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Wegfall von Verordnungen
#1
Ich werde immer wieder von Betrieben gefragt, wie ist dass denn jetzt mit Hackfleisch, darf man es länger als einen Tag verarbeiten, die Hackfleischverordnung wurde ja aufgehoben.

Das stimmt und genau da wurden die Fristen geregelt, wie lange rohes Hackfleisch nach der Herstellung in den Verkehr gebracht werden darf.
Diese Regeln gibt es nicht mehr. Dass soll aber nicht heißen, dass man jetzt sein rohes Hackfleisch (Mett etc.) solange verkaufen darf wie man will. Der Lebensmittelunternehmer ist für seine Ware verantwortlich und durch die starke Vergrößerung der Oberfläche und damit die Gefahr von erhöhtem mikrobiologischem Wachstum sollte jeder verantwortliche Lebensmittelproduzent weiter die Fristen der „NICHTMEHR EXESTIERENDEN HACKFLEISCHVERORDNUNG“ einhalten. Sicher ist sicher und mit bloßem Auge können wir nicht feststellen, ob das Hackfleisch noch verzehrfähig ist oder nicht.

Ich persönlich bedauere den Wegfall dieser VO, da hier einmal genau geregelt wurde, was darf man und was nicht, wo wir doch in der Lebensmittelhygiene schon genug mit den Begriffen: soweit erforderlich, gegebenenfalls und angemessen leben müssen.

Gruß
Michael
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#2
Ist der Umgang mit Hackfleischprodukten nicht in der Mantel-Vo Anlage 5 geregelt?

Laganon
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#3
Das schon aber nicht die Fristen für das in Verkehr bringen

Gruß
Michael
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#4
Ach so, Danke
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