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IfSG - Erstbelehrung von Service-Personal im Gastro-Bereich - Druckversion

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IfSG - Erstbelehrung von Service-Personal im Gastro-Bere - ozimmi - 24.10.2006

Folgender Fall:
Ein Bekannter von mir unterhält ein grösseres

Restaurant. Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass sein Personal IfSG-Wiederholungsschulungen

bzw. bei Berufseinsteigern Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt "erfahren" muss.
Jetzt

hat der sich bei der Kreisbehörde seines Firmensitzes erkundigt. Die sagen ihm, ich habe es

schriftlich, dass Service-Personal keinerlei Erstbelehrung benötigt.
Habe mit dem Leiter

des Amtes telefoniert. Der sagte mir, dass nur, wenn das Servive-Personal z.B. Fisch am

Tisch des Gastes filetiert oder auch mit der Kelle aus einer Schüssel Suppe in den Teller

des Gastes schöpft, es dann eine Erstbelehrung benötigt.
Ehrlich - ich habe das nicht so

ganz nachvollziehen können. Bin mit dem Leiter dann so verblieben, dass ich ihn "auf dem

laufenden" halten werde.
Wo kann ich was finden, dass mir Auskunft darüber gibt, ob und

unter welchen Bedingungen das Servicepersonal eine Schulung benötigt oder nicht?
Wenn ich

mich richtig erinnere hatte ich mal eine Abhandlung des RKI gelesen, in der stand, dass

Service-Personal auf jeden Fall eine Erstbelehrung und dann anschliessend jährlich die

Wiederholungsschulung braucht. - Ich finde das Ding in meinem TOHUWAHUBO nicht.... - . (Ich

solle weniger sammeln....)
Für Eure Hilfe herzlichen Dank im voraus !!! <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->


ozimmi


- Saftschubse - 24.10.2006

Hallo Ozimmi,

ich komme ja nicht aus

der Gastronomie, aber ich habe einfach mal ein wenig das Netz durchsucht und bin auch

mehrfach fündig

geworden:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.mhp-verlag.de/de/service/lebensmittelhygiene_1.shtml">http://www.mhp-verlag.de/de/service/leb ... ne_1.shtml</a><!-- m -->
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.l">http://www.l</a><!-- m -->

mk-saar.de/fachbeitraege/infektionsschutzgesetz.html
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.hannover.de/data/download">http://www.hannover.de/data/download</a><!-- m -->

/gesundheit_soziales/r/hygschulAnlage3.pdf
Und das sind nur 3 Sites...

Die Sache

ist mal wieder die der Auslegung des Textes... scheinbar scheint es gängig zu sein, die

Belehrung dann nicht zu machen, wenn der Kellner nicht filetiert oder bei der Zubereitung

der Speisen hilft.

Dass es nicht schaden kann, die Mitarbeiter zu belehren, darüber

sind wir uns doch sicher einig?!?

Man könnte die wichtigen Inhalte z.B. in die

Hygieneschulung packen, so viel ist das dann gar nicht wenn man es nicht so intensiv macht.

Das muss dann auch kein Arzt sein.
Bei meinem Arbeitgeber fallen wir von den Produkten

her auch nicht unter die Belehrungspflicht IfSG - wir machens trotzdem und beim Amt und bei

IFS kommts richtig gut an.
Beim ersten mal haben wir die zuständigen Mediziner bei der

BGN um eine Schulung gebeten (da gibts pro Betrieb ein "Budget", einfach fragen ob noch

Stunden übrig sind; ggf. Antrag stellen), beim zweiten Mal habe ich die Schulung schon

selber gehalten. Es gibt ja eindeutig Überschneidungen zwischen der klassiscen

Hygieneschulung und der Belehrung nach IfSG, da lege ich die beiden Schulungen immer so,

dass etwa 6 Monate dazwischen sind. Bei der Hygieneschulung mache ichdann ein bisschen IfSG

mit und umgekehrt. Dann bleibts bei den Leuten hoffentlich besser hängen...

Hoffe

ich konnt Dir helfen!

Gruß
Saftschubse


- ozimmi - 25.10.2006

Liebe Saftschubse,

erstmal ein grosses DANKE für die Links; sie haben mir -

besonders der erste - schon geholfen.
In der Praxis muss dann der Gastronom genau

unterscheiden, ob sein Service-Personal Speisen am Tisch "zubereitet" und/oder ob es das

Essen aus der Küche holt. Dann muss er sein Personal erst mal zur Erstbelehrung schicken,

wenn es sich um Berufsanfänger handelt.
Frage: welcher Gastronom weiss das denn

schon?

Selbstverständlich bin ich völlig Deiner Meinung, dass Hygieneschulung und

IfSg-Schulung in einer Kombi ablaufen sollte. Mache ich regelmässig.

Es geht aber

mir darum, dass 1. viele Gastronomen nicht mal was von einer IfSG-Erstbelehrung wissen (ich

erschrecke selbst immer wieder über die Unkenntnis) und 2. dann diese Differenzierung nur

kopfschüttelnd zur Kenntnis nehmen "... diese Beamten ...".

Ich habe gestern sogar

dem Leiter des Gesundheitsamtes die Frage gestellt, dass doch die "Kellner" mit ihren

Fingern auf den Teller greifen und in der Praxis oft sogar dabei mit der Speise in Berührung

kommen. Antwort: "Das dürfen die doch gar nicht". - naja....

Nochmals vielen Dank für

Deine Antwort und eine schöne Restwoche <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->

ozimmi, der seinem Motto entsprechend

lernt.


- cnn - 25.10.2006

Hallo Ozimmi,

hier noch ein link des

RKI:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.hygieneinspektoren-nrw.de/infektionsschutzgesetz/ifsg-belehrung.pdf">http://www.hygieneinspektoren-nrw.de/in ... ehrung.pdf</a><!-- m -->



Ich glaube, dass ist der Link, nach dem du gesucht hast <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol -->


- ozimmi - 25.10.2006

Hallo cnn,

Du bist ein Schatz - DANKE !!

Genau das war der

Link...

Im übrigen:
ich habe heute noch einmal mit dem Leiter des Gesundheitsamtes

telefoniert. Er geht tatsächlich davon aus - und nicht nur er, dass Servicepersonal KEINE

Belehrung braucht. Er bezieht sich dabei genau auf diese Stellungnahme des RKI.
Als ich

ihm dann sagte, dass in der Gastronomie durch den WKD Kontakt-"Schleifen" zum Türöffnen für

das Servicepersonal oft vorgeschrieben werden, es also in der Regel die Küche betritt, war

er erstaunt. Er wird sich nun mit dem Leiter des Kreisveterinäramtes unterhalten, weil er

der Meinung ist, dass dann ja seine generelle Aussage nicht so ganz zutreffend sei. Dass in

der Regel dann ja doch das Srrvice-Personal geschult werden müsse.
Klar, wenn 2 Ämter

schon nicht mehr im Detail wissen, was Sache ist, wie soll dann der betreffende Gastronom

das wissen? - oder die Gastronomie insgesamt...
Sollte ich noch mehr in Erfahrung

bringen, dann lasse ich es Euch wissen.

Liebe Grüsse - ozimmi


- ozimmi - 03.11.2006

So, jetzt, habe "alles" geklärt; es sieht folgendermassen

aus:

Generell braucht das Service-Personal KEINE IfSG-Belehrung. Das entspricht auch

der Auslegung des RKI.
ABER: betritt das Personal die Küche =>

IfSG-Belehrung
Bereitet es das Essen in irgendeiner Form am Tisch zu (filetieren, Suppe

ausschöpfen, Frage: "Darf ich Ihnen noch nachlegen?" => IfSG-Belehrung.
Man kann es

andersherum sehen: sobald das Service-Personal NICHT als reines "Transportmittel" von

Schüsseln und Tellern fungiert und noch die Küche betritt, DANN muss es geschult

werden.
Da kann man mal sehen: Die Juristen gehen davon aus, dass das Service-Personal

KEINE Küche betritt und KEIN Essen vorlegt. Da sieht die Praxis aber ganz anders

aus.

Grüsse aus dem feuchtkalten Ludwigsburg- ozimmi


- Kyylshrunk - 03.11.2006

Hi Ozimmi,

> sobald das Service-Personal NICHT als reines

"Transportmittel" von Schüsseln und Tellern fungiert und noch die Küche betritt, DANN muss

es geschult werden.

Den Satz find' ich klasse! Das drückt es für jedermann

verständlich und eindeutig aus.

Gruß

Gunnar <!-- Icon_cool --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- Icon_cool -->