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Neue Kennzeichnungsregelungen für nicht vorverpackte Lebensmittel - Michael Bäuml - 16.08.2021 Neue Kennzeichnungsregelungen für nicht vorverpackte Lebensmittel Am 09.06.21 ist die Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Lebensmittelzusatzstoffe (Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung - LMZDV) in Kraft getreten. Gleichzeitig sind die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV) und Zusatzstoff-Verkehrsverordnung (ZVerkV) außer Kraft getreten.In der Verordnung sollen über die europäische Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Zusatzstoffe hinausgehende nationale Regelungen zusammengefasst werden. Dies betrifft insbesondere die Kennzeichnung von Zusatzstoffen bei nicht vorverpackten Lebensmitteln, die Kennzeichnung von vorverpackten Getränken mit einem Alkoholgehalt mehr als 1,2 Volumenprozent sowie Obst und Gemüse. Für Gastgewerbliche Betriebe sowie Gemeinschaftsverpflegungen ergibt sich nun folgende neue Möglichkeit: Nach wie vor müssen Gäste über die Zusatzstoffe, die in den Speisen und Getränke enthalten sind, informiert werden. Bisher musste die Information anders als bei Allergenen bei der Abgabe nicht vorverpackter Lebensmittel schriftlich erfolgen. Das hat sich nun geändert. Künftig darf über Zusatzstoffe analog zu den Allergenen auch mündlich informiert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (siehe auch §4 Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV)):
Mit freundlichen Grüßen Michael Bäuml |