Schimmel in Küche von KiTa-Verpflegung - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Fachbereiche (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=65) +--- Forum: Lebensmittelhygiene (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=74) +--- Thema: Schimmel in Küche von KiTa-Verpflegung (/showthread.php?tid=2811) |
Schimmel in Küche von KiTa-Verpflegung - Saftschubse - 09.09.2007 Hallo Zusammen, Es ist jemand mit folgender Frage an mich herangetreten: Es hat jemand aus einem anderen Grund den Betrieb besucht, der das Mittagessen für die KiTa des Kindes zubereitet. Die dort vorgefundenen Zustände gefallen der Person nicht, die Küche ist wohl etwas älter und die Decke ist über eine Fläche von ca. 100m² verschimmelt. Eine "geeignete Entlüftung" (wobei ich noch nicht herausgefunden habe, was die ursprünglich fragende Person darunter versteht) gibt es nicht. Nach Aussagen des Betreibers besteht die Auflage des zuständigen Amtes darin, die Decke nach seinen finanziellen Möglichkeiten abzuspachteln und mit Fungiziden zu behandeln. Diese Aussage wurde auf Nachfrage vom Amt bestätigt; auch wurde vom Amt die regelmäßige Beprobung jew. ohne Befunde bestätigt. Die Person hat nun Angst um die Gesundheit des Kindes, einmal der Schipi und einmal der Fungizide wegen. Empörend sei auch, dass die Küche weiterhin die KiTa beliefern darf und der Träger der KiTa nicht so wie erhofft reagiert. Wie schätzt Ihr das Vorgehen der LMÜ ein? Wie die Gesundheitsgefährdung durch Schipi und/oder Fungizide?? Gruß Saftschubse - winghalm - 09.09.2007 Hallo Saftschubse, um es gleich vorweg zu nehmen, die finanziellen Möglichkeiten des Lebensmittelunternehmers sind in der Anwendung und auch im Vollzug des lebensmittelrechtlichen Bestimmungen ohne jede Bedeutung und brauchen weder bei der Einhaltung der allgemeinen und oder der besonderen Vorschriften (Kapitel I und II 852/2004) noch bei der Durchsetzung der „Lebensmittelsicherheit“ (Artikel 14, 178/2002) berücksichtigt werden. Grundsätzlich stellen sich folgende Fragen: 1. Um welche Art von „Schimmel“ handelt es sich tatsächlich? 2. Mit welchem Wirkstoff wurde er behandelt, bzw. bekämpft? Wenn hierzu die entsprechenden Angaben vorliegen, kann entschieden werden: Sind in die, in dieser Küche hergestellten LM im Sinne des Artikel 14 Abs. 2 Buchstabe a in Verbindung mit Abs. 4 Buchstaben a, b und insbesondere c, gesundheitsschädlich? Wenn hierzu eine Gesundheitsschädigung definitiv ausgeschlossen werden kann (Gutachten eines Sachverständigen) wäre zu prüfen, ob möglicherweise Artikel 14 Abs. 2 Buchstabe in Verbindung mit Abs. 5 greift, bzw. zutrifft. Soweit so gut – wie sollte sich nun die betroffene Person verhalten: Ich würde mir vom Lebensmittelunternehmer die Angaben zu 1 und 2 nachweisen und belegen lassen. Weiter sollte man durch Einsicht des entsprechenden Sicherheitsdatenblattes nachprüfen, ob es mögliche Anwendungsbeschränkungen bzw. –bedingen des angewandten Wirkstoffes im Hinblick auf die Anwendung bzw. Verwendung in LM-Räumen gibt. Zudem sollte man sich die fachgerechte Ausbringung oder Anwendung des eingesetzten „Fungizids“ durch Vorlage einer Bestätigung des Handwerkers bzw. der ausführenden Firma bestätigen lassen. Davon ausgehend, dass die vorgenannten Bewertungen vom LM-Unternehmer nicht angestellt wurden und deswegen auch nicht beigebracht werden können, würde ich über die Gemeinschaft der Eltern, (Elternbeirat oder dergleichen) oder über den Träger der KiTa die Vorlage der Nachweise (notfalls mit Hilfe eines Anwaltes) einfordern. Unabhängig hiervon sollte man sich von LMÜ die von dort vorgenommen Risiko- bzw. Gefahrenbewertung detailliert aufzeigen lassen. Es verwundert mich persönlich schon, das eine LMÜ-Behörde (gerade im Hinblick auf die „gesundheitliche Empfindlichkeit der Verbrauchergruppe“ = KINDER) ein derartiges „lasches“ Handeln an den Tag legt. Kann mich der Vermutung, dass es sich hier um eine Art von angeordneter bzw. angewiesener „Zurückhaltung“ handelt, nicht erwehren. Wäre interessant zu Wissen, wer nun der Träger der KiTa ist? Sollten weiterhin berechtigte Zweifel an der Lebensmittelsicherheit bestehen, gibt es ja immer noch die Möglichkeit, den Sachverhalt zu veröffentlichen. Muss ja nicht immer gleich die Presse sein. Vielleicht reicht ein Infobrief oder ein Rundschreiben an die restlichen Eltern schon aus, um nachhaltige Verbesserungen zu bewirken. Das „Abspachteln“ ist mit, an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine wirkungsvolle und nachhaltige „Lösung“ des Problems. Traurig, dass es solche LMÜ-Behörden gibt. Noch trauriger, dass es offensichtlich LMÜ-Beamte gibt, die ihren Job und somit ihre Aufgabe nicht erst genug nehmen. Die Worte des Herrn David Byrne, dem ehemaligen Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz in der EU, der für die EU den „höchsten Stand“ der Lebensmittelsicherheit einführen und gelten lassen wollte, haben offensichtlich noch nicht alle Ämter und Behörden erreicht. Grüße, winghalm - Saftschubse - 10.09.2007 Hallo Winghalm, vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Ich kenne die ursprünglich fragende Person nicht und komme nur über die gemeinsame Bekannte an weitere Informationen. Es sieht so aus, dass sich die Küche und die Kita in einer wirtschaftlich eher schwachen Region Deutschland befinden und vom Amt wohl auch die Aussage kam, dass die Arbeitsplätze in der Küche erhalten werden sollen. Auch wenn es (wie Du schreibst) eigentlich anders vorgesehen ist... Letztendlich treffen dort scheinbar zwei Ansprüche aufeinander, die in der Form schwierig zu befriedigen sind. Dazu komt, dass die Fragende scheinbar mit einem in meinen Augen dampfwalzenartigen Verhalten losgestürmt ist. Träger der Kita ist die Gemeinde. Über eine gesetzte Frist konnte ich bisher nichts in Erfahrung bringen. Alles scheinbar sehr verfahren, nach kürzester Zeit schon verhärtete Fronten. Nicht erreichbare Ansprechpartner im Amt. Amtsleiterin unterbricht Urlaub. Angebliche Diffamierung der Familie durch den Bürgermeister. Insgesamt wird bei mir das Gefühl größer, dass die beanstandende Person aus Unwissenheit überreagiert und sich wahrscheinlich auch Argumenten verschliesst. Wie gesagt, ein rein persönlicher Eindruck aus den Erzählungen. Vielen Dank Saftschubse - winghalm - 10.09.2007 Hallo Saftschubse, danke für die Mitteilung. So wie ich Dich einschätze, wirst Du wohl weiter am Ball bleiben. Wäre schön, wenn Du mich auch auf dem Laufenden halten würdest. Vielleicht noch eine Anmerkung, für Deine Nachfragen bei der LMÜ-Behörde: Nach den Bestimmungen der 882 sind Überwachungsbehörden, gleich so wie Lebensmittelunternehmer, verpflichtet unmittelbar oder über die Umwelt auftretende Risiken für den Menschen zu vermeiden, zu beseitigen oder auf ein annehmbares Maß zu senken. Die amtlichen Kontrollen und darauf folgende Entscheidungen und/oder Veranlassungen sind auf Risikobasis, d. h. nach Gefahrenbewertung und Risikoanalyse, durchzuführen. Hierzu sind -unter anderem- auch Verbraucherhinweise und „vorliegende Erkenntnisse“ mit zu bewerten. Kann mir nicht vorstellen, dass sich die in Rede stehende LMÜ-Behörde über das Ausmaß der ihr obliegenden Pflichten und der möglicherweise daraus resultierenden Folgen in vollem Umfang bewusst ist. Gerade die Tatsache, dass es sich hier um einen Lieferanten oder Produzenten von Lebensmitteln für eine gesundheitlich besonders empfindliche Verbrauchergruppe, nämlich Kinder handelt, sollten sich alle Beteiligte nicht mit dem notwendig und niedrigsten Hygienestand zufrieden geben, sondern die größtmögliche und sicherste Basishygiene anstreben. Grüße winghalm - Saftschubse - 12.09.2007 Zitat:Eltern kritisieren Zustand in Kindergarten-K üche in DemkerQuelle: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/lokales/osterburg/?em_cnt=427284&">http://www.volksstimme.de/vsm/nachricht ... nt=427284&</a><!-- m --> Erstmal unkommentiert, die Arbeit ruft! Gruß Saftschubse - winghalm - 12.09.2007 Hallo, Danke für die Info. Wenn Alles wahr und richtig ist - gibt es auch Entwarnung. OK - gut für die Kinder. Habe aber trotzdem noch berechtigte Zweifel, die sich aus einigen Formulierungen heraus ergeben. z. B.: Was heißt unbedenklich - WARUM nicht "SICHER". Warum der Einsatz von Fungiziden, wenn es kein Schimmel ist? I´m sorry - aber ich bin nun mal ein §-Reiter. Habe schon "zuviele Pferde kotzen gesehen" Nochmal vielen Dank - Have a nice day - Winghalm - Saftschubse - 12.09.2007 Mir geht es da mit den Formulierungen ähnlich, hier und da frgt man sich schon, wie es denn nun wirklich ist. Da gehe ich aber mal wieder davon aus, dass es so ist wie bei Krimis oder Krankenhausserien: Kriminalbeamte und medizinisches Personal schlägen die Hände ob der Darstellung über dem Kopf zusammen, aber Max Mustermann und Lieschen Müller finden es aufregend. Da fehlt den Schreibern Fachwissen oder fachkundliche Beratung und Korrekturleser. Gruß Saftschubse - Druidelix - 07.04.2008 Habe zu gleicher Thematik etwas gefunden. Unfassbare Zustände besonders interessant sind auch die entsprechenden Schreiben dazu: Schreiben 1 Schreiben 2 Schreiben 3 Gruß Drui |