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Wegfall von Verordnungen |
Geschrieben von: Michael Bäuml - 03.11.2008, 08:06 - Forum: Lebensmittelrecht
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Ich werde immer wieder von Betrieben gefragt, wie ist dass denn jetzt mit Hackfleisch, darf man es länger als einen Tag verarbeiten, die Hackfleischverordnung wurde ja aufgehoben.
Das stimmt und genau da wurden die Fristen geregelt, wie lange rohes Hackfleisch nach der Herstellung in den Verkehr gebracht werden darf.
Diese Regeln gibt es nicht mehr. Dass soll aber nicht heißen, dass man jetzt sein rohes Hackfleisch (Mett etc.) solange verkaufen darf wie man will. Der Lebensmittelunternehmer ist für seine Ware verantwortlich und durch die starke Vergrößerung der Oberfläche und damit die Gefahr von erhöhtem mikrobiologischem Wachstum sollte jeder verantwortliche Lebensmittelproduzent weiter die Fristen der „NICHTMEHR EXESTIERENDEN HACKFLEISCHVERORDNUNG“ einhalten. Sicher ist sicher und mit bloßem Auge können wir nicht feststellen, ob das Hackfleisch noch verzehrfähig ist oder nicht.
Ich persönlich bedauere den Wegfall dieser VO, da hier einmal genau geregelt wurde, was darf man und was nicht, wo wir doch in der Lebensmittelhygiene schon genug mit den Begriffen: soweit erforderlich, gegebenenfalls und angemessen leben müssen.
Gruß
Michael
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Salmonellen beim Küchenpersonal |
Geschrieben von: Sumpfhuhn007 - 31.10.2008, 06:52 - Forum: Lebensmittelhygiene
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Hallo zusammen,
folgende Fragestellung:
Es wurde bei einem Mitarbeiter Salmonellen festgestellt. Der Mitarbeiter wurde umgehend heim bzw. zum Arzt geschickt. Er kommt auch erst wieder wenn 3 negativ Befunde vorliegen.
Welche Maßnahmen sollten in der Küche bzw. bei den anderen Mitarbeitern noch ergriffen werden?
Folgendes wurde eingeleitet:
- Reinigung und Desinfektion der Küche und der Bedarfsgegenstände
- Die Arbeitskleidung wurde komplett in die Wäscherei gegeben
- alle anderen Mitarbeiter wurden untersucht
- Unterweisung der Mitarbeiter wurde vorgenommen
- Lebensmittel mit denen er in Kontakt war wurden entsorgt
meine Frage wäre ob es noch weiteres zu beachten gibt und wir im Eifer des Gefechts was übersehen haben <!-- s;-) --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=";-)" title="Wink" /><!-- s;-) -->
Ich freue mich auf weitere Anregungen!
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Künstliche Fingernägel |
Geschrieben von: kasupke - 09.10.2008, 19:28 - Forum: Lebensmittelrecht
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Ich arbeite in einer Cafeteria in einem Krankenhaus als Verkäuferin und habe eine Naturnagelverstärkung.Gibt es eine Voschrift das man das nicht darf oder ist es erlaubt?
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Marienkäferinvasion |
Geschrieben von: pglass - 08.10.2008, 20:13 - Forum: Schädlingsbekämpfung
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Hat jemand noch eine andere Idee???
Diese neue eingeschleppte Marienkäferart, die in Massen einmal im August in Larvenform und nun in Käferform an den Hauswänden Partys veranstaltet wird langsam aber sicher lästig.
Zur biologischen Schädlingsbekämpfung in Gewächshäusern geplant und eingesetzt, dort abgehauen und nun in freier Wildbahn wird er zum Lästling.
Gut, er ist ein Nützling. Vernichtet Unmengen von Blattläusen, hat aber auch eine entsprechend starke Vermehrungsrate.
Chemische Blattlausbekämpfung in der Umgebung, um den Marienkäfern die Nahrung zu entziehen ist der eine Teil. Einen Azubi mit Staubsauger der zweite.
Die Marienkäfer kommen zur Überwinterung an die Hauswände und machen sich in jeder Fuge oder Riß breit. Offene Fenster sind auch willkommen. Fliegengitter an einer Hausfront mit über 50 Fenstern sind häufig nicht finanzierbar, da die sehr günstigen aus dem Baumarkt nur begrenzt helfen, da sie zu viele Nischen bilden.
Bei einer Befallsstärke von über 50 Marienkäfern pro Quadratmeter an der Hauswand hört der Spass auf. Flächenbehandlungen mit Kontaktinsektiziden müssten täglich durchgeführt werden - illusorisch.
Hat jemand noch eine realisierbare und auch finanzierbare Lösung?
bisdenndann
Peter
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Lebensmittelhygiene-Lebensmittelkontrolle-Schädlingsbefall |
Geschrieben von: pglass - 24.09.2008, 14:10 - Forum: Lebensmittelhygiene
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Mal etwas zur Diskussion und euren Erfahrungen
ein zusammengefasster Bericht aus dem DPS 9/2008 von Dr. Steinbüchel, Amt für Verbraucherschutz, Düsseldorf
Art. 14 EU BasisVO: Lebensmittel, die nicht sicher sind dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden. Lebensmittel gelten als nicht sicher, wenn davon auszugehen ist, dass sie a) gesundheitsschädlich sind b) für den Verzehr durch Menschen ungeeignet.
§ 5 LFGB Die Gesundheitsschädlichkeit von LM kann verschiedene Ursachen haben wie z.B. Glas-, Metall- oder Holzsplitter, Schimmel, allergene Stoffe oder auch Salmonellen.
§11 ... für den menschlichen Verzehr nicht geeignet z.B. bei sensorischen Abweichungen, d.h. Aussehen, Geruch, Geschmack des LM, sodass der Konsument vom Kauf oder Verzehr Abstand nimmt.
Auch "ekelerregend" beschaffene LM sind für den menschl. Verzehr nicht geeignet.
Nichterkennbar verändert und ekelerregend beschaffen sind z.B. Lebensmittel, die in einem Raum gelagert werden, der durch Mäusekot verschmutzt ist.
Für die Beurteilung des ekelerregenden Zustandes ist es dabei völlig unerheblich, ob es einen Kontakt zwischen den Mäusen und dem LM gegeben hat, oder ob der Mäusekot auf oder neben dem LM festgestellt wurde.
Entscheidend ist allein die Tatsache, dass Mäusekot in einem Lagerraum festgestellt wurde, in dem sich offene LM befinden.
Was bedeutet der Nachweis von noch so geringen Mengen Mäusekot in einem Raum in dem LM hergestellt, verarbeitet, gelagert oder verkauft werden?
Antwort 1: es liegt ein Schädlingsbefall vor. Die Maßnahmen sind klar.
Antwort 2: es sind die Überreste eines bereits getilgten Schädlingsbefalls. Hier wird sich der Unternehmer fragen lassen müssen, warum sein Betrieb dann nicht grundgereinigt wurde. Denn das Vorhandensein von Mäusekot alleine ist schon als ekelerregend anzusehen.
Die Beweislast liegt eindeutig beim Unternehmer.
Somit ist es gerechtfertigt, dass bis zum endgültigen Nachweis, dass kein Mäusebefall vorliegt und der unzureichende Reinigungszustand beseitigt wurde, der Betrieb geschlossen bleibt.....
Wir gehen also davon aus, dass trotz Schädlingsbefalls LM in einem Betrieb oder in Räumen hergestellt, verarbeitet, gelagert oder verkauft werden. Dies stellt unserer Ansicht nach einen vorsätzlichen Verstoß gegen § 11 Abs.1 Nr.1 LFGB dar und kann nach § 59 LFGB als Straftat geahndet werden.
....
Frühestens 72 Stunden nach Beginn der Bekämpfungsaktion, ..., nach schriftlicher Bestätigung des Schädlingsbekämpfers an das Amt wird ein Ortstermin vereinbart, bei dem geprüft wird, ob die Voraussetzungen zur Wiedereröffnung gegeben sind.
Meine Frage an alle zur Diskussion: wie seht ihr das? Habt ihr Erfahrungen? Eure Meinung.
Peter
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Melamin in Milchprodukten chinesischer Molkereien |
Geschrieben von: Michael Bäuml - 23.09.2008, 08:52 - Forum: Verbraucherfragen
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10 Prozent der Milch mit Melamin verseucht
Die Milch von drei der führenden chinesischen Molkereien ist mit Melamin verseucht, womit knapp 10 Prozent der getesteten Milchproben verunreinigt sind. Die Behörde kündigte strenge Strafen für die Verantwortlichen an. Das Melamin war zunächst nur in Milchpulver gefunden worden und die Regierung erklärte, flüssige Milch sei sicher. Unterdessen bangten in den Krankenhäusern tausende Eltern um die Gesundheit ihrer Kinder, die wegen Nierensteinen behandelt werden mussten. Drei Babys starben bereits nach dem Verzehr gepanschter Milch, bei einem vierten besteht der Verdacht.
Die Chemikalie Melamin, die beispielsweise zur Herstellung von Harzen verwendet wird, wurde offenbar beigemischt, um einen höheren Proteingehalt verdünnter Milch vorzutäuschen. Die Ermittlungsbehörden nahmen bislang 18 Personen fest. Zwölf werden nach Polizeiangaben beschuldigt, verdünnte Milch mit Melamin versetzt zu haben. Den anderen sechs wird vorgeworfen, die Substanz an Molkereien und Milchpulverhersteller verkauft zu haben.
Quelle: Focus Online
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Mausefalle sendet SMS |
Geschrieben von: Michael Bäuml - 23.09.2008, 06:11 - Forum: Schädlingsbekämpfung
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Neuartige Mausefalle benachrichtigt per SMS
Das Ende der grausamen Mausefallen scheint besiegelt. Eine Radar-Falle made in Amerika beseitigt die Schädlinge ohne Blutvergießen. Tappt eine Maus in den Kunststoffkasten, schnappt die Falle direkt zu und gibt eine Ladung Kohlenstoffdioxid frei, die den Nager nach ca. 45 Sekunden schnell und schmerzlos über die Schwelle des Todes trägt. Die Umwelt nimmt durch die geringe Toxinbelastung oder den Kadavergeruch keine Schäden, denn die Kiste ist luftdicht verschlossen. Auf Wunsch kann sich der Nutzer "danach" eine elektronische Rückmeldung in Form einer SMS schicken lassen, die die Aufforderung beinhaltet, die Falle zu leeren.
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REACH-Verordnung |
Geschrieben von: Steffi - 22.09.2008, 10:10 - Forum: Off-Topic
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Hallo zusammen,
vielleicht seid Ihr auch in der blöden Lage, dass Ihr zwar Lebensmittel herstellt, doch einige Kunden mit Euren Produkten Nicht-Lebensmittel oder Nicht-Futtermittel herstellen. Somit fällt man unter die REACH-Verordnung und muss eben diese Produkte vorregistrieren lassen.
Ich weiß, dass wir mit einigen Produkten betroffen sind. Ich versuche nun zu selektieren.
Vielleicht kann mir von Euch jemand weiterhelfen.
Angelköder und Nährmedien fallen die unter Lebensmittel oder Futtermittel oder so?
Oder wie werden diese definiert bzw. zusammengefasst?
Damit ich weiß, ob ich hier weiter nachhaken muss oder nicht.
Vielen Dank mal wieder für Eure Hilfe!!
Viele Grüße,
Steffi
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Verpackungsverordnung |
Geschrieben von: Sylvia - 21.09.2008, 10:04 - Forum: Lebensmittelrecht
- Keine Antworten
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Hallo,
ab dem neuen Jahr 2009 gibt es ja eine neue Verpackungsverordnung.
Kann einer in kurzen Worten sagen was sich da ändern wird?
Sylvia
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