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EU-Hygienepaket
#1
Guten Morgen,

mit dem heutigen EU-Amtsblatt wurde eine Änderung des Anhang III (Besondere Anforderungen) veröffentlicht. Zielsetzung der Verordnung 2021/1374 ist es, in folgenden Punkten das EU-Recht anzupassen:
1.) Wie wird mit Mägen umgegangen, die zur Labgewinnung für Käse genutzt werden sollen.
2.) Transport von Köpfen und Füßen, die durch andere Betriebe als den Schlachtbetrieb weiter verarbeitet werden sollen.
3.) Regelungen zur Schlachtung von Tieren im Herkunftsbetrieb.
4.) Bisher musste Frischfleisch "unverzüglich" nach dem Abkühlprozess nach dem Schlachten eingefroren werden. Diese Regelung wird im Hinblick auf die Umverteilung von Lebensmitteln aus dem Einzelhandel verändert, um hier eine Flexibilität bezüglich von Lebensmittelspenden gewährleisten zu können.
5.) Anpassung des Registrierscheins für lebende Muscheln an die derzeitige Arbeitspraxis.
6.) Schließung einer gesetzlichen Lücke, die Lebensmittelbetrug ermöglichte.
7.) Spezifizierung von Regelungen zum Transport von Fischereierzeugnissen auf Eis.

VO (EG) 2021/1374
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#2
(20.08.2021, 06:03)laganon schrieb: 4.) Bisher musste Frischfleisch "unverzüglich" nach dem Abkühlprozess nach dem Schlachten eingefroren werden. 

Ööööhm... Nö. Ich glaube, der Satz ist ein wenig verkehrt.
Aber danke für die Info!
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