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Wiederholungsbelehrung nach IfSG - Albion - 27.11.2007 Guten Tag zusammen, ich bin z.Zt. dabei die Schulung zur LM-Hygiene für unseren Betrieb (Großhandel mit Lebensmitteln, Lager, Fuhrpark) zu entwickeln und will darin die Wiederholungs-Belehrung nach § 43 IfSG integrieren. Ich habe nach der Lektüre des § 42 zwar den Verdacht, dass uns das gar nicht betrifft, da unsere Mitarbeiter nur mit verpackten Lebensmitteln umgehen, aber sicher ist sicher. Kann mir jemand sagen, wie eine solche Belehrung in einem Handels- bzw. Logistikbetrieb aussehen könnte? Mehr als 2-3 Folien in der PP-Präsentation wollte ich darauf eigentlich nicht verwenden, um die Leute nicht zu überfordern. Kennt jemand eine Quelle für anschauliches Material (Bilder, Texte, Hinweise)? Für alle Antworten und Anregungen bin ich sehr dankbar! - Saftschubse - 27.11.2007 Hallo Albion, wenn es wirklich so ist, dass die MA nur mit verpackten Lebensmitteln in Berührung kommen und keine Gegenstände, die später direkt mit den kritischen Lebensmittelgruppen in Berührung kommen, so berühren können, dass Erreger übertragen werden könnten, ist die Belehrung nach IfSG NICHT Pflicht. Was ein komplizierter Satz!! Ich versuche es mal einfacher: -- die MA kommen nicht mit Lebensmittel der kritischen Gruppe in Berührung (alles verpackt) -- die MA berühren keine Becher/Folien/..., in die später LM der kritischen Gruppen gepackt werden --> keine Belehrung notwendig!! Du könntest (wenn Du unbedingt willst) die Lebensmittelgruppen aufzählen (Folie 1), die Infektionskrankheiten und Hauterkrankungen aufzählen (Folie 2) und auf Folie 3 dann aufführen, dass in der Kombination der beiden ersten Folien die aufgeführten Tätigkeiten nicht ausgeführt werden dürfen. In so kurzer Form habe ich das im www noch nicht gefunden, aber diese Angaben hast Du auch schnell abgetippt und in Deine Schulungsvorlage eingebaut. LG Saftschubse OT: IFS fordert auch für Betriebe die nicht unter IfSG fallen eine Belehrung über Infektionskrankheiten! - Albion - 12.02.2008 Hi Saftschubse, auch wenn es schon was her ist, dass Du auf meine Frage geantwortet hast, wollte ich mich doch noch herzlich bedanken und hoffe, dass Du das noch liest. Schönen Tag noch! - Saftschubse - 12.02.2008 Klar lese ich das noch!! Gern geschehen. |