24.10.2006, 11:28
Folgender Fall:
Ein Bekannter von mir unterhält ein grösseres
Restaurant. Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass sein Personal IfSG-Wiederholungsschulungen
bzw. bei Berufseinsteigern Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt "erfahren" muss.
Jetzt
hat der sich bei der Kreisbehörde seines Firmensitzes erkundigt. Die sagen ihm, ich habe es
schriftlich, dass Service-Personal keinerlei Erstbelehrung benötigt.
Habe mit dem Leiter
des Amtes telefoniert. Der sagte mir, dass nur, wenn das Servive-Personal z.B. Fisch am
Tisch des Gastes filetiert oder auch mit der Kelle aus einer Schüssel Suppe in den Teller
des Gastes schöpft, es dann eine Erstbelehrung benötigt.
Ehrlich - ich habe das nicht so
ganz nachvollziehen können. Bin mit dem Leiter dann so verblieben, dass ich ihn "auf dem
laufenden" halten werde.
Wo kann ich was finden, dass mir Auskunft darüber gibt, ob und
unter welchen Bedingungen das Servicepersonal eine Schulung benötigt oder nicht?
Wenn ich
mich richtig erinnere hatte ich mal eine Abhandlung des RKI gelesen, in der stand, dass
Service-Personal auf jeden Fall eine Erstbelehrung und dann anschliessend jährlich die
Wiederholungsschulung braucht. - Ich finde das Ding in meinem TOHUWAHUBO nicht.... - . (Ich
solle weniger sammeln....)
Für Eure Hilfe herzlichen Dank im voraus !!! <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s -->
ozimmi
Ein Bekannter von mir unterhält ein grösseres
Restaurant. Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass sein Personal IfSG-Wiederholungsschulungen
bzw. bei Berufseinsteigern Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt "erfahren" muss.
Jetzt
hat der sich bei der Kreisbehörde seines Firmensitzes erkundigt. Die sagen ihm, ich habe es
schriftlich, dass Service-Personal keinerlei Erstbelehrung benötigt.
Habe mit dem Leiter
des Amtes telefoniert. Der sagte mir, dass nur, wenn das Servive-Personal z.B. Fisch am
Tisch des Gastes filetiert oder auch mit der Kelle aus einer Schüssel Suppe in den Teller
des Gastes schöpft, es dann eine Erstbelehrung benötigt.
Ehrlich - ich habe das nicht so
ganz nachvollziehen können. Bin mit dem Leiter dann so verblieben, dass ich ihn "auf dem
laufenden" halten werde.
Wo kann ich was finden, dass mir Auskunft darüber gibt, ob und
unter welchen Bedingungen das Servicepersonal eine Schulung benötigt oder nicht?
Wenn ich
mich richtig erinnere hatte ich mal eine Abhandlung des RKI gelesen, in der stand, dass
Service-Personal auf jeden Fall eine Erstbelehrung und dann anschliessend jährlich die
Wiederholungsschulung braucht. - Ich finde das Ding in meinem TOHUWAHUBO nicht.... - . (Ich
solle weniger sammeln....)
Für Eure Hilfe herzlichen Dank im voraus !!! <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s -->
ozimmi
Es wird alles besser - wir arbeiten dran !!