10.09.2007, 12:11
Hallo Saftschubse,
danke für die Mitteilung.
So wie ich Dich einschätze, wirst Du wohl weiter am Ball bleiben. Wäre schön, wenn Du mich auch auf dem Laufenden halten würdest.
Vielleicht noch eine Anmerkung, für Deine Nachfragen bei der LMÜ-Behörde:
Nach den Bestimmungen der 882 sind Überwachungsbehörden, gleich so wie Lebensmittelunternehmer, verpflichtet unmittelbar oder über die Umwelt auftretende Risiken für den Menschen zu vermeiden, zu beseitigen oder auf ein annehmbares Maß zu senken.
Die amtlichen Kontrollen und darauf folgende Entscheidungen und/oder Veranlassungen sind auf Risikobasis, d. h. nach Gefahrenbewertung und Risikoanalyse, durchzuführen.
Hierzu sind -unter anderem- auch Verbraucherhinweise und „vorliegende Erkenntnisse“ mit zu bewerten.
Kann mir nicht vorstellen, dass sich die in Rede stehende LMÜ-Behörde über das Ausmaß der ihr obliegenden Pflichten und der möglicherweise daraus resultierenden Folgen in vollem Umfang bewusst ist.
Gerade die Tatsache, dass es sich hier um einen Lieferanten oder Produzenten von Lebensmitteln für eine gesundheitlich besonders empfindliche Verbrauchergruppe, nämlich Kinder handelt, sollten sich alle Beteiligte nicht mit dem notwendig und niedrigsten Hygienestand zufrieden geben, sondern die größtmögliche und sicherste Basishygiene anstreben.
Grüße
winghalm
danke für die Mitteilung.
So wie ich Dich einschätze, wirst Du wohl weiter am Ball bleiben. Wäre schön, wenn Du mich auch auf dem Laufenden halten würdest.
Vielleicht noch eine Anmerkung, für Deine Nachfragen bei der LMÜ-Behörde:
Nach den Bestimmungen der 882 sind Überwachungsbehörden, gleich so wie Lebensmittelunternehmer, verpflichtet unmittelbar oder über die Umwelt auftretende Risiken für den Menschen zu vermeiden, zu beseitigen oder auf ein annehmbares Maß zu senken.
Die amtlichen Kontrollen und darauf folgende Entscheidungen und/oder Veranlassungen sind auf Risikobasis, d. h. nach Gefahrenbewertung und Risikoanalyse, durchzuführen.
Hierzu sind -unter anderem- auch Verbraucherhinweise und „vorliegende Erkenntnisse“ mit zu bewerten.
Kann mir nicht vorstellen, dass sich die in Rede stehende LMÜ-Behörde über das Ausmaß der ihr obliegenden Pflichten und der möglicherweise daraus resultierenden Folgen in vollem Umfang bewusst ist.
Gerade die Tatsache, dass es sich hier um einen Lieferanten oder Produzenten von Lebensmitteln für eine gesundheitlich besonders empfindliche Verbrauchergruppe, nämlich Kinder handelt, sollten sich alle Beteiligte nicht mit dem notwendig und niedrigsten Hygienestand zufrieden geben, sondern die größtmögliche und sicherste Basishygiene anstreben.
Grüße
winghalm
Das wichtige Wissen, ist zu wissen, was wichtig ist (Andreas Tenzer *1954 - Deutscher Philosoph)