09.09.2007, 21:22
Hallo Saftschubse,
um es gleich vorweg zu nehmen, die finanziellen Möglichkeiten des Lebensmittelunternehmers sind in der Anwendung und auch im Vollzug des lebensmittelrechtlichen Bestimmungen ohne jede Bedeutung und brauchen weder bei der Einhaltung der allgemeinen und oder der besonderen Vorschriften (Kapitel I und II 852/2004) noch bei der Durchsetzung der „Lebensmittelsicherheit“ (Artikel 14, 178/2002) berücksichtigt werden.
Grundsätzlich stellen sich folgende Fragen:
1. Um welche Art von „Schimmel“ handelt es sich tatsächlich?
2. Mit welchem Wirkstoff wurde er behandelt, bzw. bekämpft?
Wenn hierzu die entsprechenden Angaben vorliegen, kann entschieden werden:
Sind in die, in dieser Küche hergestellten LM im Sinne des Artikel 14 Abs. 2 Buchstabe a in Verbindung mit Abs. 4 Buchstaben a, b und insbesondere c, gesundheitsschädlich?
Wenn hierzu eine Gesundheitsschädigung definitiv ausgeschlossen werden kann (Gutachten eines Sachverständigen) wäre zu prüfen, ob möglicherweise Artikel 14 Abs. 2 Buchstabe in Verbindung mit Abs. 5 greift, bzw. zutrifft.
Soweit so gut – wie sollte sich nun die betroffene Person verhalten:
Ich würde mir vom Lebensmittelunternehmer die Angaben zu 1 und 2 nachweisen und belegen lassen.
Weiter sollte man durch Einsicht des entsprechenden Sicherheitsdatenblattes nachprüfen, ob es mögliche Anwendungsbeschränkungen bzw. –bedingen des angewandten Wirkstoffes im Hinblick auf die Anwendung bzw. Verwendung in LM-Räumen gibt.
Zudem sollte man sich die fachgerechte Ausbringung oder Anwendung des eingesetzten „Fungizids“ durch Vorlage einer Bestätigung des Handwerkers bzw. der ausführenden Firma bestätigen lassen.
Davon ausgehend, dass die vorgenannten Bewertungen vom LM-Unternehmer nicht angestellt wurden und deswegen auch nicht beigebracht werden können, würde ich über die Gemeinschaft der Eltern, (Elternbeirat oder dergleichen) oder über den Träger der KiTa die Vorlage der Nachweise (notfalls mit Hilfe eines Anwaltes) einfordern.
Unabhängig hiervon sollte man sich von LMÜ die von dort vorgenommen Risiko- bzw. Gefahrenbewertung detailliert aufzeigen lassen.
Es verwundert mich persönlich schon, das eine LMÜ-Behörde (gerade im Hinblick auf die „gesundheitliche Empfindlichkeit der Verbrauchergruppe“ = KINDER) ein derartiges „lasches“ Handeln an den Tag legt.
Kann mich der Vermutung, dass es sich hier um eine Art von angeordneter bzw. angewiesener „Zurückhaltung“ handelt, nicht erwehren. Wäre interessant zu Wissen, wer nun der Träger der KiTa ist?
Sollten weiterhin berechtigte Zweifel an der Lebensmittelsicherheit bestehen, gibt es ja immer noch die Möglichkeit, den Sachverhalt zu veröffentlichen. Muss ja nicht immer gleich die Presse sein. Vielleicht reicht ein Infobrief oder ein Rundschreiben an die restlichen Eltern schon aus, um nachhaltige Verbesserungen zu bewirken.
Das „Abspachteln“ ist mit, an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine wirkungsvolle und nachhaltige „Lösung“ des Problems.
Traurig, dass es solche LMÜ-Behörden gibt. Noch trauriger, dass es offensichtlich LMÜ-Beamte gibt, die ihren Job und somit ihre Aufgabe nicht erst genug nehmen.
Die Worte des Herrn David Byrne, dem ehemaligen Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz in der EU, der für die EU den „höchsten Stand“ der Lebensmittelsicherheit einführen und gelten lassen wollte, haben offensichtlich noch nicht alle Ämter und Behörden erreicht.
Grüße,
winghalm
um es gleich vorweg zu nehmen, die finanziellen Möglichkeiten des Lebensmittelunternehmers sind in der Anwendung und auch im Vollzug des lebensmittelrechtlichen Bestimmungen ohne jede Bedeutung und brauchen weder bei der Einhaltung der allgemeinen und oder der besonderen Vorschriften (Kapitel I und II 852/2004) noch bei der Durchsetzung der „Lebensmittelsicherheit“ (Artikel 14, 178/2002) berücksichtigt werden.
Grundsätzlich stellen sich folgende Fragen:
1. Um welche Art von „Schimmel“ handelt es sich tatsächlich?
2. Mit welchem Wirkstoff wurde er behandelt, bzw. bekämpft?
Wenn hierzu die entsprechenden Angaben vorliegen, kann entschieden werden:
Sind in die, in dieser Küche hergestellten LM im Sinne des Artikel 14 Abs. 2 Buchstabe a in Verbindung mit Abs. 4 Buchstaben a, b und insbesondere c, gesundheitsschädlich?
Wenn hierzu eine Gesundheitsschädigung definitiv ausgeschlossen werden kann (Gutachten eines Sachverständigen) wäre zu prüfen, ob möglicherweise Artikel 14 Abs. 2 Buchstabe in Verbindung mit Abs. 5 greift, bzw. zutrifft.
Soweit so gut – wie sollte sich nun die betroffene Person verhalten:
Ich würde mir vom Lebensmittelunternehmer die Angaben zu 1 und 2 nachweisen und belegen lassen.
Weiter sollte man durch Einsicht des entsprechenden Sicherheitsdatenblattes nachprüfen, ob es mögliche Anwendungsbeschränkungen bzw. –bedingen des angewandten Wirkstoffes im Hinblick auf die Anwendung bzw. Verwendung in LM-Räumen gibt.
Zudem sollte man sich die fachgerechte Ausbringung oder Anwendung des eingesetzten „Fungizids“ durch Vorlage einer Bestätigung des Handwerkers bzw. der ausführenden Firma bestätigen lassen.
Davon ausgehend, dass die vorgenannten Bewertungen vom LM-Unternehmer nicht angestellt wurden und deswegen auch nicht beigebracht werden können, würde ich über die Gemeinschaft der Eltern, (Elternbeirat oder dergleichen) oder über den Träger der KiTa die Vorlage der Nachweise (notfalls mit Hilfe eines Anwaltes) einfordern.
Unabhängig hiervon sollte man sich von LMÜ die von dort vorgenommen Risiko- bzw. Gefahrenbewertung detailliert aufzeigen lassen.
Es verwundert mich persönlich schon, das eine LMÜ-Behörde (gerade im Hinblick auf die „gesundheitliche Empfindlichkeit der Verbrauchergruppe“ = KINDER) ein derartiges „lasches“ Handeln an den Tag legt.
Kann mich der Vermutung, dass es sich hier um eine Art von angeordneter bzw. angewiesener „Zurückhaltung“ handelt, nicht erwehren. Wäre interessant zu Wissen, wer nun der Träger der KiTa ist?
Sollten weiterhin berechtigte Zweifel an der Lebensmittelsicherheit bestehen, gibt es ja immer noch die Möglichkeit, den Sachverhalt zu veröffentlichen. Muss ja nicht immer gleich die Presse sein. Vielleicht reicht ein Infobrief oder ein Rundschreiben an die restlichen Eltern schon aus, um nachhaltige Verbesserungen zu bewirken.
Das „Abspachteln“ ist mit, an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine wirkungsvolle und nachhaltige „Lösung“ des Problems.
Traurig, dass es solche LMÜ-Behörden gibt. Noch trauriger, dass es offensichtlich LMÜ-Beamte gibt, die ihren Job und somit ihre Aufgabe nicht erst genug nehmen.
Die Worte des Herrn David Byrne, dem ehemaligen Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz in der EU, der für die EU den „höchsten Stand“ der Lebensmittelsicherheit einführen und gelten lassen wollte, haben offensichtlich noch nicht alle Ämter und Behörden erreicht.
Grüße,
winghalm
Das wichtige Wissen, ist zu wissen, was wichtig ist (Andreas Tenzer *1954 - Deutscher Philosoph)