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Schimmel in Küche von KiTa-Verpflegung
#1
Hallo Zusammen,

Es ist jemand mit folgender Frage an mich herangetreten: Es hat jemand aus einem anderen Grund den Betrieb besucht, der das Mittagessen für die KiTa des Kindes zubereitet. Die dort vorgefundenen Zustände gefallen der Person nicht, die Küche ist wohl etwas älter und die Decke ist über eine Fläche von ca. 100m² verschimmelt. Eine "geeignete Entlüftung" (wobei ich noch nicht herausgefunden habe, was die ursprünglich fragende Person darunter versteht) gibt es nicht.
Nach Aussagen des Betreibers besteht die Auflage des zuständigen Amtes darin, die Decke nach seinen finanziellen Möglichkeiten abzuspachteln und mit Fungiziden zu behandeln.
Diese Aussage wurde auf Nachfrage vom Amt bestätigt; auch wurde vom Amt die regelmäßige Beprobung jew. ohne Befunde bestätigt.

Die Person hat nun Angst um die Gesundheit des Kindes, einmal der Schipi und einmal der Fungizide wegen.
Empörend sei auch, dass die Küche weiterhin die KiTa beliefern darf und der Träger der KiTa nicht so wie erhofft reagiert.


Wie schätzt Ihr das Vorgehen der LMÜ ein? Wie die Gesundheitsgefährdung durch Schipi und/oder Fungizide??


Gruß
Saftschubse
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#2
Hallo Saftschubse,

um es gleich vorweg zu nehmen, die finanziellen Möglichkeiten des Lebensmittelunternehmers sind in der Anwendung und auch im Vollzug des lebensmittelrechtlichen Bestimmungen ohne jede Bedeutung und brauchen weder bei der Einhaltung der allgemeinen und oder der besonderen Vorschriften (Kapitel I und II 852/2004) noch bei der Durchsetzung der „Lebensmittelsicherheit“ (Artikel 14, 178/2002) berücksichtigt werden.

Grundsätzlich stellen sich folgende Fragen:
1. Um welche Art von „Schimmel“ handelt es sich tatsächlich?
2. Mit welchem Wirkstoff wurde er behandelt, bzw. bekämpft?

Wenn hierzu die entsprechenden Angaben vorliegen, kann entschieden werden:

Sind in die, in dieser Küche hergestellten LM im Sinne des Artikel 14 Abs. 2 Buchstabe a in Verbindung mit Abs. 4 Buchstaben a, b und insbesondere c, gesundheitsschädlich?

Wenn hierzu eine Gesundheitsschädigung definitiv ausgeschlossen werden kann (Gutachten eines Sachverständigen) wäre zu prüfen, ob möglicherweise Artikel 14 Abs. 2 Buchstabe in Verbindung mit Abs. 5 greift, bzw. zutrifft.

Soweit so gut – wie sollte sich nun die betroffene Person verhalten:

Ich würde mir vom Lebensmittelunternehmer die Angaben zu 1 und 2 nachweisen und belegen lassen.
Weiter sollte man durch Einsicht des entsprechenden Sicherheitsdatenblattes nachprüfen, ob es mögliche Anwendungsbeschränkungen bzw. –bedingen des angewandten Wirkstoffes im Hinblick auf die Anwendung bzw. Verwendung in LM-Räumen gibt.

Zudem sollte man sich die fachgerechte Ausbringung oder Anwendung des eingesetzten „Fungizids“ durch Vorlage einer Bestätigung des Handwerkers bzw. der ausführenden Firma bestätigen lassen.

Davon ausgehend, dass die vorgenannten Bewertungen vom LM-Unternehmer nicht angestellt wurden und deswegen auch nicht beigebracht werden können, würde ich über die Gemeinschaft der Eltern, (Elternbeirat oder dergleichen) oder über den Träger der KiTa die Vorlage der Nachweise (notfalls mit Hilfe eines Anwaltes) einfordern.

Unabhängig hiervon sollte man sich von LMÜ die von dort vorgenommen Risiko- bzw. Gefahrenbewertung detailliert aufzeigen lassen.

Es verwundert mich persönlich schon, das eine LMÜ-Behörde (gerade im Hinblick auf die „gesundheitliche Empfindlichkeit der Verbrauchergruppe“ = KINDER) ein derartiges „lasches“ Handeln an den Tag legt.

Kann mich der Vermutung, dass es sich hier um eine Art von angeordneter bzw. angewiesener „Zurückhaltung“ handelt, nicht erwehren. Wäre interessant zu Wissen, wer nun der Träger der KiTa ist?

Sollten weiterhin berechtigte Zweifel an der Lebensmittelsicherheit bestehen, gibt es ja immer noch die Möglichkeit, den Sachverhalt zu veröffentlichen. Muss ja nicht immer gleich die Presse sein. Vielleicht reicht ein Infobrief oder ein Rundschreiben an die restlichen Eltern schon aus, um nachhaltige Verbesserungen zu bewirken.

Das „Abspachteln“ ist mit, an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine wirkungsvolle und nachhaltige „Lösung“ des Problems.

Traurig, dass es solche LMÜ-Behörden gibt. Noch trauriger, dass es offensichtlich LMÜ-Beamte gibt, die ihren Job und somit ihre Aufgabe nicht erst genug nehmen.

Die Worte des Herrn David Byrne, dem ehemaligen Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz in der EU, der für die EU den „höchsten Stand“ der Lebensmittelsicherheit einführen und gelten lassen wollte, haben offensichtlich noch nicht alle Ämter und Behörden erreicht.

Grüße,
winghalm
Das wichtige Wissen, ist zu wissen, was wichtig ist (Andreas Tenzer *1954 - Deutscher Philosoph)
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#3
Hallo Winghalm,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Ich kenne die ursprünglich fragende Person nicht und komme nur über die gemeinsame Bekannte an weitere Informationen.

Es sieht so aus, dass sich die Küche und die Kita in einer wirtschaftlich eher schwachen Region Deutschland befinden und vom Amt wohl auch die Aussage kam, dass die Arbeitsplätze in der Küche erhalten werden sollen. Auch wenn es (wie Du schreibst) eigentlich anders vorgesehen ist...
Letztendlich treffen dort scheinbar zwei Ansprüche aufeinander, die in der Form schwierig zu befriedigen sind. Dazu komt, dass die Fragende scheinbar mit einem in meinen Augen dampfwalzenartigen Verhalten losgestürmt ist.
Träger der Kita ist die Gemeinde.

Über eine gesetzte Frist konnte ich bisher nichts in Erfahrung bringen.

Alles scheinbar sehr verfahren, nach kürzester Zeit schon verhärtete Fronten. Nicht erreichbare Ansprechpartner im Amt. Amtsleiterin unterbricht Urlaub. Angebliche Diffamierung der Familie durch den Bürgermeister.

Insgesamt wird bei mir das Gefühl größer, dass die beanstandende Person aus Unwissenheit überreagiert und sich wahrscheinlich auch Argumenten verschliesst. Wie gesagt, ein rein persönlicher Eindruck aus den Erzählungen.

Vielen Dank
Saftschubse
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#4
Hallo Saftschubse,

danke für die Mitteilung.

So wie ich Dich einschätze, wirst Du wohl weiter am Ball bleiben. Wäre schön, wenn Du mich auch auf dem Laufenden halten würdest.
Vielleicht noch eine Anmerkung, für Deine Nachfragen bei der LMÜ-Behörde:

Nach den Bestimmungen der 882 sind Überwachungsbehörden, gleich so wie Lebensmittelunternehmer, verpflichtet unmittelbar oder über die Umwelt auftretende Risiken für den Menschen zu vermeiden, zu beseitigen oder auf ein annehmbares Maß zu senken.

Die amtlichen Kontrollen und darauf folgende Entscheidungen und/oder Veranlassungen sind auf Risikobasis, d. h. nach Gefahrenbewertung und Risikoanalyse, durchzuführen.

Hierzu sind -unter anderem- auch Verbraucherhinweise und „vorliegende Erkenntnisse“ mit zu bewerten.

Kann mir nicht vorstellen, dass sich die in Rede stehende LMÜ-Behörde über das Ausmaß der ihr obliegenden Pflichten und der möglicherweise daraus resultierenden Folgen in vollem Umfang bewusst ist.

Gerade die Tatsache, dass es sich hier um einen Lieferanten oder Produzenten von Lebensmitteln für eine gesundheitlich besonders empfindliche Verbrauchergruppe, nämlich Kinder handelt, sollten sich alle Beteiligte nicht mit dem notwendig und niedrigsten Hygienestand zufrieden geben, sondern die größtmögliche und sicherste Basishygiene anstreben.

Grüße
winghalm
Das wichtige Wissen, ist zu wissen, was wichtig ist (Andreas Tenzer *1954 - Deutscher Philosoph)
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#5
Zitat:Eltern kritisieren Zustand in Kindergarten-K üche in Demker

Veterinäramt gibt Entwarnung: Kein gefährlicher Schimmel

Von Birgit Schulze



Grieben. Ein Elternpaar besuchte den Essensanbieter des Griebener Kindergartens, um über eine ausgewogene Ernährung für ihr Kind zu sprechen, und war geschockt. Die Küchendecke sei voller Schimmel gewesen, das Problem für den Küchenbetreiber nicht neu und den Ämtern bekannt, sagt der Vater.

Es habe Aufl agen gegeben, die Decke regelmäßig mit Fungiziden zu behandeln, habe er vom Betreiber erfahren. Unter dieser Decke wird täglich das Mittagessen für mehrere Kindereinrichtungen in der Region zubereitet. Im Lebensmittelüberwachungsamt sei ihm gesagt worden, dass es eine politische Entscheidung gewesen sei, die den weiteren Betrieb dieser Küche möglich mache, erzählt der Vater. Man wolle dem Betreiber nicht die Existenzgrundlage entziehen. Immerhin seien dort einige Arbeitskräfte beschäftigt, fasst er sein Gespräch mit der Sachbearbeiterin zusammen, die das auf Nachfrage der Volksstimme nicht bestätigen wollte.


Die Eltern sprachen mit dem Personal der Kindertagesstätte und der Gemeinde als Betreiber. Diese wollte aber den Essensanbieter nicht wechseln. Die Eltern stellten ihr Kind deshalb von der gemeinschaftlichen Essensversorgung frei und gaben ihm selbst Essen mit. Das könne allerdings in der Kindertagesstätte nicht warm gemacht werden, erfuhren sie daraufhin. Wenige Tage später folgte ein Brief, in dem ihnen " wegen Störung des betrieblichen Friedens " eine außerordentliche Kündigung für den Kindergartenplatz angekündigt wird. " Wir wissen nicht mehr, was wir noch machen können. Es geht hier nicht darum, dass tatsächlich Schimmel oder Fungizide im Essen nachgewiesen werden, sondern darum, dass wir dabei Bauchschmerzen haben ", sagt der Vater.

Er sei sich des Problems bewusst, sagte der Küchenbetreiber im Gespräch mit der Volksstimme. Doch es gehe hier um minimale Schimmelspuren, die nach einer fachlichen Behandlung einmal im Jahr auch gar nicht mehr sichtbar seien. Diese Behandlung stehe in Kürze wieder an. " Wir wollen auch bei der Decke was ändern, aber das kann man nicht übers Knie brechen ". Er fühlt sich von den Eltern überrumpelt : " Ich weiß gar nicht, was die gegen mich haben ".

Gemeinde sucht Lösung

Rita Platte, Bürgermeisterin der Gemeinde Grieben : " Ich muss mich ja auf die Aussage der Ämter verlassen. Dort habe ich angerufen und nachgefragt. Das Veterinäramt hat mir versichert, dass das Essen für die Kinder unbedenklich ist. " Dass sie nicht wegen jedem, der etwas am Essen auszusetzen hat, den Anbieter wechseln können, müsse man doch verstehen, sagt sie. Auch könne in der Einrichtung nicht für jedes Kind mitgebrachtes Essen warm gemacht werden. Außerdem bestehe die Gefahr, dass so Keime eingeschleppt werden.

Weil auch andere Eltern unruhig gemacht worden seien, habe sie in Absprache mit der Verwaltung und dem Jugendamt den Brief mit der angedrohten Kündigung verfasst. " Ich habe auch noch einmal das persönliche Gespräch gesucht ", sagt sie. Doch der Vater habe ihre Handlungszwänge nicht anerkannt. Verschiedene Angebote wie eine Obstmahlzeit anstelle des Essens oder früheres Abholen des bis Mittag betreuten Kindes seien nicht angenommen worden. Dass man sich noch einmal mit den Ämtern, dem Essensanbieter und den Eltern an einen Tisch setze, wäre eine Anregung von ihr. " Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es dort solche Zustände gibt ", sagt sie.

Nach Anfrage der Volksstimme nahm sich die zuständige Sachgebietsleiterin im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Falles an und sah sich noch einmal in der Küche um. Generell werde bei der regelmäßigen Überwachung solcher Küchen zunächst eine " grobsinnliche " Prüfung vorgenommen, erläutert sie. Dabei spielen bei der Bewertung verschiedene Faktoren eine Rolle, darunter auch die Lüftung. Nach ihrem Besuch in der Küche versicherte sie : " Es ist kein Schwarzschimmel in der Küche zu sehen ". Der Betreiber unternehme regelmäßig etwas gegen Fettablagerungen und Feuchtigkeit, die in einer solchen Küche nicht ausbleiben. Mit einer handelsüblichen Farbe, die zwar Fungizide enthält, aber nicht bedenklich sei, werde regelmäßig gestrichen.

Dass die Küche in dem Altbau ein Lüftungsproblem hat, sei bekannt, doch das sei nicht als gesundheitsschädlich einzustufen. " Es gibt Renovierungsbedarf. Aber der Betreiber weiß, was er tut. Wenn dort irgendetwas gewesen wäre, hätten wir sofort zugemacht ", sagt sie. Was an Decke und an Wänden zu sehen war, seien vor allem Fettablagerungen. Eine Auflage zum Einbau einer neuen Lüftungsanlage wurde erteilt, der Betrieb wird weiter regelmäßig überwacht.
Quelle: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/lokales/osterburg/?em_cnt=427284&">http://www.volksstimme.de/vsm/nachricht ... nt=427284&</a><!-- m -->

Erstmal unkommentiert, die Arbeit ruft!

Gruß
Saftschubse
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#6
Hallo,
Danke für die Info.

Wenn Alles wahr und richtig ist - gibt es auch Entwarnung. OK - gut für die Kinder.

Habe aber trotzdem noch berechtigte Zweifel, die sich aus einigen Formulierungen heraus ergeben.

z. B.: Was heißt unbedenklich - WARUM nicht "SICHER".
Warum der Einsatz von Fungiziden, wenn es kein Schimmel ist?

I´m sorry - aber ich bin nun mal ein §-Reiter. Habe schon "zuviele Pferde kotzen gesehen"

Nochmal vielen Dank - Have a nice day - Winghalm
Das wichtige Wissen, ist zu wissen, was wichtig ist (Andreas Tenzer *1954 - Deutscher Philosoph)
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#7
Mir geht es da mit den Formulierungen ähnlich, hier und da frgt man sich schon, wie es denn nun wirklich ist.

Da gehe ich aber mal wieder davon aus, dass es so ist wie bei Krimis oder Krankenhausserien: Kriminalbeamte und medizinisches Personal schlägen die Hände ob der Darstellung über dem Kopf zusammen, aber Max Mustermann und Lieschen Müller finden es aufregend. Da fehlt den Schreibern Fachwissen oder fachkundliche Beratung und Korrekturleser.

Gruß
Saftschubse
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#8
Habe zu gleicher Thematik etwas gefunden.

Unfassbare Zustände

besonders interessant sind auch die entsprechenden Schreiben dazu:

Schreiben 1
Schreiben 2
Schreiben 3

Gruß
Drui
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