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Legionellen - Hygieia - 13.03.2006 Hallo, ich habe heute mal eine Frage zu Legionellen. Und zwar geht es um die Untersuchung des Wassers aus dem Wasserversorgungssystem (Warmwassernetz) von Duschen. Wie schaut es bei der Untersuchung auf Legionellen mit den Grenzwerten aus ? Muss das Ergebnis negativ sein ? Wo kann ich das eventuell nachlesen ? Wünsche allen noch einen schönen Tag Hygieia - Michael Bäuml - 13.03.2006 Hallo Hygieia, bin beim googlen auf folgende Infos gestoßen. Mit Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung zum 01.01.2003 ist die Umsetzung der Richtlinie 9883/EG des Rates über die "Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch" vom 3. November 1998 erfolgt. Gesetzliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG), das am 01.01.2001 in Kraft getreten ist. Gemeinsam mit der neuen Gesetzgebung zur Gewährleistung und Produkthaftung stellt die neue Trinkwasserverordnung neue Anforderungen an die Trinkwasserinstallation in Gebäuden und an deren Betreiber. Die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sorgt für mehr Schutz für Verbraucher. Um die volle Tragweite der Veränderungen in der Gesetzgebung und die Auswirkungen für Sanitärinstallateure und Kunden nachvollziehen zu können, bedarf es einer genauen Betrachtung der einzelnen Änderungen - vor allem im Zusammenhang mit der Legionellen-Problematik. Die Wasserwerke sorgen dafür, dass die Vorgaben der Trinkwasserverordnung in bakteriologischer und toxikologischer Hinsicht bis zur Übergabe beim Verbraucher vollständig eingehalten sind. Probleme können jedoch nach der Übergabe im Hausinstallationssystem entstehen. Konkret fordert der §4 Abs. 1 "Wasser für den menschlichen Gebrauch muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein". Der §8 Abs. 1 definiert, dass die Qualität an jeder Zapfstelle, die der Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch dient, einzuhalten ist. D.h. alle Probleme die im Hausinstallationssystem z.B. durch falsche Werkstoffwahl, ungeeignete Wassertemperaturen (sowohl im Kaltwasser- als auch im Warmwasserbereich), lange Stagnationszeiten, Inkrustationen und Schlammbildung in Leitungssystemen und Speichern, sowie nicht zuletzt durch ungenügende Wartung und Instandhaltung entstehen, werden in die gesetzliche Betrachung miteingezogen. (§ 4 Einhaltung der allgemein annerkannten Regeln der Technik.) Dabei ist zu beachten, dass die neuen TrinkwV nicht nur Trinkwasser im Sinne Wasser zum "Trinken", sondern "Wasser für den menschlichen Gebrauch", also auch Duschwasser usw. mit einbezieht. Die neue TrinkwV regelt Verantwortlichkeiten - für Planer, Sanitärinstallateure und Betreiber! Die TrinkwV beschränkt sich nicht nur auf die Definition von Qualität und Anforderungen an das Trinkwasser. Sie regelt auch ganz klar die Verantwortlichkeiten und macht damit eine enge Zusammenarbeit von Planer, Hersteller und Betreiber einer Trinkwasseranlage erforderlich. §4 besagt: "Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat die Wasserversorgungsanlage dem Stand der Technik entsprechend zu errichten, in ordnungsgemäßen Zustand zu halten und vorzusorgen, dass eine negative Beeinflussung des Wassers vermieden wird; zu diesem Zweck ist die Anlage fachgerecht von geschulten Personen zu errichten, zu warten und instand zu halten..." §4 Abs. 2 hat einen eindeutigen Verbotscharakter "Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage dürfen Wasser, das den Anforderungen (§5 und §6) nicht entspricht, nicht als Wasser für den menschlichen Gebrauch abgeben und anderen nicht zur Verfügung stellen. ACHTUNG! Die Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung ist gem. §24 Abs. 1 in Verbindung mit §75 Abs. 2 und 4 des Infektionsschutzgesetzes strafbar. Trinkwasseranlagen müssen nach dem Stand der Technik geplant, ausgeführt, betrieben und betreut werden. Dazu sind für Planer, Installateure un Betreiber in DVGW-Arbeitsblättern, DIN-Normen und VDI-Richtlinien betriebstechnische, bautechnische und verfahrenstechnische Maßnahmen angegeben, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Die Richtlinie VDI 6023 fasst beispielsweise nahezu alle Vorschriften zusammen, die bei hygienebewusster Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen zu berücksichtigen sind. Maßnahmen zur Vermindungen des Legionellenwachstums in Leitungs- und Trinkwassererwärmunganlagen sind in den DVGW Arbeitsblättern W 551, W 552 und W 553 geregelt. Insbesondere sind im DVGW Arbeitsblatt W 552 Grenzwerte oder Orientierungswerte von Legionellen-Konzentrationen im Wasser festgelegt und Sanierungsmaßnahmen beschrieben. Legionellen KBE/100 ml 1) Bewertung Maßnahmen Weitergehende Untersuchung Nachuntersuchung 1 - 100 Keine nachweisbare / geringe Kontamination Keine - Nach 1 Jahr ( nach 3 Jahre) 3) 101 - 1.000 Mittlere Kontamination Mittelfristige Sanierung erforderlich Innerhalb max. 1 Jahr 1 Woche nach Desinfektion bzw. Sanierung 2) 1.001-10.000 Hohe Konzentration Kurzfristige Sanierung erforderlich Innerhalb von 3 Monaten 1 Woche nach Desinfektion bzw. Sanierung 2) > 10.000 Extrem hohe Kontamination Direkte Gefahrenabwehr erforderlich, (Desinfektion und Nutzungseinschränkung, z.B. Duschverbot) Sanierung erforderlich. Unverzüglich 1 Woche nach Desinfektion bzw. Sanierung 2) 1) KBE = koloniebildende Einheit 2) Werden bei 2 Nachuntersuchungen in vierteljährlichem Abstand weniger als 100 Legionellen in 100 ml nachgewiesen, braucht die nächste Nachuntersuchung erst nach 1 Jahr nach der 2. Nachuntersuchung vorgenommen werden. Diese Nachtuntersuchungen können entsprechend dem Schema der orientierenden Untersuchung durchgeführt werden. 3) Werden bei Nachuntersuchungen im jährlichem Abstand weniger als 100 Legionellen in 100 ml nachgewiesen, kann das Untersuchungsintervall auf max. 3 Jahre ausgedehnt werden. - Michael Bäuml - 13.03.2006 ... und weiter gehts... Quelle: Robert- Koch- Institut, Berlin Erreger Legionellen gehören zur Familie der Legionellacea, Genus Legionella. Es sind im Wasser lebende gramnegative nicht sporenbildende Bakterien, die durch ein oder mehrere polare oder subpolare Flagellen beweglich sind. Alle Legionellen sind als potenziell humanpathogen anzusehen (bei entsprechender Exposition können auch Nutztiere erkranken). Die für Erkrankungen des Menschen bedeutsamste Art ist Legionella pneumophila (Anteil von etwa 90 %). Sie enthält 14 Serogruppen; die Serogruppen 1, 4, 6 besitzen die größte Bedeutung. Es existieren insgesamt mehr als 40 Arten mit mehr als 60 Serogruppen. Vorkommen Erkrankungen des Menschen treten weltweit sporadisch oder im Rahmen von Ausbrüchen auf. Sie werden während des ganzen Jahres registriert, jedoch häufiger in den Sommer- und Herbstmonaten. In Deutschland ist schätzungsweise mit 6.000–10.000 Legionella-Pneumonien pro Jahr zu rechnen; bei etwa 1–5 % der in Krankenhäusern behandelten Pneumonien wird eine Legionellose diagnostiziert. Reservoir Primäres Reservoir ist das Wasser. Legionellen werden weltweit im Süßwasser, nicht aber im Meerwasser gefunden. Ihr Vorkommen wird entscheidend von der Wassertemperatur beeinflusst. Ideale Bedingungen für die Vermehrung der Legionellen bestehen bei Temperaturen zwischen 25 °C und 55 °C (sog. Risikobereich). Sie können auch in kaltem Wasser vorkommen, sich dort jedoch nicht in nennenswertem Maße vermehren. Im Wasser vermehren sich Legionellen intrazellulär in Amoeben und anderen Protozoen. – Ideale Bedingungen für eine Vermehrung von Legionellen bestehen an mit Wasser benetzten Oberflächen, z. B. in Rohren, Armaturen, Klimaanlagen. Ein erhöhtes Legionellenrisiko findet man besonders bei älteren und schlecht gewarteten oder auch nur zeitweilig genutzten Warmwasserleitungen und -behältern. Infektionsweg Die im Wasser vorhandenen Legionellen führen nicht zu einer direkten Gesundheitsgefährdung. Erst die Aufnahme einer großen Zahl von Erregern in den menschlichen Körper durch Einatmen bakterienhaltigen Wassers als Aerosol (z. B. beim Duschen, in klimatisierten Räumen oder in Whirlpools) kann zur Erkrankung führen. Besonders infizierte Amöben sind für die Übertragung wichtig, da Legionellen ihre Virulenzgene intrazellulär aktivieren. Die Infektion durch infizierte Amöben erklärt auch das bekannte Dosis-Wirkungs-Paradox beim Auftreten von Legionellosen (fehlende Infektionen trotz kontaminierter Wassersysteme bzw. Infektion trotz minimaler Kontamination). Eine Gesundheitsgefährdung durch Trinken von Wasser, in dem sich Legionellen befinden, besteht bei immunkompetenten Personen nicht. Bei abwehrgeschwächten Patienten und bei Schluckstörungen (nach Operation im Kopf- und Nackenbereich) ist eine Übertragung durch Aspiration möglich. Eine Übertragung von Legionellosen wird insbesondere mit folgenden technischen Systemen in Verbindung gebracht: • Warmwasserversorgungen (z. B. in Wohnhäusern, Krankenhäusern, Heimen, Hotels), • raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen, Klimaanlagen), • Badebecken, insbesondere Warmsprudelbecken (Whirlpools), • sonstige Anlagen, die einen Spray von Wassertröpfchen erzeugen können (z. B. Hydrotherapie, Dentaleinheiten, bestimmte Luftbefeuchter im häuslichen Bereich). Inkubationszeit - Legionella-Pneumonie (klassische Legionellose, Legionärskrankheit): 2–10 Tage - Pontiac-Fieber: 1–2 Tage Dauer der Ansteckungsfähigkeit Eine direkte Übertragung von Mensch zu Mensch wurde nicht nachgewiesen. Klinische Symptomatik Eine Erkrankung entwickelt sich bei Gesunden nach Einbringen hoher Keimzahlen in die Atemwege. Ein großer Anteil der klinisch Erkrankten weist eine Immundefizienz unterschiedlicher Herkunft auf, z. B. Immunsuppression bei Organtransplantationen, zytostatische Behandlung von Leukämie oder anderen Malignomen, Dauereinnahme von Kortikoiden, chronische Krankheiten, Zustand nach chirurgischen Eingriffen, hohes Lebensalter. Auch Nikotin- und Alkoholabusus können disponierende Faktoren darstellen. Männer erkranken häufiger. Die Legionellose kann in Form zweier Krankheitsbilder auftreten: Legionella-Pneumonie (klassische Legionellose) und Pontiac-Fieber. Die klassische Legionellose beginnt 2–10 Tage nach der Infektion mit uncharakteristischen Prodromalerscheinungen wie allgemeinem Unwohlsein, Gliederschmerzen, Kopfschmerzen, unproduktivem Reizhusten. Innerhalb weniger Stunden kommt es zu Thoraxschmerzen, Schüttelfrost, Temperaturanstieg auf 39–40,5 °C, gelegentlich auch Abdominalschmerzen mit Durchfällen und Erbrechen. Infolge ZNS-Beteiligung kann es zur Benommenheit kommen, die bis zu schweren Verwirrtheitszuständen führen kann. Die Röntgenuntersuchung des Thorax zeigt Hinweise für eine Pneumonie mit zunächst fleckiger Infiltration, später mit zunehmender Verdichtung ganzer Lungenlappen. Die Erkrankung ist in der Regel durch das Auftreten auffallend schwerer Pneumonieformen gekennzeichnet, bei denen die üblichen Pneumonie-Erreger nicht nachgewiesen werden. Die Rekonvaleszenz ist meist langwierig, dennoch kommt es in den meisten Fällen zur völligen Gesundung. In einigen Fällen können nach der Erkrankung eine eingeschränkte Lungenfunktion oder Lungenfibrosen bestehen. Die Letalität liegt um 15 %, bei unbehandelten immundefizienten Patienten kann sie bis auf 80 % ansteigen. Das Pontiac-Fieber ist durch eine kurze Inkubationszeit von 1–2 Tagen und einen leichteren Verlauf gekennzeichnet. Die Krankheit beginnt mit Kopf-, Glieder-, Thoraxschmerzen, Husten, Fieber, gelegentlichen Verwirrtheitszuständen. Trotz erheblichen Krankheitsgefühls erholen sich die Patienten in der Regel innerhalb von 5 Tagen fast vollständig. Diagnostik Die Diagnose sollte durch kulturellen Nachweis der Legionellen auf Spezial-Agar erfolgen. Da Legionellen noch nie von gesunden Personen isoliert wurden, ist eine positive Kultur immer beweisend für eine Legionella-Infektion. Beweisend ist auch der Nachweis des Legionella-Antigens im Urin mittels RIA oder ELISA. Damit werden in der Regel aber nur Antigene der Serogruppe 1 und gelegentlich einige kreuzreagierende andere Serogruppen angezeigt. Die Antigenausscheidung setzt bereits nach 24 Stunden ein und persistiert meist einige Wochen, selten über Monate. Auch ein direkter Erregernachweis aus Sputum und Trachealsekret mit direkten fluoreszenzserologischen Methoden (DFT) ist möglich. Er besitzt jedoch nur eine relativ geringe Sensitivität. Eine Sicherung der Diagnose mittels indirekten Immunfluoreszenztests hat nur retrospektiv einen Wert, da ein beweisender Titeranstieg der Serumantikörper oft erst in der 6.–8. Krankheitswoche erfolgt. – Der Nachweis von Legionella-DNA mittels PCR oder anderer Amplifikationstechniken ist möglich, die Sensitivität und Spezifität dieser Methode kann aber z. Zt. noch nicht exakt bewertet werden. Therapie Kontrollierte Studien zur Wirksamkeit verschiedener Antibiotika liegen nicht vor. Erythromycin gilt seit der Epidemie in Philadelphia als das Mittel der Wahl bei der Behandlung der Legionellosen. Bei schweren Fällen wird die zusätzliche Gabe von Rifampicin empfohlen. Die Dauer der Therapie sollte mindestens 10–12 Tage betragen. Makrolidantibiotika (Azithromycin, Clarithromycin) und Fluorchinolone (Ciprofloxacin) besitzen nach neueren In-vitro-Daten und Tierversuchen eine schnellere und bakterizide Wirkung. Ihr Einsatz wird besonders bei immunsupprimierten Patienten empfohlen. Präventiv- und Bekämpfungsmaßnahmen Maßnahmen gegen Kontamination von wasserführenden Systemen Die Prävention von Legionellosen ist im wesentlichen auf zwei Wegen möglich: • Verminderung einer Verkeimung warmwasserführender, aerosolbildender Systeme, • Limitierung/Verminderung von Aerosolkontakten. Gefahren können prinzipiell von Warmwasserversorgungen mit einer Dauertemperatur im Risikobereich ausgehen. Hygienische Probleme bereiten in erster Linie große Warmwassersysteme und Systeme mit ungenügendem Durchfluss (Stagnation). Eine gezielte Prävention erfolgt auf der Basis sanitärtechnischer Regelungen und Maßnahmen, auf die hier hingewiesen wird: Bei neu zu planenden Trinkwassererwärmungs- und Leitungsanlagen gilt zur Vermeidung von Legionellenkontaminationen die technische Regel DVGW W 551. Das Arbeitsblatt bezieht sich auf Großanlagen (mit mehr als 3 Litern Warmwasser in den Leitungen bzw. Speichern mit mehr als 400 Litern). Es wird nicht unterschieden nach den verschiedenen Nutzungsbedingungen z. B. in Krankenhäusern, Hotels oder anderen öffentlichen Gebäuden. Über die Anforderungen dieses Arbeitsblattes hinausgehende Forderungen wurden z. B. für Intensivstationen erlassen. Anlagen gemäß DVGW W 551 dürfen beispielsweise an keiner Stelle im Verteilungssystem Wassertemperaturen geringer als 55 °C aufweisen. Hinweise zu Betrieb und ggf. Sanierung von bereits existierenden Trinkwassererwärmungs- und Leitungsanlagen, die nicht den Anforderungen von DVGW W 551 entsprechen (beispielsweise mit geringeren Betriebstemperaturen arbeiten), gibt die technische Regel DVGW W 552. Das Arbeitsblatt enthält Informationen zur Überwachung von Warmwassersystemen. Diese Überwachung kann nur durch ein Untersuchungsinstitut mit Zulassung gemäß §§ 19–22 BSeuchG erfolgen. Zur Nachweismethode von Legionellen aus Trink- und Badebeckenwasser ist eine Empfehlung der Trinkwasserkommission und der Badewasserkommission des Umweltbundesamtes in Vorbereitung. Das Arbeitsblatt DVGW W 552 gibt darüber hinaus auch Hinweise zur möglichen Dekontamination von Trinkwasserverteilungsanlagen, bei denen ein Legionellenwachstum festgestellt worden ist. Neben kurzfristig wirksamen Sanierungsverfahren wie der thermischen oder chemischen Desinfektion wird auch auf den Einsatz von UV-Strahlern und bautechnische Maßnahmen eingegangen. Alle Sanierungsverfahren müssen zum Abschluss durch hygienisch- mikrobiologische Untersuchungen auf ihren Erfolg kontrolliert werden. Zusammengefasst werden folgende Maßnahmen empfohlen: - Planung und Betrieb von Neuanlagen gemäß DVGW W 551 - Bei allen anderen Anlagen Vorgehen nach DVGW W 552 • orientierende Untersuchungen bei Anlagen mit mehr als drei Litern Warmwasser in den Leitungen oder Speichern mit mehr als 400 Litern Inhalt • bei festgestellter Kontamination Sanierung • Kontrolle des Sanierungserfolges (Nachuntersuchungen) Bei den raumlufttechnischen Anlagen sollte den offenen Wasserkühlsystemen besondere Beachtung gewidmet werden, da sie in der Regel Dauertemperaturen um etwa 30 °C aufweisen. Bei Umluftsprühbefeuchtern ist eine regelmäßige Reinigung und Wartung der Befeuchtungskammern erforderlich. Außerdem waren diese Systeme bei vielen kontaminierten RLT-Anlagen die Quelle der Verunreinigung. Daher wird vom Betrieb von Umluftsprühbefeuchtern abgeraten. Als hygienisch sicher gelten hingegen Systeme mit Dampfbefeuchtung. Wartung und Reinigung von RLT-Anlagen erfolgen gemäß DIN 1946. Insbesondere bei Reinigungsarbeiten in Wäscherkammern ist auf geeignete Arbeitsschutzausrüstung des Personals zu achten. Der Betrieb von Badebecken inklusive Warmsprudelbecken (Whirlpools) erfolgt gemäß DIN 19643. Danach besteht bei Becken mit einer Temperatur höher 23 °C, bei denen mit Aerosolbildung zu rechnen ist, ein Grenzwert für Legionella pneumophila (darf in 1 ml nicht enthalten sein). Die genauen Vorschriften für die Untersuchung werden in einer Mitteilung der Badewasserkommission des Umweltbundesamtes erläutert. In der Praxis werden 100 ml des Filtrats vor Desinfektion und zusätzlich 1 ml des Beckenwassers untersucht. Dabei darf Legionella pneumophila nicht nachweisbar sein. Bei Hydrotherapie sowie Wannenbädern mit Aerosolbildung ist zu beachten, dass die erforderlichen Temperaturen durch Mischen von kaltem und heißem Wasser erst unmittelbar vor dem Ausfluss durch die Zapfarmatur einzustellen sind. Auch bei Dentaleinheiten ist das Problem der Verkeimung ebenso wie bei Warmsprudelbecken bereits länger bekannt. Auch hier sind einwandfreie hygienetechnische Vorkehrungen erforderlich, z. B. optimale Materialauswahl, Temperatursteuerung, ggf. Zusatz von mikrobiozid wirkenden geprüften Substanzen. – Bei Geräten im häuslichen Bereich, die ein wässriges Aerosol erzeugen (z. B. Luftbefeuchter, Inhalatoren) ist ebenfalls eine regelmäßige und gründliche Reinigung erforderlich. Bei Nichtbenutzung müssen die Geräte trocken sein. (Für die Zusammenstellung der vorstehenden Hinweise danken wir dem Umweltbundesamt). Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen Bei ätiologisch ungeklärten Lungenentzündungen im Erwachsenenalter besteht immer die Möglichkeit einer Legionellose. Bei schweren klinischen Verläufen ist eine stationäre Behandlung angezeigt. Maßnahmen zur Absonderung der Patienten sind nicht erforderlich. Auch für Kontaktpersonen sind keine speziellen Maßnahmen erforderlich. – Bei einer bestätigten Legionellose sollte versucht werden, den Infektionsweg aufzuklären; dabei ist ein Zeitraum von 2–12 Tagen vor Erkrankungsbeginn zu berücksichtigen. Maßnahmen bei Ausbrüchen Bei Ausbrüchen ist es wichtig, die Quelle der Erregerstreuung schnell zu erkennen und zu eliminieren, um weitere Infektionen zu verhindern. Bei Verdachts-, Krankheits- oder Todesfällen sollte daher das für den Ort der vermutlichen Infektion zuständige Gesundheitsamt unverzüglich informiert werden, um Ermittlungen und Untersuchungen einzuleiten, ggf. sind Maßnahmen gemäß § 10 BSeuchG erforderlich. – Zur raschen Dekontamination von Wassersystemen können eine Chlorung oder vorübergehende Erhitzung des Wassers auf über 70 °C eingesetzt werden. In den letzten Jahren sind vermehrt reiseassoziierte Legionellose-Erkrankungen bekannt geworden, die mehrere Teilnehmer einer Reisegruppe betrafen. In diesen Fällen ist es erforderlich, die ermittelten Einzelheiten zur vermutlichen Quelle der Infektionen über die nationalen Gesundheitsbehörden an die Gesundheitsbehörden des Reiselandes zu übermitteln. In Europa existiert die European Working Group on Legionella Infections (EWGLI). Laboratorien, in denen Legionellosen im Rahmen eines unklaren Ausbruchs oder mit dem Verdacht auf eine reiseassoziierte Infektion diagnostiziert werden, werden gebeten, EWGLI direkt zu informieren und dies auch dem Konsiliarlaboratorium für Legionellen als Partner des europäischen Systems mitzuteilen. Erfahrungsgemäß konnte das System EWGLI Ausbrüche, die Reisende aus mehreren Ländern betrafen, aufklären und Gegenmaßnahmen vor Ort bewirken. Meldepflicht Eine Meldepflicht besteht nach dem Bundes-Seuchengesetz nicht. In einigen Bundesländern Deutschlands wurde eine Meldepflicht für den Erkrankungs- und Todesfall eingeführt. In dem in Vorbereitung befindlichen Infektionsschutzgesetz ist eine Meldepflicht für den Nachweis einer Legionella-Infektion durch das diagnostizierende Labor vorgesehen. Quelleer Text zu Legionellosen und Legionellen ist im Original abrufbar vom Robert- Koch- Institut unter der Adresse: <!-- m --><a class="postlink" href="http://yellow-fever.rki.de/INFEKT/RATGEBER/RAT10.HTM">http://yellow-fever.rki.de/INFEKT/RATGEBER/RAT10.HTM</a><!-- m --> - Hygieia - 14.03.2006 Guten Morgen, Hilfe <!-- shock: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_eek.gif" alt="hock:" title="Shocked" /><!-- shock: --> da muss ich mich aber jetzt erstmal durch die Menge an Text durchschlagen - vielen vielen Dank ! Jetzt weiss ich, was ich gleich zu tun habe. Einen schönen Tag Hygieia - cnn - 04.05.2006 Im Zusammenhang mit Trinkwasser habe ich folgende Frage: In einer von mir betreuten Schulmensa kommt aus der Kaltwasserleitung immer handwarmes Wasser heraus. Der Fehler ist noch nicht gefunden (wahrscheinlich liegt die Warmwasserleitung unisoliert neben der Kaltwasserleitung), muss aber bald behoben werden. Damit die neue Mensa aber nicht gleich wegen eines Verdachts hin geschlossen werden muss, möchte ich das Wasser jetzt auf die mikrobiologische Belastung hin prüfen. Gibt es wirkungsvolle Testkits, die ich nicht einschicken muss? Ein Inkuator steht mir in der Schule zur Verfügung, s.d. ich nicht nur die Probe selber ziehen, sondern auch bearbeiten kann. schon mal Danke für eure Antworten <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- --> - Kyylshrunk - 04.05.2006 Tach.. ...oder irgendwo kommt es zu einer Vermischung von Kalt- und Warmwasser (Ventil / Armatur defekt? ). Ich würde das Wasser auf alle Fälle zur Untersuchng an ein externes, akkreditiertes Labor schicken. Die Probenahme können die auch durchführen. Halte ich aus dem Gegebenen Anlass für sinnvoll. Die Untersuchung sollte m.E. mindestens nach TVO 2001 (Gesamtkeimzahl, Coliforme, E. coli) oder gem. RL 98/83/EG untersucht werden. (Gesamtkeimzahl, E.coli, Coliforme, Clotridium perfringens, Fäkalstreptokokken). Das werdet Ihr in eurem eigenen Schulabor nicht machen können, sofern Ihre keine Zulassung nach §44 IfSG habt. So teuer ist eine externe Untersuchung auch nicht, und Ihre habt nicht nur Gewissheit, ob etwas nicht stimmt, sondern auch "etwas in der Hand". Gruß Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- --> - Andrea - 04.05.2006 danke Michael für die ausführliche Antwort, hat mir auch weitergeholfen. @CNN: weiß ich leider nicht, sorry. Andrea - Andrea - 04.05.2006 hab für unsere letzte Untersucheung 50 Euro gezahlt. Nur mal so als Anhaltspunkt. Andrea - cnn - 04.05.2006 Danke für die Antworten, klar bin ich mit einer externen Untersuchung auf der sicheren Seite; ich hatte jedoch vor nicht allzulanger Zeit Informationen über mikrobiologische Untersuchungen, die man selber machen kann. Leider hatte ich keine Papierprospekte und die URL ist mir verloren gegangen, deshalb meine Hoffnung, dass einer von Euch etwas weiß <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- --> - Hygieia - 23.06.2006 Nur als Zusatzinfo: Es gibt Testkits für flüssige Medien zur Untersuchung auf Gesamtkeimzahl, Enteros / coliforme Keime und Hefe/Pilze von Schülke & Mayr (Hygicult Keimindikatoren). Ich verwende diese allerdings zum Abklatsch von Oberflächen und Händeabklatsch. In der Produktbeschreibung wird aber auch darauf verwiesen, dass diese für halbfeste und flüssige Medien geeignet sind. Viele Grüße Hygieia - Kyylshrunk - 23.06.2006 Hi, > und flüssige Medien geeignet sind. Das ist aber bestenfalls 'nen Schuß mit der Schrotflinte. Wenn man's genauer haben möchte kommt man um die klassische Analytik nicht herum. Geruß Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- --> - Hygieia - 23.06.2006 Da hast Du vollkommen recht. Sollte auch nur ein Hinweis sein, dass es solche Kits gibt. Wir untersuchen unser Wasser auch auf die klassische Methode. Sicher ist sicher ! - cnn - 23.06.2006 Hi Leute, die Untersuchung ist inzwischen erfolgt und ohne Befund. Puh..., jetzt kanns beruhigt in die Sommerferien gehen Legionellen-Untersuchungen ab 01.01.2014 - laganon - 04.02.2014 Guten Morgen, ich habe gehört, dass ab Anfang diesen Jahres die Legionellen-Untersuchung verbindlich in der Trinkwasserverordnung festgelegt wurde. Kann mir von Euch jemand sagen, wann ich diese durchführen muss, wie oft und für wen diese Verpflichtung gilt? - Saftschubse - 04.02.2014 Hallo Laganon, ich verlinke mal eine Veröffentlichung des Umweltbundesamtes: Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit :: Periodische Untersuchung auf Legionellen in zentralen Erwärmungsanlagen der Hausinstallation nach § 3 Nr. 2 Buchstabe c TrinkwV2001, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit bereit gestellt wird da hier auch auf z.B. die Untersuchung des Wasserleitungsnetzes in Krankenhäusern eingegangen wird. Was Otto-Normal-Vermieter angeht: "Checkliste •Meine Anlage verfügt über drei oder mehr Wohnungen, von denen mindestens eine Wohnung vermietet ist. •In den Wohnungen gibt es Duschmöglichkeiten. •Es gibt eine zentrale Anlage zur Erwärmung des Trinkwassers. •Der Warmwasserspeicher kann mehr als 400 Liter Wasser speichern und/oder es greift die 3-Liter-Regel 3-Liter-Regel Da es immer wieder Fragen zu dieser Regelung gibt, hier noch einmal die Definition: Als Betreiber einer Trinkwasserinstallation im Sinne des Gesetzes gilt, wer eine Großanlage zur zentralen Warmwassererzeugung betreibt. Ein Kriterium für das Vorhandensein einer Großanlage ist die Definition, dass die Rohrleitungen zwischen dem Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle mehr als drei Liter Wasserinhalt besitzen." Zunächst ist jährlich zu untersuchen und wenn 3 Jahre nacheinander der Befund geringer ist als 100KBE/100ml (--> Veröffentlichung UBA) kann auf 3 Jahre geändert werden. Die Mieter sind über JEDES Ergebnis zu infomiern, das Ergebnis an das Gesundheitsamt zu melden (Achtung: Fristen!!!) und mind 10 Jahre zu archivieren. Hilft das? LG Saftschubse |