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Darf man nun selbst bekämpfen oder nicht ?
#3
wenn Du keine dauerhafte Bekämpfung durchführst darfst du "Mäusegift"

ausbringen. D.H wenn Du über einen kurzen Zeitraum Mäuse bekämpfst, wie z.B zu Hause kannste

soviel auslegen wie Du willst.
Geschieht das aber in einen lebensmittelverarbeitenden

oder herstellenden Betrieb darfst Du dies nur einmalig machen. Ausser der ausführende

besitzt die Sachkunde zum töten von Wirbeltieren.
Genauso gilt dies bei Insektiziden,

sonst Bedarf es ja keine Schädlingsbekämpfer.

Gruß Wolf

Edit :Anwendungen von

Schädlingsbekämpfungsmitteln sind ausreichend zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen sind

mindestens fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde

vorzulegen
Ich arbeite nach dem Prinzip, dass man niemals etwas selbst tun soll, was jemand anderer für einen erledigen kann.
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[Kein Betreff] - von Ariane - 16.05.2006, 12:53
[Kein Betreff] - von Wolf - 17.05.2006, 15:21
[Kein Betreff] - von Druidelix - 17.05.2006, 15:46
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[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 20.06.2011, 09:27

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