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File Line Function
/inc/class_error.php 153 errorHandler->error
[PHP] errorHandler->error_callback
/inc/plugins/threads_posted_in.php 13 define
/inc/class_plugins.php 38 require_once
/inc/init.php 235 pluginSystem->load
/global.php 20 require_once
/printthread.php 16 require_once
Warning [2] Undefined variable $unreadreports - Line: 25 - File: global.php(961) : eval()'d code PHP 8.1.33 (Linux)
File Line Function
/inc/class_error.php 153 errorHandler->error
/global.php(961) : eval()'d code 25 errorHandler->error_callback
/global.php 961 eval
/printthread.php 16 require_once



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LM Verpackungen - Druckversion

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LM Verpackungen - pglass - 14.03.2016

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu LM Verpackungen. Zum einen unterliegen den Firmen bei der Herstellung ja einige Hygieneauflagen. Alles muss sauber, hygienisch einwandfrei, keimfrei usw. sein.  Aber: was ist z.B. mit Pizzakartons oder Pappbechern für den Kaffee to go. Häufig liegen ja schon vorgeformte (und geräucherte) Pizzakartons in der Pizzeria über den Öfen. Die Pappbecher für Getränke stehen für jeden, z.T. in Selbstbedienung greifbar. Was sagt hier die LM Hygiene???

Peter


RE: LM Verpackungen - Saftschubse - 15.03.2016

Hallo Peter,

in Art.3 (1) der 1935/2004/EG heisst es:
"Allgemeine Anforderungen
(1) Materialien und Gegenstände, einschließlich aktiver und intelligenter Materialien und Gegenstände, sind nach guter Herstellungspraxis so herzustellen, dass sie unter den normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Bestandteile auf Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind,
a) die menschliche Gesundheit zu gefährden oder
b) eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel herbeizuführen oder
c) eine Beeinträchtigung der organoleptischen Eigenschaften der Lebensmittel herbeizuführen."

In der 852/2004/EG heisst es:
"KAPITEL X
VORSCHRIFTEN FÜR DAS UMHÜLLEN UND VERPACKEN VON LEBENSMITTELN
1. Material, das der Umhüllung und Verpackung dient, darf keine Kontaminationsquelle für Lebensmittel darstellen.
2. Umhüllungen müssen so gelagert werden, dass sie nicht kontaminiert werden können.
3. Die Umhüllung und Verpackung der Erzeugnisse muss so erfolgen, dass diese nicht kontaminiert werden. Insbesondere wenn Metall- oder Glasbehältnisse verwendet werden, ist erforderlichenfalls sicherzustellen, dass das betreffende Behältnis sauber und nicht beschädigt ist.
4. Umhüllungen und Verpackungen, die für Lebensmittel wieder verwendet werden, müssen leicht zu reinigen und erforderlichenfalls leicht zu desinfizieren sein."

Umhüllungen sind in der 852/2004 das, was man auch als Primärverpackung bezeichnen kann oder eben Verpackungen mit direktem Lebensmittelkontakt.


Zu Deiner Frage: Die Lagerung der aufgerichteten Pizzakartons oder gestapelten Getränkebecher, Geschirr und Besteck in der Kantine (sind zwar keine Vepackungen, kommen aber auch mit Lebensmitteln in Berührung), ... ist sicherlich nicht eine, die jegliche Kontamination verhindert, aber die Frage ist, welche Gefahr tatsächlich von so gelagerten Gegenständen ausgehen kann. Stichwort Risikobewertung. Was kann passieren, welches Ausmass hätte es und wie wahrscheinlich ist das Eintreten dieser Situation.
Ich weiss nicht, ob tatsächlich von jedem Pizzabäcker oder Kaffeeverkäufer diese Bewertung gemacht wird oder ob sie einfach übernehmen was sie z.B. aus der Systemgastronomie kennen (da gehe ich davon aus, dass diese Situation bewertet wurde).

Vielleicht hat hier jemand so eine Situation schon mal bewertet?


LG
Saftschubse