Darf man nun selbst bekämpfen oder nicht ? - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Fachbereiche (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=65) +--- Forum: Schädlingsbekämpfung (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=75) +--- Thema: Darf man nun selbst bekämpfen oder nicht ? (/showthread.php?tid=2440) |
Darf man nun selbst bekämpfen oder nicht ? - Druidelix - 16.05.2006 Eine Frage die immer wieder gestellt wird und die ich einfach mal in den Raum stellen möchte. Schädlingsmonitoring ist das Eine und durch "Jedermann" grundsätzlich erlaubt. Doch wie ist das nun mit der Bekämpfung? Ich habe mich mit der Thematik befasst und bin zu dem Entschluss gekommen, dass es zwar gesetzlich grundsätzlich erlaubt ist kleinere Mengen Gift auszubringen und somit also auch erlaubt sein müsste, Schädlingsbekämpfungen durchzuführen. Ob das ganze Sinvoll ist, ist die andere Frage. Doch da ich weiß, dass wir unter uns ausgebildetes Personal haben, möchte ich die Frage gerne weitergeben. Ist es nun erlaubt als nicht Schädlingsbekämpfer -Schädlinge zu bekämpfen- ? Ich habe in den letzten Tagen soviel gelesen über Biozidverordnung über Gefahrstoffverordnung usw. usw. Danach habe ich nichts verbotenes gefunden, welches mir das Ausbringen von Giftmengen, kleiner Konzentrationen verbieten würde. Und für so`n Mäuschen brauch ich ja nicht viel. Was sagt das fachkundige Personal dazu ??? Gruß Drui - Ariane - 16.05.2006 Hallo Drui, ich bin nicht wirklich vom Fach <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- --> (Dipl-Arbeit vor Jahren über die Hausmaus-Bekämpfung) M. E. ist die Bekämpfung von Insekten für Jedermann zulässig und für Wirbeltiere verboten. Kommt meines wissen (das Hirn musste herhalten) aus den Tierschutzbestimungen. Wie Du schon schreibst sinvoll ist eine eigene Bekämpfung ohne Fachwissen bstimmt nicht, aber eben für Insekten zulässig. Gruß Ariane - Wolf - 17.05.2006 wenn Du keine dauerhafte Bekämpfung durchführst darfst du "Mäusegift" ausbringen. D.H wenn Du über einen kurzen Zeitraum Mäuse bekämpfst, wie z.B zu Hause kannste soviel auslegen wie Du willst. Geschieht das aber in einen lebensmittelverarbeitenden oder herstellenden Betrieb darfst Du dies nur einmalig machen. Ausser der ausführende besitzt die Sachkunde zum töten von Wirbeltieren. Genauso gilt dies bei Insektiziden, sonst Bedarf es ja keine Schädlingsbekämpfer. Gruß Wolf Edit :Anwendungen von Schädlingsbekämpfungsmitteln sind ausreichend zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen - Druidelix - 17.05.2006 @Wolf, vielen Dank für Deine Ausführung. Es ist unstrittig, dass es viel sinvoller ist eine Bekämpfung von einem IHK zugelassenen Schädlingsbekämpfer durchführen zu lassen, die ihre mitlerweile 3jährige Ausbildung ja nicht umsonst gemacht haben !!! Keine Frage !!! Zitat:Geschieht das aber in einen lebensmittelverarbeitenden oder Doch wieso darf man das dann einmalig und worauf leitest Du dies ab, mit der Einmaligkeit, wer will das wie überprüfen ? Das macht mich ein wenig stutzig. Warum darf ich in einem lebensmittelverarbeitenden oder herstellenden Betrieb das überhaupt -auch wenn nur einmalig- durchführen. Gibt es dafür eine Quelle ? Gruß Drui - Wolf - 17.05.2006 Habe mich falsch ausgedrückt ..... meinte damit nur im geringen Umfang .... nicht einmalig ...sorry zudem musst Du wie oben schon unter Edit die Anwendungen von Schädlingsbekämpfungsmitteln sind ausreichend zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. D.H das Du nachweisen musst das der Betrieb über ein Eigenkontrollkonzept zur Schädlingsprophylaxe verfügt .... wird dies nicht nachgewiesen und im Betrieb wird "Giftköder" vorgefunden greift hier die Gefahrstoffverordnung und das Tierschutzgesetz. Das Töten von Wibeltieren darf nur mit dem Sachkundenachweis durchgeführt werden. Von jedem, der Schädlingsbekämpfung a) gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen bei einem Dritten oder b) nicht nur gelegentlich und in geringem Umfang im eigenen Betrieb, in dem Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden, oder in seiner in § 48 a des Bundes-Seuchengesetzes genannten Einrichtung (Gemeinschaftseinrichtungen, wie Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Altenheime) durchführt, sind folgende Vorschriften zu beachten: § 15 e Gefahrstoffverordnung, in Verbindung mit der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 523. Diese Rechtsgrundlagen gelten für Schädlingsbekämpfungen mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen, soweit die Bekämpfung nicht bereits durch andere Rechtsvorschriften (z.B. Bundesseuchengesetz, Pflanzenschutzgesetz) geregelt ist. Aber auch für Mittel, die nicht unter die Gefahrstoffverordnung fallen, muss jeder die Anwendungsvorschriften auf Verpackungen oder Beipackzetteln genau befolgen. Anzeige Wer Schädlingsbekämpfungen durchführen oder nach mehr als einjähriger Unterbrechung wieder aufnehmen will, hat dies sechs Wochen vor der Gewerbeanmeldung einmalig und unternehmensbezogen anzuzeigen. Die Anzeige muss unverzüglich vorgenommen werden, um kein Bußgeldverfahren zu riskieren. Welche Behörde ist für die Entgegennahme von Anzeigen zuständig? Die Anzeige wird von dem jeweils zuständigen Veterinäramt entgegengenommen. Was muss die Anzeige enthalten? Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten: 1. Den Nachweis, dass die personelle, räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens für diese Arbeiten ausreichend geeignet ist, 2. die Zahl der Arbeitnehmer, die mit Schädlingsbekämpfungsmitteln umgehen, 3. a) Bezeichnungen, b) Eigenschaften, c) Wirkungsmechanismen, d) Anwendungsverfahren und e) Dekontaminationsverfahren der zur Schädlingsbekämpfung vorgesehenen Schädlingsbekämpfungsmittel, 4. die Bereiche der vorgesehenen Schädlingsbekämpfung sowie Zielorganismen, gegen die die Schädlingsbekämpfung durchgeführt werden soll, 5. Ergebnisse der Prüfungen nach § 16 Absatz 2 der Gefahrstoffverordnung (Ermittlung, ob ein ungefährlicherer Stoff, eine Zubereitung oder ein Erzeugnis oder ein ungefährlicheres Bekämpfungsverfahren angewandt werden kann). ein kleiner Auszug dazu ......... hoffe der war/ist verständlich Gruß Wolf - Druidelix - 18.05.2006 Danke Dir Gruß Drui selbstständige Durchführung ohne Schulung - laganon - 08.05.2011 Guten Morgen, ich würde gerne das Thema noch einmal aufgreifen, da ich das alles noch nicht richtig verstanden habe. Wenn ich in meinem Unternehmen eine Mäusebekämpfung mit giftigen Fraßködern durchführe, brauche ich einen Sachkundenachweis? Wie sieht denn dieser Sachkundenachweis aus? Und vor allem, wie definiere ich, wer die Bekämpfung durchführt? Zum Beispiel könnte ich mir doch einen Schädlingsbekämpfer nehmen. Dieser kontrolliert einmal im Jahr alle Fallen und lässt mir zusätzliche Fallen da. Innerhlab des Jahres kontrolliere ich und wenn eine Falle beschdigt ist oder Fraßspuren aufweist, tausche ich diese gegen eine neue Falle aus. Beziehungsweise, kann ich nicht einfach die Nagerfallen bei einem Veterinär kaufen? Dieser wird bestimmt wissen, ob ich diese einsetzen darf oder nicht? Vielen Dank für Eure Hilfe - pglass - 10.05.2011 Guten Morgen Laganon, z.Z. tut sich auch wieder etwas zu diesem Thema. Zunächst einmal: der Privatmann - kann in jedem Baumarkt, Gartencenter, o.ä. Ködermaterial, Schlagfallen gegen Ratten und Mäuse, sowie Spraydosen mit Insektiziden ohne irgendeine Sachkunde kaufen und diese ganzen Sachen in seinen eigenen vier Wänden einsetzen, bis die Tränen kommen. Im gewerblichen Teil sieht das etwas anders aus. Da brauchst du die Sachkunde. Zu deinem Beispiel mit dem SBK der nur einmal im Jahr deinen Betrieb "besucht". Du kannst mit dem SBK ein Kontrollsystem einrichten - dieser lässt dir "non tox" Köder und einen Protokollvordruck da. Die Köder wechseln und das Protokoll führen kannst du in diesem Fall selber. Tritt ein Nagerbefall ein oder wird ein vorher festgelegter Schwellenwert an Insekten auf den KP´s überschritten - Info an den SBK, der dann eine Bekämpfung durchführt. Dies ist eine Möglichkeit. Zu den Sachkundenachweisen: im Moment überschlagen sich verschiedene Firmen, die Sachkundelehrgänge zum Töten von Wirbeltieren anbieten. Einige dieser Kurse sind von den Behörden anerkannt, einige nicht. Diese Kurse dauern einen Tag, incl Leistungskontrolle. Wer nicht auf den Kopf gefallen ist und den Tag über aufpasst, wird die "Prüfung" bestehen, auch wenn er vorher noch nie eine Ratte oder Maus gesehen hat. Kurzum, meine persönlich Meinung,ich halte nichts davon. Falls immer noch etwas unklar sein sollte, melde dich noch mal. bisdenndann Peter - RATATOUILLE - 12.05.2011
Deshalb halte ich mich auch lieber im gewerblichen Teil auf <!-- s:mrgreen: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_mrgreen.gif" alt=":mrgreen:" title="Mr. Green" /><!-- s:mrgreen: --> Und im Übrigen, ich halte auch nichts von Rattenbekämpfung-NIERGENDWO-, versteht sich von selbst. <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- --> Ihr werdet doch keine Angst vor Ratten haben oder? - Michael Bäuml - 20.06.2011 Solange die Ratte so gut kochen kann wie du, ich sie auch in meiner Küche herzlich willkommen. Natürlich nur mit entsprechender Schutzkleidung, Hygieneschulung und Infektionsschutzbelehrung. Viele Grüße Michael |