EU-Hygienepaket
Geschrieben von: laganon - 20.08.2021, 06:03 - Forum: Lebensmittelrecht - Antworten (1)

Guten Morgen,

mit dem heutigen EU-Amtsblatt wurde eine Änderung des Anhang III (Besondere Anforderungen) veröffentlicht. Zielsetzung der Verordnung 2021/1374 ist es, in folgenden Punkten das EU-Recht anzupassen:
1.) Wie wird mit Mägen umgegangen, die zur Labgewinnung für Käse genutzt werden sollen.
2.) Transport von Köpfen und Füßen, die durch andere Betriebe als den Schlachtbetrieb weiter verarbeitet werden sollen.
3.) Regelungen zur Schlachtung von Tieren im Herkunftsbetrieb.
4.) Bisher musste Frischfleisch "unverzüglich" nach dem Abkühlprozess nach dem Schlachten eingefroren werden. Diese Regelung wird im Hinblick auf die Umverteilung von Lebensmitteln aus dem Einzelhandel verändert, um hier eine Flexibilität bezüglich von Lebensmittelspenden gewährleisten zu können.
5.) Anpassung des Registrierscheins für lebende Muscheln an die derzeitige Arbeitspraxis.
6.) Schließung einer gesetzlichen Lücke, die Lebensmittelbetrug ermöglichte.
7.) Spezifizierung von Regelungen zum Transport von Fischereierzeugnissen auf Eis.

VO (EG) 2021/1374


  Neue Kennzeichnungsregelungen für nicht vorverpackte Lebensmittel
Geschrieben von: Michael Bäuml - 16.08.2021, 17:35 - Forum: Lebensmittelrecht - Keine Antworten

Neue Kennzeichnungsregelungen für nicht vorverpackte Lebensmittel

Am 09.06.21 ist die Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Lebensmittelzusatzstoffe (Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung - LMZDV) in Kraft getreten. Gleichzeitig sind die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV) und Zusatzstoff-Verkehrsverordnung (ZVerkV) außer Kraft getreten.In der Verordnung sollen über die europäische Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Zusatzstoffe hinausgehende nationale Regelungen zusammengefasst werden.
Dies betrifft insbesondere die Kennzeichnung von Zusatzstoffen bei nicht vorverpackten Lebensmitteln, die Kennzeichnung von vorverpackten Getränken mit einem Alkoholgehalt mehr als 1,2 Volumenprozent sowie Obst und Gemüse.
 
Für Gastgewerbliche Betriebe sowie Gemeinschaftsverpflegungen ergibt sich nun folgende neue Möglichkeit: Nach wie vor müssen Gäste über die Zusatzstoffe, die in den Speisen und Getränke enthalten sind, informiert werden. Bisher musste die Information anders als bei Allergenen bei der Abgabe nicht vorverpackter Lebensmittel schriftlich erfolgen. Das hat sich nun geändert. Künftig darf über Zusatzstoffe analog zu den Allergenen auch mündlich informiert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (siehe auch §4 Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV)):

  • Die erforderlichen Angaben müssen den Gästen auf deren Nachfrage unverzüglich vor Kaufabschluss und vor Übergabe des Lebensmittels mitgeteilt werden.

  • Es liegt eine schriftliche Aufzeichnung über die bei der Herstellung des jeweiligen Lebensmittels verwendeten Zusatzstoffe vor, die für die zuständige Behörde und auf Nachfrage der Gäste leicht zugänglich ist

  • Bei den betreffenden Lebensmitteln oder in einem Aushang in der Verkaufsstätte muss an gut sichtbarer Stelle, deutlich und gut lesbar darauf hingewiesen werden, dass die erforderlichen Angaben mündlich bereitgestellt werden und eine schriftliche Aufzeichnung auf Nachfrage zugänglich ist.
Bei Fragen einfach schreiben Icon_smile 
Mit freundlichen Grüßen 
Michael Bäuml  


  Wie weit geht Gesundheitsfürsorge in der Produktion?
Geschrieben von: FischRob - 10.08.2021, 08:10 - Forum: Lebensmittelhygiene - Antworten (3)

Moin,
im Prinzip brennen mir so einige Themen unter den Nägeln, aber das hier hat gerade Vorrang: Ein Mitarbeiter hat Diabetes. An sich nicht schlimm, haben so einige.
Nun hat der Mitarbeiter unseren BR-Vorsitzenden getroffen und der wiederum hat ihm nun gestattet eine Scheibe Brot mit an seinen Arbeitsplatz in der Produktion mitzunehmen. So als erste Hilfe für den Fall der Fälle.
Da war ich (QM) etwas platt, schon allein weil es mir nur von Dritten zugetragen wurde. Wie weit geht die Geunsdheitsfürsorge gegenüber den Mitarbeitern? Überspitzt gefragt: Der nächste ist bestätigter Alkoholiker und braucht dann seine Getränke am Ort? Der MA hantiert mit offenen Rohstoffen der Risikoklasse 3 (Höchstes Hygienerisiko), sein Arbeitsbereich ist weit ab von irgendelchen Aufenthaltsräumen.
Grundsätzlich haben wir ein Verzehrverbot aller Lebensmittel außerhalb der Pausenräume und ebenso ein Verbot von Privatgegenständen am Arbeitsplatz. ICh bin da etwas überfragt wie weit die Befugnisse des BR in diesen Dingen gehen und welche Pflichten wir da für den Schutz der Geusndheit des MA haben. Ist dann nicht eher ein Arbeitsplatzwechsel angeraten, bei dem er weniger Risiko für das Lebensmittel darstellt und auch selbst sicherer ist?

Bin da offen für ganz viel Input bevor ich mich da zu sehr reinsteigere.

Viele Grüße und noch eine schöne Restwoche.


  Zoonosen - ASP, Afrikanische Schweinepest
Geschrieben von: laganon - 17.07.2021, 08:15 - Forum: Verbraucherfragen - Keine Antworten

Was hat Lebensmittelhygiene mit der Landwirtschaft zu tun. In verschiedenen Diskussionsforen im Internet stellt sich durchaus immer wieder diese Frage, insbesondere, da ich als Endverbraucher ja immer denke: Landwirtschaft --> Feld --> Erde --> Abwaschen oder als Lebensmitteltechnologe: Landwirtschaft --> Primärproduktion --> küchenfertig.

Doch leider stimmen diese These natürlich nicht. Wie in allen Bereichen unseres Lebens, sind die verschiedenen Aspekte immer miteinander verzahnt, die Änderung oder das Verhalten in einem Bereich hat mindestens mittelbar eine Auswirkung auf einen anderen Bereich. Dies zeigen auch zum Beispiel aktuelle Nachrichten zum Zoonosegeschehen in Deutschland, die für viele Landwirte sehr ernstzunehmende Nachrichten sind, aber leider, zumindest hier in Berlin, von Endverbrauchern und teilweise Gastronomen nicht wirklich weiter ernst genommen werden.

Nachdem im September letzten Jahres zum ersten Mal die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen in Deutschland nachgewiesen wurde, sind vorgestern am 15. Juli diese Erreger erstmals in Mastbetrieben in Deutschland nachgewiesen worden. Problematisch an der Afrikanischen Schweinepest ist, dass sie hochinfektiös ist und bei akuten Verlauf, der in den Betrieben in der Regel stattfindet, eine Mortalität von weit über 80% aufweist. Das bedeutet, dass letztlich mit einer Infektion die Arbeit von Monaten vernichtet ist. Das Virus ist auch deswegen sehr leicht übertragbar, da es in der Umwelt lange infektiös bleibt, und so auch leicht in den Kreislauf von Primärproduktion, Sekundärproduktion, Verbraucher, Abfallmanagement, Recycling, Primärproduktion gelangen kann.

Der Virus ist nicht auf den Menschen übertragbar. Dadurch sind infizierte Lebensmittel auch ungefährlich. Werden infizierte Lebensmittel tierischen Ursprungs aber nicht fachgerecht entsorgt, gelangt der Virus auf einfachem Wege wieder in die Umwelt. Wie wir mit Lebensmittelresten umgehen, hat also eine mittelbaren Einfluss auf die Landwirtschaft.

Daher, Lebensmittelreste gehören in die BIO-Tonne, und diese sollte immer verschlossen sein.



Angehängte Dateien
.pdf   fragen-und-antworten-zur-afrikanischen-schweinepest-asp.pdf (Größe: 59,82 KB / Downloads: 0)

  DIN-Normen
Geschrieben von: laganon - 21.06.2021, 10:08 - Forum: Lebensmittelhygiene - Antworten (3)

Ab 02. Juli 2021 bis zum 02. September beziehungsweise zum 02. Oktober 2021 sind vier für die Lebensmittelhygiene nicht unwesentliche Normen im Entwurfsstatus für zur Diskussion gestellt:
DIN-Norm 10503 Lebensmittelhygiene - Begriffe
DIN-Norm 10508 Lebensmittelhygiene - Temperaturen für Lebensmittel 
DIN-Norm 10543 Lebensmittelhygiene - Lebensmittellieferungen an Endverbraucher (insbesondere Onlinehandel) - Hygieneanforderungen und notwendige Informationen
DIN-Norm 10546 Lebensmittelhygiene - Überprüfung der Reinigungs- und Desinfektionswirkung auf Oberflächen mittels Sprühverfahren

Die DIN 10503 Lebensmittelhygiene - Begriffe
...stellt die Grundlage der Normen für die Lebensmittelhygiene dar und beschrieb bisher wichtige Begriffe wie leicht verderbliche Lebensmittel, sehr leicht verderbliche Lebensmittel, MHD oder Verbrauchsdatum. Zusätzlich befand sich in der Anlage A als informativer Teil begriffe der HACCP, und im Beiblatt die Flussdiagramme der HACCP. 

Nach der Überarbeitung und erfolgte nach Beschreibung des Ausschusses nicht nur eine Überarbeitung der bestehenden Definitionen wie beispielsweise MHD und Verbrauchsdatum, sondern es wurden eine reine von neuen Begriffen wie beispielsweise der Begriff Kommissionieren (modifiziert aus der DIN 15185-2) übernommen. Zusätzlich wurde der Anhang A fast vollständig überarbeitet und durch zwei weitere Anhänge ersetzt, welche sich mit HACCP beschäftigen. Auf den ersten Blick wurden in diese Anhänge die Empfehlung zur flexiblen Umsetzung einer HACCP-Studie der EU-Kommission von 2016 eingearbeitet. Dies spiegelt sich dies auch im ersten Teil der Begriffsdefinitionen wieder. So wurden beispielsweise nachteilige Beeinflussung, Kreuzkontamination, mikrobielle Kreuzkontamination sowie weitere Begriffe aus der Kühlung und der Transportlogistik aufgenommen. Dies spiegelt sich auch im Kapitel 3.2 wieder, welcher nun spezifische Begriffe der Lebensmittelsicherheit enthält.

In der Summe wird dies wohl eine Norm sein, die nach der Veröffentlichung wohl in allen betrieben zu aktualisieren ist.


  IFS 7 - Schädlingsbekämpfung
Geschrieben von: laganon - 03.06.2021, 17:04 - Forum: Terminvorschläge - Keine Antworten

Abgesagt - Leider musste diese Veranstaltung wegen zu geringer Teilnahme abgesagt werden.  Sad

IFS Food 7 Informations- & Diskussionsveranstaltung
Veranstalter: Supella Schädlingsbekämpfung / 
Referent: vom FKLMH e.V.

Montag, den 21.6. oder Dienstag, den 22.6.2021 jeweils von 9:00 bis ca. 16:30 Uhr als Duale Veranstaltung (Präsenzveranstaltung/ Onlineveranstaltung).

Sie erhalten neueste Informationen aus qualifizierter Quelle. Eine spannende Paarung zwischen Theorie und Praxis.

Themen:
- kurze Einführung in die gesetzlichen Grundlagen bezüglich der Verantwortung des Lebensmittelunternehmers
- Vorstellung des IFS-Leitfaden zur Schädlingsbekämpfung
- Änderungen der Anforderungen zur Schädlingsbekämpfung IFS-Food- 6 zu IFS Food 7
- kleine Schädlingskunde (Identifizierung, Kontrollen, Meldungen)
- Erläuterung einer IFS- & rechtskonformen Dokumentation am Beispiel der Dokumentation Supella GmbH
- offene Diskussion. Ein wertvoller Austausch unter Gleichgesinnten und dem Referenten
- personenbezogene Teilnahmebescheinigung für das Tagesseminar „innerbetriebliches Schädlingsmonitoring“

Kosten: 300 € für die persönliche Teilnahme bzw. 250 € für die webbasierte Teilnahme pro Person an Veranstalter

Ort: „Hotel am Schloss Ahrensburg“ 

Anmeldung:
Supella GmbH
Jacobsrade 75
22962 Siek
Tel: 04107 316999-0
Fax: 04107 316999-80


  DIN-Standard für Seniorenbetreuung
Geschrieben von: laganon - 27.05.2021, 08:56 - Forum: KiGa/KiTa & Co. - Keine Antworten

Im Januar wurde durch das DIN die DIN SPEC 33454 im Bereich der Seniorenpflege veröffentlicht. Ziel dieses Dokuments ist es, die Arbeit von Betreuungsvermittlern, Dienstleistungserbringer und Betreuungskräften für den Verbraucher transparenter zu machen, in dem Rahmenbedingungen beschrieben werden. Insbesondere bei der Vermittlung von Arbeitskräften aus anderen Qualifizierungssystemen soll durch den Einsatz dieser Leitlinien sichergestellt werden, dass eine Qualifizierungsprüfung durch einen in Deutschland ansässigen Verantwortlichen umgesetzt werden. Gut ist aber auch, dass Mindestanforderungen an die Unterbringung von Pflegekräften gesetzt werden. "Außerdem haben Betreuungskräfte das Recht auf einen Rückzugsort, also mindestens ein möbliertes Zimmer mit Fenster und einen WLAN-Anschluss, um mit der eigenen Familie Kontakt halten zu können." (QZ - Qualität und Zuverlässigkeit: DIN-Standard für Seniorenbetreuung; Jahrgang 66 (2021) 4, S. 7).

Das Dokument kann kostenlos beim Beuth-Verlag bezogen werden. Für weitere Informationen möchte ich euch diesen Link zum DIN hinterlegen.
www.beuth.de/de/technische-regel/din-spec-33454
weitere Informationen vom DIN

Was ist eine DIN SPEC? - Der Begriff SPEC kommt aus dem englischen und steht für ein Regelwerk. DIN SEC werden auf Initiative von interessierten Parteien beim Deutschen Institut für Normung durch mindestens drei beteiligte Parteien (unterschiedliche Interessensgruppen wie bspw. Behörde, Verbraucherschutzverbände, Industrieverbände) erstellt. Grundsätzlich beschreibt die SPEC eine Standardisierung, aber keine Norm. Man kann sie als kleinen Bruder der Norm sehen. Im Gegensatz zur Norm ist beispielsweise eine Veröffentlichung des Entwurfs nicht möglich. Eine SPEC ist aber auch zertifizierbar, wie an der aktuellen DIN SPEC, welche hier vorgestellt wurde, zu sehen ist.


  Wie wird das (Fertig-) Essen gesünder?
Geschrieben von: mglass - 25.04.2021, 17:26 - Forum: Verbraucherfragen - Keine Antworten

„Wie wird das Essen gesünder?“ titelte die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) am 22. 04. 2021 im Wirtschaftsteil. Wer meint, es gehe um gesunde Ernährung - frisch, selbstgekocht und ausgewogen - rieb sich verwundert die Augen: Es geht in dem Artikel um eine Initiative der Bundesernährungsministerin Julia Klöckner für „ausgewogene Fertigprodukte“, die diese am Vortag medial präsentiert hatte.
https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemit...04.live832

Doch es bleiben Fragen - wie immer bei Frau Klöckner und ihren „Wir-setzen-auf-Freiwilligkeit-in-Industrie-und-Landwirtschaft“-Darstellungen, so auch in der „Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie“. 
https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung...oring.html

Dazu beklagt der Bundesverband der Verbraucherzentralen VZBV, dass angesichts weiterer Zunahmen von ernährungsbedingten Erkrankungen wie Diabetes, Adipositas etc. in dem „Produktmonitoring“ des BMEL kein strategisches Vorgehen erkennbar sei. Vielmehr fehlten nach Meinung ihres Vorstandes Klaus Müller bisher Informationsplattformen, die für Transparenz bei angeblich positiv veränderten Produkten sorgten und darüber aufklärten, wie „die Branchen bei der Reduktion von Zucker, Salz und Fett vorgingen“ und „welche Unternehmen ambitionierter vorangehen“ (Klaus Müller, VZBV, gegenüber dem RND). Er fordert die Teilnahme aller Lebensmittelhersteller und die vollständige Listung der Produkte, besonders von „Lebensmitteln mit Kinderoptik“, alles andere sei nicht ausreichend.


  Haferdrink statt Hafermilch - warum eigentlich?
Geschrieben von: mglass - 22.04.2021, 13:26 - Forum: Lebensmittelrecht - Antworten (2)

Warum darf Kokosmilch „Kokosmilch“ heißen, auch wenn sie bekanntlich nicht vom Tier stammt? Und warum darf dann Hafermilch nur „Haferdrink“ genannt werden (gleiches gilt für Sojamilch und Mandelmilch)? Etwa, weil sie nicht auf Palmen wächst? - Veganer:innen wundern sich schon lange...  Huh


  Unterschiedliche Mehrwertsteuer auf Lebensmittel - wer steigt da eigentlich durch?
Geschrieben von: mglass - 22.04.2021, 13:17 - Forum: Lebensmittelrecht - Keine Antworten

Wir kennen das alle: Auf Kaffeebohnen entfallen 7% MwSt, auf gemahlenen Kaffee 19 %, auf Eis im Eiscafé werden 19 % fällig, auf die Eistüte im Straßenverkauf entfallen 7 % - aber warum eigentlich?