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REACH-Verordnung - Druckversion

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REACH-Verordnung - Steffi - 22.09.2008

Hallo zusammen,

vielleicht seid Ihr auch in der blöden Lage, dass Ihr zwar Lebensmittel herstellt, doch einige Kunden mit Euren Produkten Nicht-Lebensmittel oder Nicht-Futtermittel herstellen. Somit fällt man unter die REACH-Verordnung und muss eben diese Produkte vorregistrieren lassen.

Ich weiß, dass wir mit einigen Produkten betroffen sind. Ich versuche nun zu selektieren.
Vielleicht kann mir von Euch jemand weiterhelfen.

Angelköder und Nährmedien fallen die unter Lebensmittel oder Futtermittel oder so?
Oder wie werden diese definiert bzw. zusammengefasst?

Damit ich weiß, ob ich hier weiter nachhaken muss oder nicht.

Vielen Dank mal wieder für Eure Hilfe!!

Viele Grüße,
Steffi