27.11.2007, 10:27
Guten Tag zusammen,
ich bin z.Zt. dabei die Schulung zur LM-Hygiene für unseren Betrieb (Großhandel mit Lebensmitteln, Lager, Fuhrpark) zu entwickeln und will darin die Wiederholungs-Belehrung nach § 43 IfSG integrieren. Ich habe nach der Lektüre des § 42 zwar den Verdacht, dass uns das gar nicht betrifft, da unsere Mitarbeiter nur mit verpackten Lebensmitteln umgehen, aber sicher ist sicher.
Kann mir jemand sagen, wie eine solche Belehrung in einem Handels- bzw. Logistikbetrieb aussehen könnte? Mehr als 2-3 Folien in der PP-Präsentation wollte ich darauf eigentlich nicht verwenden, um die Leute nicht zu überfordern.
Kennt jemand eine Quelle für anschauliches Material (Bilder, Texte, Hinweise)?
Für alle Antworten und Anregungen bin ich sehr dankbar!
ich bin z.Zt. dabei die Schulung zur LM-Hygiene für unseren Betrieb (Großhandel mit Lebensmitteln, Lager, Fuhrpark) zu entwickeln und will darin die Wiederholungs-Belehrung nach § 43 IfSG integrieren. Ich habe nach der Lektüre des § 42 zwar den Verdacht, dass uns das gar nicht betrifft, da unsere Mitarbeiter nur mit verpackten Lebensmitteln umgehen, aber sicher ist sicher.
Kann mir jemand sagen, wie eine solche Belehrung in einem Handels- bzw. Logistikbetrieb aussehen könnte? Mehr als 2-3 Folien in der PP-Präsentation wollte ich darauf eigentlich nicht verwenden, um die Leute nicht zu überfordern.
Kennt jemand eine Quelle für anschauliches Material (Bilder, Texte, Hinweise)?
Für alle Antworten und Anregungen bin ich sehr dankbar!