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1 Jahr Praxiserfahrung mit der Clean Card |
Geschrieben von: Druidelix - 24.08.2014, 20:31 - Forum: Qualitätsmanagement
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Unter dieser Überschrift habe ich kürzlich einen Artikel gelesen, den ich Euch nicht vorenthalten möchte. Download. In diesem Artikel ist die Karte auch noch einmal beschrieben. Insbesondere dieser Satz aus dem Artikel halte ich für Aussagekräftig:
Zitat:Bei vielen Kunden und Institutionen wurden zwischenzeitlich auch Paralleltests durchgeführt, die die Korrelation Keimwachstum/Clean Card Ergebnisse untermauern.
Ich persönlich habe auch die Erfahrung gemacht, dass dort wo die CleanCard Rückstände von Tensiden oder Eiweißen angezeigt hat, die Mikrobiologie ein positives Ergebnis zeigte. Richtig ist auch und das bestreitet auch niemand, dass die CleanCard nicht die mikrobiologische Untersuchung ersetzt, dennoch ist es nicht nur meiner Meinung nach ein gutes Instrument zur Eigenkontrolle.
Warum poste ich dies hier. Nun ich habe in den letzten Wochen vermehrt Anfragen zur Verwendbarkeit der CleanCard erhalten. Da ich davon ausgehe, dass diese Einschätzung mehrere interessieren könnte, dieser Post.
Gruß
Jörg
alias Druidelix
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Lebensmittelhygiene bei der Deutschen Bahn |
Geschrieben von: Druidelix - 20.08.2014, 19:40 - Forum: Lebensmittelhygiene
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Seit Jahren beschäftige ich mich intensiv als Verbraucher und auch als BahnComfort-Kunde mit der Lebensmittelhygiene bei der Deutschen Bahn AG. Viel Schriftverkehr, Anfragen, Telefonate und Recherchearbeit waren erforderlich um mich in den Strukturen innerhalb der Bahn zurecht zu finden. Anfangs hat es gedauert bis ich die richtigen Ansprechparner ausfindig gemacht habe. Getröstet hat mich die Tatsache, dass es so manch einem Bahnmitarbeiter auch sehr schwer gefallen ist, sich innerhalb seines Konzerns zurecht zu finden.
Selbst das BMELV (seinerzeit) hatte ich mit der Fragestellung, wer denn für die amtliche Lebensmittelüberwachung in den Zügen des Nah- und Fernverkehr der Deutschen Bahn AG zuständig ist, zunächst etwas ins Grübeln gebracht.
Ich kann mich an einen Anruf bei einem Lebensmittelkontrolleur in Niedersachsen erinnern, der mir, mit der Frage konfrontiert, ob er denn wüsste wer die Bord-Bistros in den Zügen der Deutschen Bahn amtlich kontrolliert, geantwortet hatte, dass er nun schon über 25 Jahre Lebensmittelkontrolleur ist, aber davon, dass einer seiner Kolleginnen bzw. Kollegen ein Bord-Bistro bzw. Bord-Restaurant der Bahn kontrolliert habe, davon habe er bisher noch nichts gehört und er selbst hat auch keine derartige Einrichtung begangen.
Als ich vor einigen Jahren schon gar nicht mehr damit gerechnet hatte, dass diesbezüglich etwas passiert, erhielt ich einen Anruf von einer freundlichen Mitarbeiterin der Bahn, welche sich als Zuständig für meine Anliegen hinsichtlich der Lebensmittelhygiene bei der Bahn erklärte. Von nun an wurde die Lebensmittelhygiene bei der Bahn für mich transparenter. Es folgten viele Telefonate, Treffen am Rande von Fachmessen mit Kolleginnen und Kollegen der Bahn, sowie ein offener, führ beide Seiten zielführender und informativer Austausch.
Vor einigen Tagen dann nach einiger Zeit der "Funkstille" erhielt ich eine Email u.a. mit folgendem Wortlaut:
Zitat:Lieber Herr Reimuth,
über unser Projekt eine Leitlinie zur Lebensmittelsicherheit im Schienenpersonenverkehr zu verfassen, habe ich Ihnen ja schon bei früheren Gesprächen berichtet. Das Werk ist vollbracht und mit allen Ämtern abgestimmt. Anbei übersende ich Ihnen eine digitale Version unserer Leitlinie zu Ihrer Information.
Ich habe mir die Leitlinie zur Lebensmittelsicherheit im Schienenpersonenverkehr zwischenzeitlich durchgelesen und kann bestätigen, dass es sich hierbei um ein sehr gut erarbeitetes Dokument handelt. Hier ein kleiner Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis:
- Konzeption von Bordküchen
Umgang mit Lebensmitteln in Bordküchen
Reinigung und Desinfektion
Schädlingsbekämpfung
Anforderungen an Mitarbeiter
Schulungen von Mitarbeitern
Verkauf von Lebensmitteln im mobilem Service
Umsetzung HACCP Konzept
Dokumentation
und vieles mehr...
Die unmaßgebliche Meinung eines Druiden ist natürlich nicht ausschlaggebend. Die Leitlinie ist geprüft und notifiziert gem. Art 5 der Richtlinie 93/43/EWG bzw. Art 8 der Verordnuung (EG) Nr. 852/2004
Auf Anfrage kann ich hier verkünden, dass sich Mitglieder des Fachkreis Lebensmittelhygiene e.V. eine digitale Version der Leitlinie bei der Bahn anfordern können. Dazu bitte ich die Mitglieder mir die Anfrage zuzusenden, die ich nach Prüfung der Mitgliedschaft an die Bahn weiterleite.
Die Leitlinie ist auch eingestellt für Zugriffsberechtigte im verwaltungsinternen Netzwerk Fachinformationssystem Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit FIS-VL
Sollten noch Fragen sein, bitte hier posten.
Viele Grüße
Jörg Reimuth
alias Druidelix
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Qualifikationsnachweis für Schulungen |
Geschrieben von: cheesele - 23.07.2014, 12:06 - Forum: Off-Topic
- Antworten (4)
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Hallo zusammen,
ich halte seit Jahren die Hygieneschulungen, IFSG-Wiederholungsschulungen und andere Themenschulungen für Mitarbeiter. Jetzt im Zertifizierungsaudit (IFS, BRC) wurde angefragt, aufgrund welcher eigener Qualifikationen ich das für die Firma darf und wer mich schult (IFSG-Wiederholungsschulung)
Ich dachte bis dato das wäre Bestandteil meiner Qualifikationen (Hygienebeauftragte, Fachkraft QM).
Mich interressiert, wie das in anderen Unternehmen (Lebensmittelherstelllung /-Verarbeitung) geregelt ist bzw. ob ich tatsächlich irgendeine Zusatzqualifikation erwerben muss.
Leicht desorientierte Grüße
cheesele
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Schlauch-Verkeimung |
Geschrieben von: etolit_hygiene - 17.07.2014, 09:30 - Forum: Reinigung/Desinfektion
- Antworten (10)
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Hallo Forum,
wieder eine spannende Frage mit hoffentlich spannenden Antworten. <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s -->
Es geht um die Verkeimung von Schläuchen, die Reinigungs- und Desinfektionsmittellösungen enthalten. Früher oder später scheinen die Schläuche innen immer zu verkeimen, aber wir konnten noch nicht heraus finden, wie schnell das geht. Gerade wenn es in Krankenhäusern auch Hygienefachleute gibt, werden wir darauf angesprochen, was wir denn tun, um die Verkeimung zu verhindern bzw. die Schläuche zu desinfiziern.
Habt ihr da Erfahrungen? Wisst ihr, an welchen Stellen genau, es mit der Verkeimung anfängt?
Wir benutzen Schläuche, die lebensmittel-echt sind.
Danke schon mal für eure Beiträge.
etolit_hygiene
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Lebensmittelinformationsverordnung |
Geschrieben von: Druidelix - 16.07.2014, 10:04 - Forum: Lebensmittelrecht
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Sucht man im Internet nach „Lebensmittelinformationsverordnung“ findet man derzeit (Stand 16.07.2014) ungefähr 15800 Treffer. Dabei erhält der gesamte Verordnungstext der Verordnung EU 1169/2011 nicht einmal das Wort Lebensmittelinformationsverordnung bzw. die verwendete Abkürzung LMIV. Doch das ist, beschäftigt man sich mit derartigen Verordnungen, nicht verwunderlich sondern im Gegenteil „gang und gäbe“ und sollte uns nicht davon abschrecken sich etwas näher mit dieser Verordnung auseinanderzusetzen.
Der Name Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) ist insofern zutreffend, da es in der Verordnung tatsächlich um die Information der Verbraucher über Lebensmittel geht. Weiterhin reglementiert die LMIV insbesondere Angaben über Lebensmittel und ändert somit die bereits bestehende Verordnung EG 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel und die EG 1925/2006 über Zusätze von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen in Lebensmitteln (eher als Health-Claims-Verordnung bekannt).
Wenn ich es richtig interpretiert habe dürften mit der LMIV folgende Richtlinien und Verordnungen aufgehoben worden sein:
- Richtlinie betreffend die Angabe des Alkoholgehalts als Volumenkonzentration in der Etikettierung von alkoholhaltigen, für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln (87/250/EWG) vom 15. April 1987
Richtlinie über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln vom 24. September 1990 (90/496/EWG)
Richtlinie über Ausnahmen der Etikettierung von Lebensmitteln (1999/10/EG)
Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür (2000/13/EG) vom 20. März 2000
Richtlinie über die Etikettierung von chininhaltigen und von koffeinhaltigen Lebensmitteln (2002/67/EG) vom 18. Juli 2002
Richtlinie über Angaben, die zusätzlich zu den in der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Angaben auf dem Etikett bestimmter Lebensmittel vorgeschrieben sind (2008/5/EG) vom 30. Januar 2008
Verordnung über die Etikettierung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten mit Phytosterin-, Phytosterinester-, Phytostanol- und/oder Phytostanolesterzusatz (EG Nr. 608/2004) vom 31. März 2004.
Die Verordnung ist ab dem 13. Dezember 2014 gültig, mit Ausnahme des Artikels 9 Absatz 1 Buchstabe „L“, der erst ab dem 13. Dezember 2016 gilt, und Anhang VI Teil B, der bereits ab dem 1. Januar 2014 gilt.
Besagter Artikel 9 (Kapitel IV Verpflichtende Informationen über Lebensmittel, Abschnitt 1 Inhalt und Darstellungsform Artikel 9 Verzeichnis der verpflichtenden Angaben Absatz 1 Buchstabe „L“ beschäftigt sich mit der Nährwertdeklaration.
Anhang VI Bezeichnung des Lebensmittels und spezielle zusätzliche Angaben Teil B befasst sich mit der Thematik „Spezielle Anforderungen an die Bezeichnung Hackfleisch / Faschiertes“, welche seit 1. Januar 2014 gelten.
Mit seinen 59 Erwägungsgründen und seinen 55 Artikeln ist die Verordnung, was den Umfang angeht sicherlich mit an der Spitze hinsichtlich des Umfangs (ad hoc fällt mir nur die EU VO 178/2002 mit 66 Erwägungsgründen und 65 Artikeln ein, die diesen Umfang toppt).
Abgesehen davon bin ich mir sicher, dass uns diese Verordnung in Zukunft sicherlich noch beschäftigen wird.
Indessen hat das BMEL einen Entwurf einer Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel herausgebracht.
Alsoquasi eine Lebensmittelinformationsdurchführungsverordnung (LMIDV). Damit soll von der mitgliedstaatlichen Befugnis Gebrauch gemacht werden, die Art und Weise der EU-weit ab dem 13.12.2014 verpflichtenden Allergenkennzeichnung loser Ware national näher regeln zu dürfen (Art. 44 LMIV). Die Befassung des Bundesrates soll im Herbst erfolgen. Die Verordnung soll am 13. Dezember2014 in Kraft treten.
Nähere Informationen dazu findet Ihr HIER
Gruß
Jörg
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Führerscheinkontrolle LKW-Fahrer |
Geschrieben von: Steffi - 02.07.2014, 10:26 - Forum: Off-Topic
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Hallo zusammen,
in unserem QM-Handbuch gibt es noch ein uraltes Formular (von meinen Vorgängern...), mit dem 2 mal im jährlich die Führerscheine unserer LKW-Fahrer kontrolliert und diese Kontrolle dokumentiert wird.
Diese Kontrolle ist zwar gesetzlich gefordert, aber kann ich mir das Formblatt im Handbuch nicht sparen?
Vielen Dank für Eure Meinungen hierzu.
Liebe Grüße aus dem Rheinland
Steffi
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