resistenzsituationen aufgetreten sind.
Dazu gehören Großbritanien bei denen die Wirkstoffe Permethrin (Mittel in Deutschland wäre hier Infectopedicul), Pyrethrum (Goldgeist Forte), Bioallethrin (Jacutin N Spray), Lindan (Delitex-Haarwäsche N, Jacutin Gel) Gruppen- oder Kreuzresistenzen aufweisen. (Hermann,2000)
Nachweislich sind auch Resistenzen gegen Permethrin in Frankreich und Dänemark aufgetreten. (Feldmeier,2006)
Leider fehlen in Deutschland Untersuchungen die Resistenzen nachweisen.
(quelle: Gerd Burmeister, PCN37)
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Zimtsterne wieder okay - aber Frühstücksprodukte? |
Geschrieben von: mglass - 07.11.2007, 12:53 - Forum: Verbraucherfragen
- Keine Antworten
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Nach Angaben von foodwatch (zitiert auch vom Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure im BLVK-Newsletter 138/2007) haben die Hersteller von Zimtsternen dazugelernt und durch Änderungen der Rezepturen den Cumaringehalt signifikant gesenkt, so dass dem Genuss nichts mehr entgegen steht - zumal bei saisonalem Gebäck.
Näheres hier: http://foodwatch.de/kampagnen__themen/zi...x_ger.html
Anders sieht es z. Zt. bei zimthaltigen Frühstücksprodukten aus:
Weil hier immer noch der billigere Cassia-Zimt verwendet wird, sind die Grenzwerte oft miserabel.
Die beiden großen Hersteller Nestlé und Oetker, deren Markenprodukte durchaus der gehobenen Preisgruppe angehören, verhalten sich wenig einsichtig: Nestlé verweist darauf, dass Zimt ja ein Gewürz und damit kein Aromastoff im Sinne der Aromenverordnung sei und Oetker will sich erst in den kommenden Tagen äußern.
Im Sinne der Verbraucher ist ein solches Herstellerverhalten sehr fragwürdig, denn es geht um mehr als um Unverträglichkeiten oder Allergien, es geht laut Bundesinstitut für Risikobewertung nachweislich um Leberschäden und Krebserkrankungen, besonders bei Kindern und anderen empfindlichen Verbrauchergruppen.
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