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Legionellen
#16
Seit den ersten Beiträgen in diesem Thread zu der Thematik Legionellen hat sich einiges Getan, insbesondere auch in der Gesetzgebung. Zunächst einmal herzlichen Dank für die Beiträge und im Besonderen den aktuellen von Dir Saftschubse.

Das Thema Legionellen ist sehr komplex und nicht selten individuell zu betrachten. Ich möchte an dieser Stelle auf zunächst 2 Dokumente verweisen, die ich weiter unten verlinke. Es gibt keinen Grenzwert für Legionellen, sondern einen technischen Maßnahmenwert. Was sich dahinter versteckt und was man machen muss, wenn dieser Maßnahmenwert. Wird dieser Maßnahmenwert überschritten ist eine Gefährdungsanalyse durchzuführen. Interessant ist dabei zu lesen, wer dies machen darf. Das ist in der Praxis gar nicht so einfach.

Es gibt sehr viele Literatur, welche man im Zusammenhang mit Legionellen berücksichtigen muss. Die Trinkwasserverordnung zuletzt Neugefasst durch Bek. v. 2.8.2013. Dennoch sind die beiden Empfehlungen vom UBA noch gültig und erklären meines Erachtens die Problematik ganz gut.

Literatur:

Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung -Stand: 23.08. 2012

Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung - Stand: 14.12. 2012

Trinkwasserverordnung

Es gibt so viele Dinge die man beachten muss, dass es mir unmöglich erscheint hier alles zu erläutern, deshalb gibt die gezielte Fragestellung sicherlich eine optimale Voraussetzung für eine brauchbare Antwort. CNN hatte ja seinerzeit beispielsweise die Problematik in einer KiTa angesprochen. Gab es da einen Verbrühungsschutz? Das würde einiges erklären.

Wie gesagt einfach konkret nachfragen. Ich hoffe die beiden Empfehlungen sind hilfreich.

Gruß
Jörg
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#17
Danke für die Links, welche ihr beide zur Verfügung gestellt habt. Gerne komme ich mit einem speziellen Beispiel um die Ecke. Als lebensmittelverarbeitender Betrieb haben wir für unsere Mitarbeiter Duschen und Reinigen regelmäßig. In der Trinkwasserverordnung ist eine Verpflichtung zur Untersuchung unter anderm an den gewerblichen Zweck geknüpft. Müssen wir untersuchen?
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#18
Ja, unter dem Hinweis, dass die von Saftschubse weiter vorne geposteten Voraussetzungen erfüllt sind. Sicherlich kann man über die Auslegung mancher Gesetze diskutieren, aber als Befürworter der Präventiv-Medizin ist es meines Erachtens sinnvoll eine Untersuchung durchzuführen. Das es sich bei der Dusche um keine private Dusche handelt ist sicherlich keine Frage. Also ich sage ja zur Untersuchung, ohne den Anspruch einer rechtsverbindlichen Antwort. Vielleicht gibt es ja noch weitere Meinungen zum Thema.

Würde mich freuen.
Gruß
Jörg
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