Bewertung Dienstleistung
Geschrieben von: cheesele - 22.06.2016, 09:31 - Forum: Schädlingsbekämpfung - Antworten (3)

Hallo zusammen,

wir haben die Auflage, alle unsere externer Dienstleister zu bewerten. Läuft unter Lieferantenbewertung. Betrifft Reinigung Sozialbereiche, Schädlingsbekämpfung, Wäscherei. Jetzt haben wir zwar eine Matrix zur Lieferantenbewertung, diese ist aber dafür nicht verwendbar und auch nicht abwandelbar.
Hat jemand Erfahrung bei der Bewertung externe Dienstleister und kann mir weiterhelfen in Bezug auf die Punkte, welche da bewertet werden sollten?
Wir haben Anfang Juli IFS und BRC und sollten es da vorlegen.

Danke und Grüße
von einer leicht verzweifelten cheesele


  aktuelle Beschlüsse ALTS
Geschrieben von: laganon - 04.06.2016, 10:06 - Forum: Lebensmittelrecht - Keine Antworten

Infos aus der 76. Arbeitstagung ALTS

1.) Büffelfleisch - Es ist nicht möglich, das Fleisch von Büffeln (Gattung Bubalus und Syncerus) als "Rindfleisch" in Verkehr zu bringen (VO 1760/2000, 1308/2013 & 1169/2011)

2.) "fangfrisch" beu Fisch - Fisch muss aus der Tagesfischerei stammen, d.h. max. 24 h zwischen Anlandung und Inverkehrbringen; die Verwendung "fangfrischer Genuss" wird mit "fangfrisch" gleichgesetzt, wir diese in einem anderen Zusammenhang verwendet, ist dies irreführend

3.) Internethandel mit Frischfisch - Internethandel wird als Einzelhandel gesehen, daher gilt auch hier bei der Abgabe von Frischfisch: Schmelzeistemperatur (0°C bis 2°C) (0853/2004 Anhang III Abschnitt IV Ziffer 2

4.) Königsberger Klopse: Der Fleischanteil der Königsberger Klopse muss den Leitsätzen 2.507.3 entsprechen ("Tatar")

5.) QUID-Kennzeichnung Fleischfond: Keine QUID-Kennzeichnung für den Fleischanteil notwendig (VO 1169/2011 Anhang VIII Nr. 1)

6.) Zugabe Tierartfremden Eiweißes: Kennzeichnung in unmittelbarer Nähe der Bezeichnung des Produktes ist erforderlich (LMIV Anhang IV Teil A Nr. 5)

7.) Einfrierdatum: erstmaliges Einfrieren ist der Zeitpunkt, an dem der Kristallisationspunkt erstmalig unterschritten wurde. Ein erneutes Überschreiten des Kristallisationpunktes zum bearbeiten und anschließendem wieder Einfrieren führt nicht dazu, dass ein neues Einfrierdatum (jüngeres Einfrierdatum) angegeben werden darf.


  Händehygiene
Geschrieben von: Saftschubse - 25.05.2016, 10:38 - Forum: Lebensmittelhygiene - Antworten (10)

Hallo liebe Fachkreisler,

ich hätte gerne mal Eure Meinungen zu einem Thema, bei dem mein Team und ich irgendwie nicht zu einem abschliessenden Ergebnis kommen.

Wir verarbeiten Mehle, Saaten, Triebmittel, Zucker, Gewürze, Fette.... zu Bäckerei- und Konditoreihalbfabrikaten. Die allermeisten sind Pulvermischungen, einige wenige haben eine pastöse Konsistenz, sind aber sterilisiert (Sporenbildende Getreide"bewohner" ...  Dodgy ) oder haben einen hohen Zuckergehalt von >60% und sind konserviert.

Also unkritische Roh- und Fertigwaren und/oder mit einer hohen Ausgangskeimbelastung der Rohwaren und gleichzeitig kaum MO-Wachstum möglich, weil der aw-Wert viiiiiel zu niedrig ist.


Mein Vorgänger hat eine Händedesinfektion nach dem Händewaschen eingeführt und wir diskutieren gerade, ob diese wirklich immer erforderlich ist oder nur in bestimmten Situationen.
Desinfizieren kann ebenso wie Handschuhe eine falsche Sicherheit vorgaukeln und greift zusätzlich noch den Eigenschutz der Haut an.


Was in unsere Überlegungen einfloss (pro und contra Desinfektion durcheinander):
* unkritische Produkte (würden in D nicht unter das IfSG fallen)
* Produkte, die sicher gebacken oder gekocht werden vor dem Verzehr
* Produkte, die nicht gekocht oder gebacken werden vor dem Verzehr (z.B. ein Pulver für eine mit kaltem Wasser anrührbare Dessertcreme)
* Rohwaren mit z.T. hoher Ausgangsbelastung
* Hygiene nach dem Toilettengang, der Mittagspause, Schneuzen/Niesen/Husten (möglicher Kontakt mit pathogenen Keimen)
* Stand der Technik / state of the art (der welcher wäre?)
* Gebinde der Rohwaren sind nicht steril und werden von den MA bei der Aufgabe in die Mischer angefasst und aufgeschnitten
* MA haben nur versehentlich Kontakt mit dem Produkt oder den Komponenten
* Hauteigenschutz gestört durch Desinfektionsmittel, falsche Sicherheit durch Desinfektionemittel


Klar, es ist eine risikobasierte Entscheidung, aber wir kommen nicht zu einem Ergebnis  Confused


Wie seht ihr es?


  Tierschutz
Geschrieben von: laganon - 24.05.2016, 11:04 - Forum: Verbraucherfragen - Antworten (4)

Sicherlich konntet ihr dies schon in den verschiedenen Presseportalen lesen. "Massenhafte Kükentötung bleibt erlaubt" - so die Schlagzeile auf den Presseportal des WDR. Dies wird die Diskussion um den Tierschutz und die ethischen Aspekte zum Töten von Tieren wieder entfachen. Auch wenn ich die oben genannte Schlagzeile nicht gut finde, ist doch zumindest die Diskussion sehr wünschenswert.

Unabhängig davon ist es gut, sich auch die Originalmeldungen anzusehen und einen kleinen Blick hinter die Kulissen des Urteils zu werfen. Auch wenn die Konsequenz die gleiche sein wird, wurde auch durch das OVG Münster keine "Eraubnis erteilt".

Zwei Kreise in ( Wink  ja wieder ...) NRW haben zwei Betreibern von Brütereien auf Weisung des zuständigen Ministeriums das Töten männlicher Eintagsküken untersagt. Ich denke, mit dem Hinweis auf § 1 Tierschutzgesetz: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." (Ist eine Vermutung). Dagegen haben die beiden Unternehmen geklagt.
Im Urteil des OVG dies nun grundsätzlich bestätigt: "Das Tierschutzgesetz erlaube das Töten von Tieren, wenn dafür ein vernünftiger Grund im Sinne des Gesetzes vorliege." Das OVG sieht einen solchen Grund dadurch gegeben, dass es derzeit die Aufzucht der männlichen Eintagsküken von Brütereien, die Legehennen auziehen, wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Dadurch widerspricht das Töten der Eintagsküken nicht dem Tierschutzgesetz. Dies ist die Kernaussage des Urteils.
Quelle:Pressemitteilung OVG Münster

Mit einer ähnlichen Begründung wure auch eine Klage gegen das Töten von Eintagsküken abgelehnt, da in der TierSchlV der Gesetzgeber die Anforderungen an das "Zerkleinern" der Küken, welches ja bei den meisten die Emotionen hochkochen lässt, beschrieben wird, kann es nicht nicht gesetzeskonform sein.

[persönliche Meinung] Zwar könnten diese Tiere als Fleischlieferanten genutzt werden, doch entspricht derzeit die Qualität und die Mastdauer nicht den Qualitäten der Rassen, welche für die Masthähnchen verwendet werden. Dadurch würde ein Einzelunternehmen die wirtschaftliche Last einer ethischen Entscheidung der Gesellschaft tragen. Derzeit wird jedoch an Alternativen geforscht, die jedoch noch nicht industriell umsetzbar sind. Zum Einen wird an einer Methodik gearbeitet, bei welcher durch einen Schnelltest bereits beim Ei das männliche und das weibliche Tier erkannt werden kann. Spätestens wenn dieser Test praxistauglich ist, würde auch dieses Urteil zu prüfen sein. Zum Anderen an Züchtungen, die beide Nutzungsvarianten ermöglichen.

Doch letztlich ist die Gesellschaft gefragt. Es gibt bereits interessante Modelle, die wirtschaftlich auf eine alternative Produktion zielen. Die beiden Unternehmen im Folgenden nur als persönliches Beispiel:
Hahn-Hennen-Ei oder Hähnlein-Ei

Beides auch im LEH zu haben, aber eben nicht mehr für weiige Cents per Ei. Letzlich entscheiden wir in unserem Konsum (Menge und Preis) was wir wollen. Doch ich will auch ehrlich sein. Solche Projekte sind nur ein Tropfen auf den heißen Steiin, denn ein Großteil der erzeugten Eier geht in die Lebensmittelindustrie und findet sich in Backwaren, Nudeln, etc. wieder. Und hier habe ich als Endverbraucher selbst auf alternative Haltungsformen (Bodenhaltung, Freilandhaltung) nur einen beschränkten Eiinfluss in meinem Kaufverhalten.

Viele liebe Grüße


  Fitness-Armbänder
Geschrieben von: Steffi - 23.05.2016, 12:22 - Forum: Lebensmittelhygiene - Antworten (10)

Hallo zusammen,

es ist ja ganz stark in Mode gekommen, diese Fitness-Armbänder oder Fitness-Tracker zu tragen.


Nun ist mir der erste Mitarbeiter in der Produktion mit solch einem Armband auch aufgefallen.
Wie betrachte ich dieses "Schmuckstück", sofern es ein Schmuckstück ist???

Für mich als QMB und hinsichtlich IFS ganz klar ein "Schmuck" und ist damit verboten.

Wenn ich zur Sicherheitsfachkraft gehe, ganz klar verboten, man könnte damit ja an einer Maschine o.ä. hängenbleiben.

Wenn ich aber zum Betriebsrat gehe, höre ich bestimmt sowas wie "wir müssen das unterstützen, wenn unsere Mitarbeiter etwas für Ihre Gesundheit tun wollen" etc.

Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht, vielleicht sogar schon mit einem Auditor darüber diskutiert?

Bin sehr dankbar für Eure Meinung hierzu!

Viele Grüße und noch einen guten Start in die Woche!

Steffi


  Kongress Zukunft Lebensmittelhygiene
Geschrieben von: Kickershorst - 18.04.2016, 09:21 - Forum: Terminvorschläge - Antworten (1)

Hallo Zusammen,

ein bißchen kurzfristig die Info morgen am Dienstag 19.04.2016 findet der 3.Kongress Zukunft Lebensmittelüberwachung Veranstalter Landesverband der Lebensmittelkontrolleure Baden Württemberg e.V. statt.Teilnahme Gebühr 95.- Euro .Wenn jemand  kurzfristig  planen kann oder sich informieren möchte www.kongress.lmk-bw.de  Anmeldeschluss verlängert auf heute 18.04.2016.

a lieb`s Grüßle vom Schwabenländle

Kickershorst


  Selbstgekochtes in der Krippe
Geschrieben von: alisamarden - 31.03.2016, 08:01 - Forum: KiGa/KiTa & Co. - Antworten (10)

Hallo,

ich steig gleich mal ins Thema ein: Seit einem Jahr besucht meine Kleine die Krippe. Bei der Anmeldung erfuhren wir, dass der Essensanbieter kein Essen für ihre Bedürfnisse anbietet und wir vereinbarten daher, dass ich das Essen selbst koche und mit in die Krippe bringe. Genauso habe ich es auch bei meiner Großen gemacht, die allerdings eine andere Einrichtung besuchte. Auf jeden Fall wurde mir dann nach einer Woche mitgeteilt, dass ich für das Erwärmen des Essens 0,50€/Tag zahlen solle, was ich aber ablehnte. Stattdessen habe ich Thermoboxen gekauft, die das Essen warmhalten und wenn es Zeit fürs Mittagessen ist, hat es genau die richtige Temperatur. Das hat einige Monate gut geklappt und jetzt kommen sie mir wieder mit Hygienevorschriften und sie müssten deswegen das Essen nochmal erhitzen. Und eine Gebühr für die Benutzung des Geschirrs soll ich auch zahlen, dass aber nur nebenbei.  Wink

Vielleicht seh ich ja den Wald vor lauter Bäumen nicht, aber ich habe das Gefühl der Essenanbieter will auf Teufel komm raus irgendwie Geld aus mir rauspressen und sorry boys, aber ich bin stur, wenn man mir so kommt!

Es wäre schön, wenn ihr mir helfen könntet, was die Hygienefrage angeht. Ich koche jeden Morgen frisch, das Essen wird nur von meiner Kleinen gegessen und sie ist auch noch nie davon krank geworden  Wink Außerdem enthält es keine leicht verderblichen Bestandteile.


Danke schonmal für euren Input..


  Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008
Geschrieben von: LuxQM - 31.03.2016, 02:05 - Forum: Lebensmittelrecht - Antworten (6)

Zitat:Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe

( Amtsblatt der Europäischen Union L 354 vom 31. Dezember 2008 )
Auf Seite 25, Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe a:
anstatt:
„a)
die Bezeichnung und/oder die E-Nummer jedes Lebensmittelzusatzstoffs gemäß dieser Verordnung oder eine die Bezeichnung und/oder die E-Nummer jedes Lebensmittelzusatzstoffs beinhaltende Verkehrsbezeichnung;“
muss es heißen:
„a)
die Bezeichnung und die E-Nummer jedes Lebensmittelzusatzstoffs gemäß dieser Verordnung oder eine die Bezeichnung und die E-Nummer jedes Lebensmittelzusatzstoffs beinhaltende Verkehrsbezeichnung;“

Habt ihr doch sicher mitbekommen. Also nicht mehr E-Nummer ODER Bezeichnung, sondern E-Nummer UND Bezeichnung.

Wird aber selbst von den großen Marktketten in den Eigenmarken noch nicht umgesetzt.

Jemandem schon Mängel bekannt, die seitens der Behörden festgestellt wurden?


  LM Verpackungen
Geschrieben von: pglass - 14.03.2016, 17:42 - Forum: Verbraucherfragen - Antworten (1)

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu LM Verpackungen. Zum einen unterliegen den Firmen bei der Herstellung ja einige Hygieneauflagen. Alles muss sauber, hygienisch einwandfrei, keimfrei usw. sein.  Aber: was ist z.B. mit Pizzakartons oder Pappbechern für den Kaffee to go. Häufig liegen ja schon vorgeformte (und geräucherte) Pizzakartons in der Pizzeria über den Öfen. Die Pappbecher für Getränke stehen für jeden, z.T. in Selbstbedienung greifbar. Was sagt hier die LM Hygiene???

Peter


  öffentlicher Rückruf Schokoriegel & Co. von Mars
Geschrieben von: Saftschubse - 23.02.2016, 13:19 - Forum: Verbraucherfragen - Antworten (3)

Nicht die Sorte Publicity, die man sich wünscht... die Firma Mars ruft Schokoriegel (Mars, Snickers, Milky Way, Celebrations) zurück, es wurden Kunststoffteilchen gefunden. Andere Produkte seien nicht betroffen.

Die Seite mars.de scheint überlastet, sie öffnet sich aktuell jedenfalls nicht, aber dort ist ein Schreiben veröffentlicht. Das MHD der betroffenen Produkte (der Zeitraum sei absichtlich sehr gross gewählt um eine grösstmögliche Sicherheit zu haben) ist im Zeitraum 19. Juni 2016 und 8. Januar 2017.


Zunächst gilt der Rückruf in Deutschland.

"Mars Schweiz bestätigt zwar gegenüber der NZZ, dass in der Schweiz Produkte aus den gleichen Fabriken vertrieben werden. Doch sind die Serien noch nicht eindeutig identifiziert." Was soll das denn bitte? Bei einem 6 Monate umfassenden MHD-Bereich ist doch mit Sicherheit auch Ware in die Schweiz gelangt?!?

Weiss jemand mehr??


LG
Saftschubse