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Legionellen
#1
Hallo,
ich habe heute mal eine Frage zu Legionellen.

Und zwar geht es um die Untersuchung des Wassers aus dem Wasserversorgungssystem

(Warmwassernetz) von Duschen. Wie schaut es bei der Untersuchung auf Legionellen mit den

Grenzwerten aus ? Muss das Ergebnis negativ sein ? Wo kann ich das eventuell nachlesen

?
Wünsche allen noch einen schönen Tag
Hygieia
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#2
Hallo

Hygieia,

bin beim googlen auf folgende Infos gestoßen.

Mit Inkrafttreten der

neuen Trinkwasserverordnung zum 01.01.2003 ist die Umsetzung der Richtlinie 9883/EG des

Rates über die "Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch" vom 3. November 1998

erfolgt. Gesetzliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG), das am 01.01.2001 in

Kraft getreten ist.

Gemeinsam mit der neuen Gesetzgebung zur Gewährleistung und

Produkthaftung stellt die neue Trinkwasserverordnung neue Anforderungen an die

Trinkwasserinstallation in Gebäuden und an deren Betreiber.

Die neue

Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sorgt für mehr Schutz für Verbraucher.

Um die volle

Tragweite der Veränderungen in der Gesetzgebung und die Auswirkungen für

Sanitärinstallateure und Kunden nachvollziehen zu können, bedarf es einer genauen

Betrachtung der einzelnen Änderungen - vor allem im Zusammenhang mit der

Legionellen-Problematik.
Die Wasserwerke sorgen dafür, dass die Vorgaben der

Trinkwasserverordnung in bakteriologischer und toxikologischer Hinsicht bis zur Übergabe

beim Verbraucher vollständig eingehalten sind. Probleme können jedoch nach der Übergabe im

Hausinstallationssystem entstehen.

Konkret fordert der §4 Abs. 1 "Wasser für den

menschlichen Gebrauch muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein

sein".
Der §8 Abs. 1 definiert, dass die Qualität an jeder Zapfstelle, die der Entnahme

von Wasser für den menschlichen Gebrauch dient, einzuhalten ist.

D.h. alle Probleme

die im Hausinstallationssystem z.B. durch falsche Werkstoffwahl, ungeeignete

Wassertemperaturen (sowohl im Kaltwasser- als auch im Warmwasserbereich), lange

Stagnationszeiten, Inkrustationen und Schlammbildung in Leitungssystemen und Speichern,

sowie nicht zuletzt durch ungenügende Wartung und Instandhaltung entstehen, werden in die

gesetzliche Betrachung miteingezogen. (§ 4 Einhaltung der allgemein annerkannten Regeln der

Technik.)

Dabei ist zu beachten, dass die neuen TrinkwV nicht nur Trinkwasser im

Sinne Wasser zum "Trinken", sondern "Wasser für den menschlichen Gebrauch", also auch

Duschwasser usw. mit einbezieht.

Die neue TrinkwV regelt Verantwortlichkeiten - für

Planer, Sanitärinstallateure und Betreiber!

Die TrinkwV beschränkt sich nicht nur auf

die Definition von Qualität und Anforderungen an das Trinkwasser. Sie regelt auch ganz klar

die Verantwortlichkeiten und macht damit eine enge Zusammenarbeit von Planer, Hersteller und

Betreiber einer Trinkwasseranlage erforderlich.
§4 besagt: "Der Betreiber einer

Wasserversorgungsanlage hat die Wasserversorgungsanlage dem Stand der Technik entsprechend

zu errichten, in ordnungsgemäßen Zustand zu halten und vorzusorgen, dass eine negative

Beeinflussung des Wassers vermieden wird; zu diesem Zweck ist die Anlage fachgerecht von

geschulten Personen zu errichten, zu warten und instand zu halten..."

§4 Abs. 2 hat

einen eindeutigen Verbotscharakter
"Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer

Wasserversorgungsanlage dürfen Wasser, das den Anforderungen (§5 und §6) nicht entspricht,

nicht als Wasser für den menschlichen Gebrauch abgeben und anderen nicht zur Verfügung

stellen.

ACHTUNG! Die Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung ist gem. §24 Abs. 1 in

Verbindung mit §75 Abs. 2 und 4 des Infektionsschutzgesetzes

strafbar.

Trinkwasseranlagen müssen nach dem Stand der Technik geplant, ausgeführt,

betrieben und betreut werden. Dazu sind für Planer, Installateure un Betreiber in

DVGW-Arbeitsblättern, DIN-Normen und VDI-Richtlinien betriebstechnische, bautechnische und

verfahrenstechnische Maßnahmen angegeben, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Die

Richtlinie VDI 6023 fasst beispielsweise nahezu alle Vorschriften zusammen, die bei

hygienebewusster Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen zu

berücksichtigen sind. Maßnahmen zur Vermindungen des Legionellenwachstums in Leitungs- und

Trinkwassererwärmunganlagen sind in den DVGW Arbeitsblättern W 551, W 552 und W 553

geregelt. Insbesondere sind im DVGW Arbeitsblatt W 552 Grenzwerte oder Orientierungswerte

von Legionellen-Konzentrationen im Wasser festgelegt und Sanierungsmaßnahmen

beschrieben.



Legionellen
KBE/100 ml 1) Bewertung Maßnahmen Weitergehende

Untersuchung Nachuntersuchung
1 - 100 Keine nachweisbare / geringe Kontamination Keine -

Nach 1 Jahr ( nach 3 Jahre) 3)
101 - 1.000 Mittlere Kontamination
Mittelfristige

Sanierung erforderlich Innerhalb max. 1 Jahr 1 Woche nach Desinfektion bzw. Sanierung 2)


1.001-10.000 Hohe Konzentration
Kurzfristige Sanierung erforderlich Innerhalb von 3

Monaten 1 Woche nach Desinfektion bzw. Sanierung 2)
> 10.000 Extrem hohe

Kontamination Direkte Gefahrenabwehr erforderlich, (Desinfektion und Nutzungseinschränkung,

z.B. Duschverbot) Sanierung erforderlich. Unverzüglich 1 Woche nach Desinfektion bzw.

Sanierung 2)



1) KBE = koloniebildende Einheit
2) Werden bei 2

Nachuntersuchungen in vierteljährlichem Abstand weniger als 100 Legionellen in 100 ml

nachgewiesen, braucht die nächste Nachuntersuchung erst nach 1 Jahr nach der 2.

Nachuntersuchung vorgenommen werden. Diese Nachtuntersuchungen können entsprechend dem

Schema der orientierenden Untersuchung durchgeführt werden.
3) Werden bei

Nachuntersuchungen im jährlichem Abstand weniger als 100 Legionellen in 100 ml nachgewiesen,

kann das Untersuchungsintervall auf max. 3 Jahre ausgedehnt werden.
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#3
... und weiter gehts...


Quelle: Robert- Koch- Institut,

Berlin

Erreger
Legionellen gehören zur Familie der Legionellacea, Genus

Legionella. Es sind im Wasser lebende gramnegative nicht sporenbildende Bakterien, die durch

ein oder mehrere polare oder subpolare Flagellen beweglich sind. Alle Legionellen sind als

potenziell humanpathogen anzusehen (bei entsprechender Exposition können auch Nutztiere

erkranken). Die für Erkrankungen des Menschen bedeutsamste Art ist Legionella pneumophila

(Anteil von etwa 90 %). Sie enthält 14 Serogruppen; die Serogruppen 1, 4, 6 besitzen die

größte Bedeutung. Es existieren insgesamt mehr als 40 Arten mit mehr als 60 Serogruppen.


Vorkommen
Erkrankungen des Menschen treten weltweit sporadisch oder im Rahmen von

Ausbrüchen auf. Sie werden während des ganzen Jahres registriert, jedoch häufiger in den

Sommer- und Herbstmonaten. In Deutschland ist schätzungsweise mit 6.000–10.000

Legionella-Pneumonien pro Jahr zu rechnen; bei etwa 1–5 % der in Krankenhäusern behandelten

Pneumonien wird eine Legionellose diagnostiziert.
Reservoir
Primäres Reservoir ist

das Wasser. Legionellen werden weltweit im Süßwasser, nicht aber im Meerwasser gefunden. Ihr

Vorkommen wird entscheidend von der Wassertemperatur beeinflusst. Ideale Bedingungen für die

Vermehrung der Legionellen bestehen bei Temperaturen zwischen 25 °C und 55 °C (sog.

Risikobereich). Sie können auch in kaltem Wasser vorkommen, sich dort jedoch nicht in

nennenswertem Maße vermehren. Im Wasser vermehren sich Legionellen intrazellulär in Amoeben

und anderen Protozoen. – Ideale Bedingungen für eine Vermehrung von Legionellen bestehen an

mit Wasser benetzten Oberflächen, z. B. in Rohren, Armaturen, Klimaanlagen. Ein erhöhtes

Legionellenrisiko findet man besonders bei älteren und schlecht gewarteten oder auch nur

zeitweilig genutzten Warmwasserleitungen und -behältern.
Infektionsweg
Die im Wasser

vorhandenen Legionellen führen nicht zu einer direkten Gesundheitsgefährdung. Erst die

Aufnahme einer großen Zahl von Erregern in den menschlichen Körper durch Einatmen

bakterienhaltigen Wassers als Aerosol (z. B. beim Duschen, in klimatisierten Räumen oder in

Whirlpools) kann zur Erkrankung führen. Besonders infizierte Amöben sind für die Übertragung

wichtig, da Legionellen ihre Virulenzgene intrazellulär aktivieren. Die Infektion durch

infizierte Amöben erklärt auch das bekannte Dosis-Wirkungs-Paradox beim Auftreten von

Legionellosen (fehlende Infektionen trotz kontaminierter Wassersysteme bzw. Infektion trotz

minimaler Kontamination). Eine Gesundheitsgefährdung durch Trinken von Wasser, in dem sich

Legionellen befinden, besteht bei immunkompetenten Personen nicht. Bei abwehrgeschwächten

Patienten und bei Schluckstörungen (nach Operation im Kopf- und Nackenbereich) ist eine

Übertragung durch Aspiration möglich. Eine Übertragung von Legionellosen wird insbesondere

mit folgenden technischen Systemen in Verbindung gebracht:


Warmwasserversorgungen (z. B. in Wohnhäusern, Krankenhäusern, Heimen, Hotels),


raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen, Klimaanlagen),
• Badebecken, insbesondere

Warmsprudelbecken (Whirlpools),
• sonstige Anlagen, die einen Spray von

Wassertröpfchen erzeugen können (z. B. Hydrotherapie, Dentaleinheiten, bestimmte

Luftbefeuchter im häuslichen Bereich).
Inkubationszeit
- Legionella-Pneumonie

(klassische Legionellose, Legionärskrankheit): 2–10 Tage
- Pontiac-Fieber: 1–2 Tage


Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Eine direkte Übertragung von Mensch zu Mensch wurde

nicht nachgewiesen.
Klinische Symptomatik
Eine Erkrankung entwickelt sich bei

Gesunden nach Einbringen hoher Keimzahlen in die Atemwege. Ein großer Anteil der klinisch

Erkrankten weist eine Immundefizienz unterschiedlicher Herkunft auf, z. B. Immunsuppression

bei Organtransplantationen, zytostatische Behandlung von Leukämie oder anderen Malignomen,

Dauereinnahme von Kortikoiden, chronische Krankheiten, Zustand nach chirurgischen

Eingriffen, hohes Lebensalter. Auch Nikotin- und Alkoholabusus können disponierende Faktoren

darstellen. Männer erkranken häufiger. Die Legionellose kann in Form zweier Krankheitsbilder

auftreten: Legionella-Pneumonie (klassische Legionellose) und Pontiac-Fieber.
Die

klassische Legionellose beginnt 2–10 Tage nach der Infektion mit uncharakteristischen

Prodromalerscheinungen wie allgemeinem Unwohlsein, Gliederschmerzen, Kopfschmerzen,

unproduktivem Reizhusten. Innerhalb weniger Stunden kommt es zu Thoraxschmerzen,

Schüttelfrost, Temperaturanstieg auf 39–40,5 °C, gelegentlich auch Abdominalschmerzen mit

Durchfällen und Erbrechen. Infolge ZNS-Beteiligung kann es zur Benommenheit kommen, die bis

zu schweren Verwirrtheitszuständen führen kann. Die Röntgenuntersuchung des Thorax zeigt

Hinweise für eine Pneumonie mit zunächst fleckiger Infiltration, später mit zunehmender

Verdichtung ganzer Lungenlappen. Die Erkrankung ist in der Regel durch das Auftreten

auffallend schwerer Pneumonieformen gekennzeichnet, bei denen die üblichen Pneumonie-Erreger

nicht nachgewiesen werden. Die Rekonvaleszenz ist meist langwierig, dennoch kommt es in den

meisten Fällen zur völligen Gesundung. In einigen Fällen können nach der Erkrankung eine

eingeschränkte Lungenfunktion oder Lungenfibrosen bestehen. Die Letalität liegt um 15 %, bei

unbehandelten immundefizienten Patienten kann sie bis auf 80 % ansteigen. Das Pontiac-Fieber

ist durch eine kurze Inkubationszeit von 1–2 Tagen und einen leichteren Verlauf

gekennzeichnet. Die Krankheit beginnt mit Kopf-, Glieder-, Thoraxschmerzen, Husten, Fieber,

gelegentlichen Verwirrtheitszuständen. Trotz erheblichen Krankheitsgefühls erholen sich die

Patienten in der Regel innerhalb von 5 Tagen fast vollständig.
Diagnostik
Die

Diagnose sollte durch kulturellen Nachweis der Legionellen auf Spezial-Agar erfolgen. Da

Legionellen noch nie von gesunden Personen isoliert wurden, ist eine positive Kultur immer

beweisend für eine Legionella-Infektion. Beweisend ist auch der Nachweis des

Legionella-Antigens im Urin mittels RIA oder ELISA. Damit werden in der Regel aber nur

Antigene der Serogruppe 1 und gelegentlich einige kreuzreagierende andere Serogruppen

angezeigt. Die Antigenausscheidung setzt bereits nach 24 Stunden ein und persistiert meist

einige Wochen, selten über Monate. Auch ein direkter Erregernachweis aus Sputum und

Trachealsekret mit direkten fluoreszenzserologischen Methoden (DFT) ist möglich. Er besitzt

jedoch nur eine relativ geringe Sensitivität. Eine Sicherung der Diagnose mittels indirekten

Immunfluoreszenztests hat nur retrospektiv einen Wert, da ein beweisender Titeranstieg der

Serumantikörper oft erst in der 6.–8. Krankheitswoche erfolgt. – Der Nachweis von

Legionella-DNA mittels PCR oder anderer Amplifikationstechniken ist möglich, die

Sensitivität und Spezifität dieser Methode kann aber z. Zt. noch nicht exakt bewertet

werden.
Therapie
Kontrollierte Studien zur Wirksamkeit verschiedener Antibiotika

liegen nicht vor. Erythromycin gilt seit der Epidemie in Philadelphia als das Mittel der

Wahl bei der Behandlung der Legionellosen. Bei schweren Fällen wird die zusätzliche Gabe von

Rifampicin empfohlen. Die Dauer der Therapie sollte mindestens 10–12 Tage betragen.

Makrolidantibiotika (Azithromycin, Clarithromycin) und Fluorchinolone (Ciprofloxacin)

besitzen nach neueren In-vitro-Daten und Tierversuchen eine schnellere und bakterizide

Wirkung. Ihr Einsatz wird besonders bei immunsupprimierten Patienten empfohlen.


Präventiv- und Bekämpfungsmaßnahmen
Maßnahmen gegen Kontamination von

wasserführenden Systemen
Die Prävention von Legionellosen ist im wesentlichen auf zwei

Wegen möglich:
• Verminderung einer Verkeimung warmwasserführender, aerosolbildender

Systeme,
• Limitierung/Verminderung von Aerosolkontakten.
Gefahren können

prinzipiell von Warmwasserversorgungen mit einer Dauertemperatur im Risikobereich ausgehen.

Hygienische Probleme bereiten in erster Linie große Warmwassersysteme und Systeme mit

ungenügendem Durchfluss (Stagnation). Eine gezielte Prävention erfolgt auf der Basis

sanitärtechnischer Regelungen und Maßnahmen, auf die hier hingewiesen wird:
Bei neu zu

planenden Trinkwassererwärmungs- und Leitungsanlagen gilt zur Vermeidung von

Legionellenkontaminationen die technische Regel DVGW W 551. Das Arbeitsblatt bezieht sich

auf Großanlagen (mit mehr als 3 Litern Warmwasser in den Leitungen bzw. Speichern mit mehr

als 400 Litern). Es wird nicht unterschieden nach den verschiedenen Nutzungsbedingungen z.

B. in Krankenhäusern, Hotels oder anderen öffentlichen Gebäuden. Über die Anforderungen

dieses Arbeitsblattes hinausgehende Forderungen wurden z. B. für Intensivstationen erlassen.

Anlagen gemäß DVGW W 551 dürfen beispielsweise an keiner Stelle im Verteilungssystem

Wassertemperaturen geringer als 55 °C aufweisen.
Hinweise zu Betrieb und ggf. Sanierung

von bereits existierenden Trinkwassererwärmungs- und Leitungsanlagen, die nicht den

Anforderungen von DVGW W 551 entsprechen (beispielsweise mit geringeren Betriebstemperaturen

arbeiten), gibt die technische Regel DVGW W 552. Das Arbeitsblatt enthält Informationen zur

Überwachung von Warmwassersystemen. Diese Überwachung kann nur durch ein

Untersuchungsinstitut mit Zulassung gemäß §§ 19–22 BSeuchG erfolgen. Zur Nachweismethode von

Legionellen aus Trink- und Badebeckenwasser ist eine Empfehlung der Trinkwasserkommission

und der Badewasserkommission des Umweltbundesamtes in Vorbereitung.
Das Arbeitsblatt

DVGW W 552 gibt darüber hinaus auch Hinweise zur möglichen Dekontamination von

Trinkwasserverteilungsanlagen, bei denen ein Legionellenwachstum festgestellt worden ist.

Neben kurzfristig wirksamen Sanierungsverfahren wie der thermischen oder chemischen

Desinfektion wird auch auf den Einsatz von UV-Strahlern und bautechnische Maßnahmen

eingegangen. Alle Sanierungsverfahren müssen zum Abschluss durch hygienisch-

mikrobiologische Untersuchungen auf ihren Erfolg kontrolliert werden.
Zusammengefasst

werden folgende Maßnahmen empfohlen:
- Planung und Betrieb von Neuanlagen gemäß DVGW W

551
- Bei allen anderen Anlagen Vorgehen nach DVGW W 552
• orientierende

Untersuchungen bei Anlagen mit mehr als drei Litern Warmwasser in den Leitungen oder

Speichern mit mehr als 400 Litern Inhalt
• bei festgestellter Kontamination Sanierung


• Kontrolle des Sanierungserfolges (Nachuntersuchungen)
Bei den

raumlufttechnischen Anlagen sollte den offenen Wasserkühlsystemen besondere Beachtung

gewidmet werden, da sie in der Regel Dauertemperaturen um etwa 30 °C aufweisen. Bei

Umluftsprühbefeuchtern ist eine regelmäßige Reinigung und Wartung der Befeuchtungskammern

erforderlich. Außerdem waren diese Systeme bei vielen kontaminierten RLT-Anlagen die Quelle

der Verunreinigung. Daher wird vom Betrieb von Umluftsprühbefeuchtern abgeraten. Als

hygienisch sicher gelten hingegen Systeme mit Dampfbefeuchtung. Wartung und Reinigung von

RLT-Anlagen erfolgen gemäß DIN 1946. Insbesondere bei Reinigungsarbeiten in Wäscherkammern

ist auf geeignete Arbeitsschutzausrüstung des Personals zu achten.
Der Betrieb von

Badebecken inklusive Warmsprudelbecken (Whirlpools) erfolgt gemäß DIN 19643. Danach besteht

bei Becken mit einer Temperatur höher 23 °C, bei denen mit Aerosolbildung zu rechnen ist,

ein Grenzwert für Legionella pneumophila (darf in 1 ml nicht enthalten sein). Die genauen

Vorschriften für die Untersuchung werden in einer Mitteilung der Badewasserkommission des

Umweltbundesamtes erläutert. In der Praxis werden 100 ml des Filtrats vor Desinfektion und

zusätzlich 1 ml des Beckenwassers untersucht. Dabei darf Legionella pneumophila nicht

nachweisbar sein.
Bei Hydrotherapie sowie Wannenbädern mit Aerosolbildung ist zu

beachten, dass die erforderlichen Temperaturen durch Mischen von kaltem und heißem Wasser

erst unmittelbar vor dem Ausfluss durch die Zapfarmatur einzustellen sind. Auch bei

Dentaleinheiten ist das Problem der Verkeimung ebenso wie bei Warmsprudelbecken bereits

länger bekannt. Auch hier sind einwandfreie hygienetechnische Vorkehrungen erforderlich, z.

B. optimale Materialauswahl, Temperatursteuerung, ggf. Zusatz von mikrobiozid wirkenden

geprüften Substanzen. – Bei Geräten im häuslichen Bereich, die ein wässriges Aerosol

erzeugen (z. B. Luftbefeuchter, Inhalatoren) ist ebenfalls eine regelmäßige und gründliche

Reinigung erforderlich. Bei Nichtbenutzung müssen die Geräte trocken sein. (Für die

Zusammenstellung der vorstehenden Hinweise danken wir dem Umweltbundesamt).
Maßnahmen

für Patienten und Kontaktpersonen
Bei ätiologisch ungeklärten Lungenentzündungen im

Erwachsenenalter besteht immer die Möglichkeit einer Legionellose. Bei schweren klinischen

Verläufen ist eine stationäre Behandlung angezeigt. Maßnahmen zur Absonderung der Patienten

sind nicht erforderlich. Auch für Kontaktpersonen sind keine speziellen Maßnahmen

erforderlich. – Bei einer bestätigten Legionellose sollte versucht werden, den Infektionsweg

aufzuklären; dabei ist ein Zeitraum von 2–12 Tagen vor Erkrankungsbeginn zu berücksichtigen.


Maßnahmen bei Ausbrüchen
Bei Ausbrüchen ist es wichtig, die Quelle der

Erregerstreuung schnell zu erkennen und zu eliminieren, um weitere Infektionen zu

verhindern. Bei Verdachts-, Krankheits- oder Todesfällen sollte daher das für den Ort der

vermutlichen Infektion zuständige Gesundheitsamt unverzüglich informiert werden, um

Ermittlungen und Untersuchungen einzuleiten, ggf. sind Maßnahmen gemäß § 10 BSeuchG

erforderlich. – Zur raschen Dekontamination von Wassersystemen können eine Chlorung oder

vorübergehende Erhitzung des Wassers auf über 70 °C eingesetzt werden.
In den letzten

Jahren sind vermehrt reiseassoziierte Legionellose-Erkrankungen bekannt geworden, die

mehrere Teilnehmer einer Reisegruppe betrafen. In diesen Fällen ist es erforderlich, die

ermittelten Einzelheiten zur vermutlichen Quelle der Infektionen über die nationalen

Gesundheitsbehörden an die Gesundheitsbehörden des Reiselandes zu übermitteln.
In Europa

existiert die European Working Group on Legionella Infections (EWGLI). Laboratorien, in

denen Legionellosen im Rahmen eines unklaren Ausbruchs oder mit dem Verdacht auf eine

reiseassoziierte Infektion diagnostiziert werden, werden gebeten, EWGLI direkt zu

informieren und dies auch dem Konsiliarlaboratorium für Legionellen als Partner des

europäischen Systems mitzuteilen. Erfahrungsgemäß konnte das System EWGLI Ausbrüche, die

Reisende aus mehreren Ländern betrafen, aufklären und Gegenmaßnahmen vor Ort bewirken.


Meldepflicht
Eine Meldepflicht besteht nach dem Bundes-Seuchengesetz nicht. In

einigen Bundesländern Deutschlands wurde eine Meldepflicht für den Erkrankungs- und

Todesfall eingeführt. In dem in Vorbereitung befindlichen Infektionsschutzgesetz ist eine

Meldepflicht für den Nachweis einer Legionella-Infektion durch das diagnostizierende Labor

vorgesehen.
QuelleBig Griner Text zu Legionellosen und Legionellen ist im Original abrufbar

vom
Robert- Koch- Institut unter der Adresse:

<!-- m --><a class="postlink" href="http://yellow-fever.rki.de/INFEKT/RATGEBER/RAT10.HTM">http://yellow-fever.rki.de/INFEKT/RATGEBER/RAT10.HTM</a><!-- m -->
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#4
Guten Morgen,
Hilfe

<!-- sConfusedhock: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_eek.gif" alt="Confusedhock:" title="Shocked" /><!-- sConfusedhock: --> da muss ich mich aber jetzt erstmal durch die Menge an Text durchschlagen - vielen

vielen Dank ! Jetzt weiss ich, was ich gleich zu tun habe.
Einen schönen

Tag
Hygieia
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#5
Im Zusammenhang

mit Trinkwasser habe ich folgende Frage:
In einer von mir betreuten Schulmensa kommt aus

der Kaltwasserleitung immer handwarmes Wasser heraus. Der Fehler ist noch nicht gefunden

(wahrscheinlich liegt die Warmwasserleitung unisoliert neben der Kaltwasserleitung), muss

aber bald behoben werden.
Damit die neue Mensa aber nicht gleich wegen eines Verdachts

hin geschlossen werden muss, möchte ich das Wasser jetzt auf die mikrobiologische Belastung

hin prüfen. Gibt es wirkungsvolle Testkits, die ich nicht einschicken muss? Ein Inkuator

steht mir in der Schule zur Verfügung, s.d. ich nicht nur die Probe selber ziehen, sondern

auch bearbeiten kann.

schon mal Danke für eure Antworten <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol -->
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
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#6
Tach..

...oder irgendwo kommt es zu einer Vermischung von Kalt-

und Warmwasser (Ventil / Armatur defekt? ).

Ich würde das Wasser auf alle Fälle zur

Untersuchng an ein externes, akkreditiertes Labor schicken. Die Probenahme können die auch

durchführen. Halte ich aus dem Gegebenen Anlass für sinnvoll. Die Untersuchung sollte m.E.

mindestens nach TVO 2001 (Gesamtkeimzahl, Coliforme, E. coli) oder gem. RL 98/83/EG

untersucht werden. (Gesamtkeimzahl, E.coli, Coliforme, Clotridium perfringens,

Fäkalstreptokokken). Das werdet Ihr in eurem eigenen Schulabor nicht machen können, sofern

Ihre keine Zulassung nach §44 IfSG habt.

So teuer ist eine externe Untersuchung auch

nicht, und Ihre habt nicht nur Gewissheit, ob etwas nicht stimmt, sondern auch "etwas in der

Hand".

Gruß
Gunnar <!-- Icon_cool --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- Icon_cool -->
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#7
danke Michael für die

ausführliche Antwort, hat mir auch weitergeholfen.
@CNN: weiß ich leider nicht,

sorry.
Andrea
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#8
hab für unsere letzte

Untersucheung 50 Euro gezahlt. Nur mal so als Anhaltspunkt.
Andrea
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#9
Danke für die Antworten,

klar bin ich mit einer externen Untersuchung auf der sicheren Seite; ich hatte jedoch vor nicht allzulanger Zeit Informationen über mikrobiologische Untersuchungen, die man selber machen kann. Leider hatte ich keine Papierprospekte und die URL ist mir verloren gegangen, deshalb meine Hoffnung, dass einer von Euch etwas weiß <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol -->
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
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#10
Nur als Zusatzinfo:
Es gibt

Testkits für flüssige Medien zur Untersuchung auf Gesamtkeimzahl, Enteros / coliforme Keime

und Hefe/Pilze von Schülke & Mayr (Hygicult Keimindikatoren).
Ich verwende diese

allerdings zum Abklatsch von Oberflächen und Händeabklatsch. In der Produktbeschreibung wird

aber auch darauf verwiesen, dass diese für halbfeste und flüssige Medien geeignet

sind.
Viele Grüße
Hygieia
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#11
Hi,

> und flüssige Medien geeignet sind.

Das ist aber bestenfalls 'nen

Schuß mit der Schrotflinte.

Wenn man's genauer haben möchte kommt man um die

klassische Analytik nicht herum.

Geruß
Gunnar <!-- Icon_cool --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- Icon_cool -->
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#12
Da hast Du vollkommen recht.
Sollte auch nur ein Hinweis

sein, dass es solche Kits gibt.
Wir untersuchen unser Wasser auch auf die klassische

Methode.
Sicher ist sicher !
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#13
Hi Leute,

die

Untersuchung ist inzwischen erfolgt und ohne Befund.
Puh..., jetzt kanns beruhigt in die

Sommerferien gehen
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
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#14
Guten Morgen,

ich habe gehört, dass ab Anfang diesen Jahres die Legionellen-Untersuchung verbindlich in der Trinkwasserverordnung festgelegt wurde. Kann mir von Euch jemand sagen, wann ich diese durchführen muss, wie oft und für wen diese Verpflichtung gilt?
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#15
Hallo Laganon,

ich verlinke mal eine Veröffentlichung des Umweltbundesamtes: Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit :: Periodische Untersuchung auf Legionellen in zentralen Erwärmungsanlagen der Hausinstallation nach § 3 Nr. 2 Buchstabe c TrinkwV2001, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit bereit gestellt wird da hier auch auf z.B. die Untersuchung des Wasserleitungsnetzes in Krankenhäusern eingegangen wird.



Was Otto-Normal-Vermieter angeht:
"Checkliste
•Meine Anlage verfügt über drei oder mehr Wohnungen, von denen mindestens eine Wohnung vermietet ist.
•In den Wohnungen gibt es Duschmöglichkeiten.
•Es gibt eine zentrale Anlage zur Erwärmung des Trinkwassers.
•Der Warmwasserspeicher kann mehr als 400 Liter Wasser speichern und/oder es greift die 3-Liter-Regel

3-Liter-Regel
Da es immer wieder Fragen zu dieser Regelung gibt, hier noch einmal die Definition: Als Betreiber einer Trinkwasserinstallation im Sinne des Gesetzes gilt, wer eine Großanlage zur zentralen Warmwassererzeugung betreibt. Ein Kriterium für das Vorhandensein einer Großanlage ist die Definition, dass die Rohrleitungen zwischen dem Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle mehr als drei Liter Wasserinhalt besitzen."


Zunächst ist jährlich zu untersuchen und wenn 3 Jahre nacheinander der Befund geringer ist als 100KBE/100ml (--> Veröffentlichung UBA) kann auf 3 Jahre geändert werden.

Die Mieter sind über JEDES Ergebnis zu infomiern, das Ergebnis an das Gesundheitsamt zu melden (Achtung: Fristen!!!) und mind 10 Jahre zu archivieren.


Hilft das?

LG
Saftschubse
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