Wie flott Lebensmittel verboten werden... - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Fachbereiche (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=65) +--- Forum: Lebensmittelrecht (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=78) +--- Thema: Wie flott Lebensmittel verboten werden... (/showthread.php?tid=3429) |
Wie flott Lebensmittel verboten werden... - LuxQM - 28.06.2016 LFGB: § 11 Vorschriften zum Schutz vor Täuschung (1) Es ist verboten, als nach Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 verantwortlicher Lebensmittelunternehmer oder Importeur Lebensmittel mit Informationen über Lebensmittel, die den Anforderungen 1. des Artikels 7 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 4, der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, [...] nicht entsprechen, in den Verkehr zu bringen oder allgemein oder im Einzelfall dafür zu werben. Ok.. soweit so gut... Nun ab in den Art. 7 Abs. 1 der LIVO: Artikel 7 Lauterkeit der Informationspraxis (1) Informationen über Lebensmittel dürfen nicht irreführend sein, insbesondere a) in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, insbeson dere in Bezug auf Art, Identität, Eigenschaften, Zusammen setzung, Menge, Haltbarkeit, Ursprungsland oder Herkunfts ort und Methode der Herstellung oder Erzeugung; [...] Ok...soweit so gut... und nun der Gedankenfurz deutscher Behörden: Zitat:Die Probe ... ist als "Butterspritzgebäck mit Schokolade" bezeichnet. Im Zutatenverzeichnis ist als Zutat "Fettglasur" aufgeführt. Kosten: ~230,- EUR. Ich fasse mal zusammen: Deutsche Behörde hat einen Deklarationsfehler in einem Handwerksbetrieb festgestellt. Diesen lässt sie sich gleich mit "Kosten des LUA und Verwaltungsgebühren" vergolden. Das Lebensmittel wird dann mal gleich quasi verboten, weil das LFGB ja sagt, dass das nicht in Verkehr gebracht werden darf, wenn es dem Artikel 7 der 1169 nicht entspricht. Der Handwerksbetrieb weiß vor Begeisterung nicht, ob er lachen oder weinen soll. Und ihr wundert euch, dass Deutschland im Ausland als regelwütig und teilweise als bescheuert gesehen wird und Handwerksbetriebe am laufenden Band schließen? Wir können gerne gemeinsam eine Rundreise durch Europa unternehmen und ich lege meine Hand ins Feuer, dass in keinem anderen europäischen Land ein Deklarationsfehler in einem Handwerksbetrieb ausgelegt wird, dass das Produkt nicht in den Verkehr gebracht werden darf RE: Wie flott Lebensmittel verboten werden... - LuxQM - 28.06.2016 Äääh... blöderweise bin ich in Europa unterwegs und würde gerne die Wette wirklich eingehen. Wer also eine beliebige Summe auf den Tisch legen will: ich halte dagegen Könnte etwas für "Wetten dass?" sein, oder? RE: Wie flott Lebensmittel verboten werden... - Saftschubse - 28.06.2016 Hallo LuxQM, Sicher kann man über eine Verhältnismässigkeit des von Dir geschilderten Falls streiten, aber es ist doch nun mal Fakt, dass Deklaration und Bezeichnung des Produkts nicht übereinstimmen. Und ich finde Deutschland nicht regelwütiger als andere Länder. Gruss Saftschubse RE: Wie flott Lebensmittel verboten werden... - LuxQM - 28.06.2016 Ich bestreite ja nicht, dass ein Fehler vorliegt, sondern die Brechstange der deutschen Behörden. So etwas löst man in Handwerksbetrieben durch mündliche Verwarnung und dem Griff unter die Arme, finde ich. Es muss mehr Miteinander geben und weniger "ich hab da was, damit kann ich meinem Gegenüber einen reindrücken!". RE: Wie flott Lebensmittel verboten werden... - Saftschubse - 28.06.2016 Ich habe bislang eher die nicht sofort hart durchgreifende Variante erlebt - war hier vielleicht das Mass voll? |