Sterilisation - D-Wert, F-Wert, z-Wert, Letalitätswert, ...
Geschrieben von: Saftschubse - 08.09.2016, 11:21 - Forum: Lebensmittelhygiene - Antworten (4)

Hallo liebe Fachkreisler,

irgendjemand hier der nicht wie ich seit dem Studium keine Sterilisationsbedingungen mehr berechnet hat??? Ich muss etwas gegenrechnen und mein Kollege und ich sind uns nicht ganz sicher ob wir richtig rechnen.

Danke!

LG
Saftschubse


  IFS Leitfaden
Geschrieben von: pglass - 29.08.2016, 16:57 - Forum: Schädlingsbekämpfung - Antworten (1)

Hallo zusammen,
im letzten Jahr wurde ein IFS Leitfaden - Schädlingsbekämpfung erarbeitet und für teures Geld vorgestellt. Der Leitfaden "war jedoch noch nicht fertig, und sollte nachgereicht werden". Jetzt ist fast ein Jahr vergangen. IFS 7 meldet sich an. Kommt dieser Leitfaden noch?? Und wenn ja, hat er noch Gültigkeit (in Hinsicht auf den neuen IFS 7)?
Hat jemand etwas gehört?

Bisdenndann

Peter


  norwegischer Bio-Lachs
Geschrieben von: laganon - 26.08.2016, 09:54 - Forum: Verbraucherfragen - Antworten (4)

Guten Morgen,

auf mehreren Seiten im Internet (EcoCert /IMO) ist eine Veröffentlichung zu norwegischem Bio-Lachs zu lesen.

"Gemäß dem Bericht der Europäischen Kommission vom 28.07.2016 zur Sitzung des Ausschusses zur ökologischen Produktion vom 12.-13.07.2016 hat die Kommission die Mitgliedstaaten aufgrund von „concerns about the import of organic salmon labelled with the EU organic logo from Norway“, die von einigen Mitgliedstaaten und Erzeugerorganisationen erhoben wurden, hierzu insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Da nationale norwegische Regelungen nicht mehr gültig sind und da EU-Regelungen über ökologische Aquakultur nicht in die norwegische Gesetzgebung aufgenommen worden sind, kann Bio-Lachs aus Norwegen nicht nach EU-Verordnungen zertifiziert werden und kann nicht mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden. Die neuen Bescheinigungen, die von DEBIO [einer Kontrollstelle in Norwegen] ausgestellt werden, können nicht akzeptiert werden. Solche neuen Bescheinigungen, deren Muster von der zuständigen Behörde in Norwegen erstellt worden ist, bestätigen nur die Zertifizierung nach einer neuen nationalen Regelung. Nationale Regelungen zur ökologischen Aquakultur sind jedoch nach EU-Öko-Recht nicht mehr zulässig. Sofern ab dem 28.07.2016 getätigten Importen aus Norwegen noch Bestände auf Lager haben, bitten wir um Mitteilung. Für den Fall von Rückfragen zum Stand der Aufnahme der EU-Regelungen über ökologische Aquakultur in die norwegische Gesetzgebung sollten diese zunächst an entsprechende norwegische Stellen gerichtet werden."

Weiß jemand mehr darüber?


  Konformität von Lebensmittelverpackungen
Geschrieben von: laganon - 26.08.2016, 08:09 - Forum: Lebensmittelrecht - Keine Antworten

Guten Morgen,

ich möchte mich aus der stressigen Sommerpause zurückmelden und bin beim Durchsehen meiner E-Mails darüber gestolpert, dass die EU-Kommissionen gar nicht so eine lnage Sommerpause gemacht haben, wie ich eigentlich erwartet habe. Daher poste ich heute und morgen einige Informationen, die vielleicht auch für die eine oder andere / oder für den einen oder anderen interessant sein dürften.

Die EU-Kommission hat aufgrund von neuen Erkenntnissen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 durch Verordnung (EU) 2016/1416 geändert. Die Verordnung 10/2011 bleibt aber in geänderter Version in Kraft. Damit dürften sich die Konformitäätserklärungen mal wieder vollständig ändern, da hier mindestens der Verweis auf die Änderung der VO benötigt wir, also "10/2011 in aktueller Form" oder "10/2011 & 1416/2016". Da die Verordnung bereits Mitte September 2016 in Kraft tritt, müssen alle nach dem Inkrafttreten der Verordnung in Verkehr gebrachten Folien eine Bestätigung für die Einhaltung der neuen VO besitzen. Upps.

Quelle: eur-lex

Folgende Punkte sind mir beim Durcharbeiten aufgefallen:
Erwägungsgründe:
a) Es gibt diese neue Verordnung, um die VO 0010 von 2010 zu optimieren. Dies wird u.a. im Erwägungsgrund (3), (6) Streichen der Untersuchungen zu allgemeingültigem spezifischen Migrationswert für komponenten, die keinen produkteigenen spezifischen Migrationsgrenzwert haben, (7), (43), (44).
b) neue Kompnenten wurden mit spezifischen Migrationswerten aufgenommen (12), (15), (17) - (29)
c) frischem ungeschältem Obst soll ein Simulanz zugeschrieben werden (31), ebenso wird dem geschälten Obst weitere Simulanzien hinzugefügt, da Obst auch säurehaltig sein kann
d) eine reduzierung des Prüfaufwandes soll möglich sein, wenn eine Primärverpackung für viele Lebensmittel eingesetzt wird (33), hier erfolgt dann der Test zum empfindlichsten LM
e) es soll noch einmal klar gestellt werden, dass die prüfbedingungen immer schärfer sein sollen, als die Verwendungsbedingungen



Angehängte Dateien
.pdf   VO-EU-2016-1416.pdf (Größe: 457,16 KB / Downloads: 7)

  Versand von Frischfisch und Räucherfisch durch Online-Händler
Geschrieben von: busitrans - 11.08.2016, 17:20 - Forum: Verbraucherfragen - Keine Antworten

Hallo alle,

hier ein interessanter Bericht von Melanie Hofheinz, veröffentlicht auf www.ka-news.de, über eine aktuelle Untersuchung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) in Karlsruhe über den Versand kühlpflichtigen Frisch- und Räucherfisches durch Online-Händler:


http://www.ka-news.de/region/karlsruhe/Karlsruhe~/Frischer-Fisch-per-Mausklick-Karlsruher-Hygiene-Experten-schlagen-Alarm;art6066,1931541


Die rege Benutzung der Kommentarfunktion zeigt die Aktualität und das verbraucherseitige Interesse an dem Thema.

Die Untersuchungsergebnisse sind verheerend - mit Mängeln bei der Temperaturführung und Krankheitserregern - sodass hier sicher noch nachgebessert werden muss. Für Verbraucher ist unterdessen Vorsicht angesagt.
 
Viele Grüße
Michael


  kuriose Abweichungen in Audits
Geschrieben von: Saftschubse - 05.08.2016, 07:04 - Forum: Zertifizierungsstandards - Antworten (3)

Hallo zusammen,

mal wieder einer aus der Kategorie "kuriose Abweichungen in Audits"...

Wir haben in einem Lieferantenaudit (wir sind der Lieferant) eine Abweichung bekommen weil wir nicht festgelegt haben, mit welcher Besetzung das HACCP-Team beschlussfähig ist. Also werden wir das jetzt wohl festlegen... es steht zwar nirgendwo dass man das muss, aber es ist immer noch einfacher als dagegen zu argumentieren...

Habt ihr festgelegt ab wann euer HACCP-Team beschlussfähig ist?


Vielleicht mag jemand erzählen was er/sie schon an kuriosen Abweichungen kassiert hat?


Liebe Grüsse
Saftschubse


  Kontrolle Kerzenfilter CCP
Geschrieben von: Essklasse - 28.07.2016, 14:34 - Forum: Qualitätsmanagement - Antworten (12)

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage:
Wir stellen Getränke her. Zur Filterung der Getränke werden u.a. Kerzenfilter eingesetzt (CCP). Da es sich um einen CCP handelt, muss die Überwachung ja ziemlich streng genommen werden. So ist es nötig, den Filter nach jeder Filtration auseinanderzubauen und auf Risse und andere Beschädigungen zu untersuchen.
Ich bin jetzt auf der Suche nach Verfahren, dieses Auseinanderbauen (wirklich sehr aufwendig) vll nicht mehr nach jeder Filtration zu machen.
Ich dachte an Überwachungsmaßnahmen wie:
- Druckhaltetest
- Installation Sieb nach Filter als Indikator für Unversehrtheit

Hat jmd. Erfahrungen mit dieser Geschichte und kann mir vll weiterhelfen, wie ich dieses Problem lösen kann... oder vll kann es auch einfach nicht gelöst werden und wir müssen uns damit abfinden, den Filter immer wieder auseinanderzubauen und zu kontrollieren.

ich dank schon mal im Voraus!


  Grössen von Fremdkörpern
Geschrieben von: Saftschubse - 22.07.2016, 12:10 - Forum: Qualitätsmanagement - Antworten (4)

Hallo liebe Fachkreisler,

ich habe für eine Risikobewertung das "CPG Sec. 555.425 Foods, Adulteration; Involving hard or Sharp Foreign Objects" der FDA zu Rate gezogen. Gibt es eigentlich auch etwas vergleichbares in der EU / Deutschland? Oder sonstwo?

LG
Saftschubse


Wink Wie flott Lebensmittel verboten werden...
Geschrieben von: LuxQM - 28.06.2016, 00:58 - Forum: Lebensmittelrecht - Antworten (4)

LFGB:

§ 11 Vorschriften zum Schutz vor Täuschung

(1) Es ist verboten, als nach Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 verantwortlicher Lebensmittelunternehmer oder Importeur Lebensmittel mit Informationen über Lebensmittel, die den Anforderungen 1.
des Artikels 7 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 4, der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011,
[...] nicht entsprechen, in den Verkehr zu bringen oder allgemein oder im Einzelfall dafür zu werben.

Ok.. soweit so gut... Nun ab in den Art. 7 Abs. 1 der LIVO:

Artikel 7

Lauterkeit der Informationspraxis
(1) Informationen über Lebensmittel dürfen nicht irreführend
sein, insbesondere
a) in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, insbeson
dere in Bezug auf Art, Identität, Eigenschaften, Zusammen

setzung, Menge, Haltbarkeit, Ursprungsland oder Herkunfts
ort und Methode der Herstellung oder Erzeugung;
[...]

Ok...soweit so gut... und nun der Gedankenfurz deutscher Behörden:


Zitat:Die Probe ... ist als "Butterspritzgebäck mit Schokolade" bezeichnet. Im Zutatenverzeichnis ist als Zutat "Fettglasur" aufgeführt.
Bei den Begriffen "Schokolade" einerseits und "Fettglasur" andererseits handelt es sich um Bezeichnungen für unterschiedliche Produkte.
Sie können nicht gleichzeitig für ein und dassselbe Lebensmittel bzw. Zutat verwendet werden, da ein Verbraucher nicht ferstellen kann,
um welches Lebensmittel bzw. um welche Zutat es sich tatsächlich handelt.

Nach Artikel 7 Absazu 1 Buchstabe a LMIV dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend ein, insbesondere in Bezug auf
Art, Identität, Eigenschaften, Zusammensetzung, Menge, Haltbarkeit, Ursprung oder Herkunftsort und Methode der Herstellung oder Erzeugung.

Nach §11 Absatz 1 Nummer 1 LFGB ist es verboten, als nach Artikel 8 Absatz 1 der VO 1169/2011 verantwortlicher Lebensmittelunternernehmer oder
Importeur Lebensmittel mit Informationen über Lebensmittel, die den Anforderungen des Artikels 7 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 4,
der Verordnung Nr. 1169/2011 nicht entsprechen, in den Verkehr zu bringen oder allgemein oder im Einzelfall dafür zu werben.

Kosten: ~230,- EUR.

Ich fasse mal zusammen:
Deutsche Behörde hat einen Deklarationsfehler in einem Handwerksbetrieb festgestellt.
Diesen lässt sie sich gleich mit "Kosten des LUA und Verwaltungsgebühren" vergolden.
Das Lebensmittel wird dann mal gleich quasi verboten, weil das LFGB ja sagt, dass das nicht in Verkehr gebracht werden darf,
wenn es dem Artikel 7 der 1169 nicht entspricht.
Der Handwerksbetrieb weiß vor Begeisterung nicht, ob er lachen oder weinen soll.

Und ihr wundert euch, dass Deutschland im Ausland als regelwütig und teilweise als bescheuert gesehen wird und Handwerksbetriebe am laufenden Band schließen?

Wir können gerne gemeinsam eine Rundreise durch Europa unternehmen und ich lege meine Hand ins Feuer,
dass in keinem anderen europäischen Land ein Deklarationsfehler in einem Handwerksbetrieb ausgelegt wird,
dass das Produkt nicht in den Verkehr gebracht werden darf Smile


  Dokumentation Fremdkörpermanagement
Geschrieben von: LuxQM - 28.06.2016, 00:19 - Forum: Zertifizierungsstandards - Antworten (2)

Salü,

für einen deutschen Kunden überarbeite ich gerade die Unterlagen. Bislang hatten die, um vermutlich irgendwelche Zertifikate in Zukunft zu erfüllen,
das Fremdkörpermanagement beschränkt auf das Zählen der Messer und Dokumentation, ob Messerspitzen abgebrochen sind.

Weiß jemand von euch, welche Standards explizit eine "Negativdokumentation" erfordern?
(Sprich: ich dokumentiere, dass ich NICHTS gefunden habe)

Würde das gerne durch eine Personalanweisung ändern, dass pauschal alle Gegenstände und Werkzeuge vor und nach der Arbeit
(Fleischverarbeitung/Zerlegung) zu prüfen sind und erst bei Auffälligkeiten ein Protokoll über die festgestellten Mängel anzulegen ist.

So wie wir aber nun mal manche Auditoren kennen, wird es vermutlich nicht ausreichen, da die Dokumentation der täglichen Kontrolle
ja nicht erfolgt. Daher die Frage, welche Standards explizit  die Dokumentation der Prüfung von z.B. Messern fordern, dass man auch
das Papier des Schreibens wegen schwarz macht...