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IFS suspendiert Zertifizierungsstelle |
Geschrieben von: evania - 06.05.2013, 14:15 - Forum: Zertifizierungsstandards
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IFS suspendiert Zertifizierungsstelle
Nach fast 3 Jahren IFS Integrity Program mit diversen Kontrollaudits in zertifizierten Unternehmen und Office Audits in den Zertifizierungsstellen führten die Entscheidungen des Sanktionskomitees jetzt zu einem Punkt, an dem gemäß des derzeit gültigen Annex 4 des Rahmenvertrages eine Zertifizierungsstelle für einen Zeitraum von 3 Monaten suspendiert wird.
Dies betrifft die Zertifizierungsstelle TÜV SÜD Management Service GmbH, die mit Wirkung zum 15. Mai 2013 für 3 Monate suspendiert wird.
Weitere Informationen :
http://www.ifs-certification.com/index.p...ends-cb-de
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IFS Konferenz zum Thema Schädlingsbekämpfung |
Geschrieben von: evania - 10.04.2013, 16:13 - Forum: Schädlingsbekämpfung
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Der IFS-Academy Newsletter vom 10.04.2013 kündigt an:
"Am 18.06.2013 wird der IFS im Rahmen einer Konferenz in Berlin seine neue Guideline zum Thema Schädlingsbekämpfung vorstellen. Experten und Fachreferenten werden zudem interessante Vorträge rund um die erfolgreiche Schädlingsüberwachung und -bekämpfung halten und ein gutes Forum zum Erfahrungsaustausch bieten."
Für weitere Infos guggst Du hier:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.ifs-certification.com/index.php/de/global-news-de/51-global/global-news/1881-news-2013-04-10-pestcontrol-conference-de">http://www.ifs-certification.com/index. ... ference-de</a><!-- m -->
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Warnung vor Wildschweinbratenfleisch und Wildschweinknackern |
Geschrieben von: Druidelix - 28.03.2013, 19:51 - Forum: Verbraucherfragen
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Potsdam/Görlitz – Der sächsische Landkreis Görlitz hat darüber informiert, dass auf Wochenmärkten verkaufte Wildschweinprodukte vorsorglich zurückgerufen wurden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie Trichinellen enthalten. Es handelt sich ausschließlich um Wildschweinbratenfleisch und Wildschweinknacker. Betroffen sind nur Produkte, die von Verkaufsmobilen des Unternehmens „Mario Steinert Frischgeflügel, Eier & Wild GmbH“ aus 02923 Horka vom vergangenen Wochenende (23. März) bis gestern (27. März) auf verschiedenen regionalen Wochenmärkten angeboten wurden.
Die mobilen Verkaufsstände des Unternehmens sind auf den regionalen Wochenmärkten in Ostsachsen und im Dresdener Raum sowie in Südbrandenburg unterwegs. In Brandenburg wurde die Ware auf den Märkten in Forst, Spremberg und Cottbus verkauft
Nicht mehr verzehrt werden sollten folgende Produkte:
Wildschweinbraten, der am 23. März, 26. oder 27. März, sowie Wildschweinknacker, die am 26. oder 27. März bei dem Händler gekauft wurden.
Der Landkreis Görlitz weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Fehler des Unternehmens Mario Steinert ersichtlich ist. Das Unternehmen ist seit den 90er Jahren in der Region erfolgreich und beanstandungsfrei tätig. Das Traditionsunternehmen hat nach den Erkenntnissen des Landkreises alle lebensmittelrechtlichen Vorschriften und Hygienebedingungen eingehalten.
Gesundheitshinweise
Beim Durchgaren von Fleisch werden vorhandene Trichinellen zuverlässig abgetötet. Wenn aber Wildschweinfleischerzeugnisse nicht ausreichend erhitzt werden, besteht die Gefahr einer Infektion mit diesen Parasiten.
Verbraucher sollten daher die oben genannten Erzeugnisse entsorgen.
Verbraucher, die solche Wildschweinfleischerzeugnisse verzehrt haben, sollten unter Hinweis auf die Gefahr einer Infektion mit Trichinellen unverzüglich ihren Hausarzt oder entsprechende medizinische Einrichtungen aufsuchen, damit dort geeignete medizinische Maßnahmen getroffen werden können.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Land Brandenburg
Url: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.326757.de">http://www.mugv.brandenburg.de/cms/deta ... .326757.de</a><!-- m -->
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Hygienepranger |
Geschrieben von: Kickershorst - 28.03.2013, 12:55 - Forum: Lebensmittelrecht
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Hallo zusammen,
Kurze Info Betreff : veröffentlichung von Hygienemängel im Internet.(Bayern)s.Anhang
Quelle :Reinigungsmarkt Knittler Medien GmbH
Auch für Baden Württemberg werden laut einer Entscheidung vom Verwaltungsgericht BW vom 28.1.2013 vorläufig keine Veröffentlichungen mehr vogenommmen.
Schöne Ostern und Grüßle aus am Schwabenländle
Kickershorst
Flash News Nr. 22/2013 vom 28. März 2013
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.....
Aus für den Hygiene-Pranger in Bayern
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat aufgrund erheblicher Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Landeshauptstadt München vorläufig untersagt, die bei Kontrollen festgestellten lebensmittel- bzw. hygienerechtlichen Mängel im Internet zu veröffentlichen.
„Die Entscheidung zeigt auf, wie fast schon fahrlässig im Vorfeld agiert wurde: Laut den Richtern verstößt die Regelung nicht nur gegen europäisches Recht, sondern sie ist auch unter deutschen Gesichtspunkten verfassungsrechtlich fragwürdig. Zudem wird es als bedenklich angesehen, auf Verstöße öffentlich hinzuweisen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits abgestellt waren, und – als wäre das nicht schon genug – prangern die Richter auch an, dass die Verwaltungspraxis unvorhersehbar sei, da auf Verdacht hin agiert werde“, so Ulrich N. Brandl, Präsident des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern.
Hintergrund der Entscheidung waren die Klagen betroffener Betriebe, die allesamt vor dem Verwaltungsgericht München Recht zugesprochen bekamen. Die Beschwerden der Landeshauptstadt gegen diese Entscheidungen wurden wiederum vom Verwaltungsgerichtshof in allen Verfahren im Sinne der Betriebe zurückgewiesen.
„Die rechtliche Einschätzung des Gerichtshofs bestätigt eins zu eins unsere rechtliche Einschätzung, auf die wir bereits im Vorfeld des Inkrafttretens der Vorschrift hingewiesen und auf deren wirtschaftlichen Folgen wir eindringlich aufmerksam gemacht haben“, so Ulrich N. Brandl: „Jetzt stellt sich die Frage: Wer trägt den Schaden für die zu Unrecht an den Pranger gestellten Betriebe?“
Zusätzlich fordert Brandl: „Nachdem die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs unanfechtbar sind, sollte – um weiteren Schaden abzuwenden – die Münchner Entscheidung schnellstens Bayernweit akzeptiert und umgesetzt werden.“
Konkret verlautbarte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof:
„Nach einer Vorschrift aus dem deutschen Lebensmittelrecht informiert die Behörde die Öffentlichkeit u.a. dann, wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass gegen Vorschriften verstoßen wurde, die dem Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen, und die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens 350 EUR zu erwarten ist. Nach Auffassung des BayVGH bestehen Zweifel an der Europarechtskonformität dieser Vorschrift. Denn nach Europarecht sei eine Information der Öffentlichkeit nur bei einem hinreichenden Verdacht eines Gesundheitsrisikos zulässig, die nationale Vorschrift habe hingegen eine deutlich über die Warnung vor Gesundheitsgefahren hinausgehende, generalpräventive Zielsetzung. Zudem hat der Senat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift, u.a. weil angesichts der zu erwartenden wirtschaftlichen Folgen für die Betroffenen der gesetzlich vorgesehene Schwellenwert von nur 350 Euro für das prognostizierte Bußgeld unverhältnismäßig gering erscheine. Bedenken bestünden auch hinsichtlich der Erforderlichkeit der Veröffentlichung im Internet, denn die Mängel seien zum Veröffentlichungszeitpunkt häufig bereits behoben. Schließlich sei zweifelhaft, ob die Norm ausreichend bestimmt sei. Denn die Eingriffsschwelle werde lediglich mit der Prognose eines zu erwartenden Bußgelds in Höhe von 350 Euro beschrieben. Die Verwaltungspraxis sei insoweit unvorhersehbar.“
Quelle: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.vgh.bayern.de/BayVGH/documents/PM_Hygienepranger.pdf">http://www.vgh.bayern.de/BayVGH/documen ... ranger.pdf</a><!-- m -->
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Kälteschutzhandschuhe |
Geschrieben von: cheesele - 05.03.2013, 15:42 - Forum: Off-Topic
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Hallo Zusammen,
wir brauchen für unsere Mitarbeiter in den Kühllagern Kälteschutzkleidung. bei den Handschuhen und Mützen haben wir Probleme bekommen (Strickware, kann Fäden ablösen, Kunde will das nicht)
Hat jemand Erfahrung mit Handschuhen für Kühllager (+2 - +4°), die an den Fingern sensibles greifen erlauben? Die MA müssen damit Scanner bedienen können.
Und wie sieht es aus bei Mützen?
Unser derzeitiger Anbieter hat nur Strickware und auf dem Papier list sich ja alles gut...
Danke schonmal
cheesele
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1. Kongress zur aktiven Schädlingskontrolle in der LMI |
Geschrieben von: evania - 21.02.2013, 07:10 - Forum: Schädlingsbekämpfung
- Antworten (2)
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Am 07.03.2013 findet eine Veranstaltung des Weinheimer Hygieneforums, dem Zusammenschluß der Kooperationspartner des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V. in Fürth bei Nürnberg statt:
1. Kongress zur aktiven Schädlingskontrolle in der Lebensmittelindustrie
Hier der Link:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.lebensmittelkontrolle.de/whf-food-protect">http://www.lebensmittelkontrolle.de/whf-food-protect</a><!-- m -->
Gibt es FK's die Interesse haben?
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Wichtige Änderungen |
Geschrieben von: LuxQM - 19.02.2013, 19:05 - Forum: Schädlingsbekämpfung
- Antworten (9)
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Falls noch nicht mitbekommen:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.umweltbundesamt.de/chemikalien/biozide/rodentizide-faq.htm">http://www.umweltbundesamt.de/chemikali ... de-faq.htm</a><!-- m -->
Das Dauermonitoring mit Giftköder entfällt somit auch für den kleinen Betrieb und der Schädlingsbekämpfer mit Sachkundenachweis ist für die SB zur Pflicht geworden, denn für die manuellen Fallen oder Stromtöter würde dem Gewerbetreibenden vermutlich die Töteerlaubnis für die Wirbeltiere fehlen.
Seht ihr das genauso?
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