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IfSG - Erstbelehrung von Service-Personal im Gastro-Bere - ozimmi - 24.10.2006 Folgender Fall: Ein Bekannter von mir unterhält ein grösseres Restaurant. Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass sein Personal IfSG-Wiederholungsschulungen bzw. bei Berufseinsteigern Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt "erfahren" muss. Jetzt hat der sich bei der Kreisbehörde seines Firmensitzes erkundigt. Die sagen ihm, ich habe es schriftlich, dass Service-Personal keinerlei Erstbelehrung benötigt. Habe mit dem Leiter des Amtes telefoniert. Der sagte mir, dass nur, wenn das Servive-Personal z.B. Fisch am Tisch des Gastes filetiert oder auch mit der Kelle aus einer Schüssel Suppe in den Teller des Gastes schöpft, es dann eine Erstbelehrung benötigt. Ehrlich - ich habe das nicht so ganz nachvollziehen können. Bin mit dem Leiter dann so verblieben, dass ich ihn "auf dem laufenden" halten werde. Wo kann ich was finden, dass mir Auskunft darüber gibt, ob und unter welchen Bedingungen das Servicepersonal eine Schulung benötigt oder nicht? Wenn ich mich richtig erinnere hatte ich mal eine Abhandlung des RKI gelesen, in der stand, dass Service-Personal auf jeden Fall eine Erstbelehrung und dann anschliessend jährlich die Wiederholungsschulung braucht. - Ich finde das Ding in meinem TOHUWAHUBO nicht.... - . (Ich solle weniger sammeln....) Für Eure Hilfe herzlichen Dank im voraus !!! <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s --> ozimmi - Saftschubse - 24.10.2006 Hallo Ozimmi, ich komme ja nicht aus der Gastronomie, aber ich habe einfach mal ein wenig das Netz durchsucht und bin auch mehrfach fündig geworden: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.mhp-verlag.de/de/service/lebensmittelhygiene_1.shtml">http://www.mhp-verlag.de/de/service/leb ... ne_1.shtml</a><!-- m --> <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.l">http://www.l</a><!-- m --> mk-saar.de/fachbeitraege/infektionsschutzgesetz.html <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.hannover.de/data/download">http://www.hannover.de/data/download</a><!-- m --> /gesundheit_soziales/r/hygschulAnlage3.pdf Und das sind nur 3 Sites... Die Sache ist mal wieder die der Auslegung des Textes... scheinbar scheint es gängig zu sein, die Belehrung dann nicht zu machen, wenn der Kellner nicht filetiert oder bei der Zubereitung der Speisen hilft. Dass es nicht schaden kann, die Mitarbeiter zu belehren, darüber sind wir uns doch sicher einig?!? Man könnte die wichtigen Inhalte z.B. in die Hygieneschulung packen, so viel ist das dann gar nicht wenn man es nicht so intensiv macht. Das muss dann auch kein Arzt sein. Bei meinem Arbeitgeber fallen wir von den Produkten her auch nicht unter die Belehrungspflicht IfSG - wir machens trotzdem und beim Amt und bei IFS kommts richtig gut an. Beim ersten mal haben wir die zuständigen Mediziner bei der BGN um eine Schulung gebeten (da gibts pro Betrieb ein "Budget", einfach fragen ob noch Stunden übrig sind; ggf. Antrag stellen), beim zweiten Mal habe ich die Schulung schon selber gehalten. Es gibt ja eindeutig Überschneidungen zwischen der klassiscen Hygieneschulung und der Belehrung nach IfSG, da lege ich die beiden Schulungen immer so, dass etwa 6 Monate dazwischen sind. Bei der Hygieneschulung mache ichdann ein bisschen IfSG mit und umgekehrt. Dann bleibts bei den Leuten hoffentlich besser hängen... Hoffe ich konnt Dir helfen! Gruß Saftschubse - ozimmi - 25.10.2006 Liebe Saftschubse, erstmal ein grosses DANKE für die Links; sie haben mir - besonders der erste - schon geholfen. In der Praxis muss dann der Gastronom genau unterscheiden, ob sein Service-Personal Speisen am Tisch "zubereitet" und/oder ob es das Essen aus der Küche holt. Dann muss er sein Personal erst mal zur Erstbelehrung schicken, wenn es sich um Berufsanfänger handelt. Frage: welcher Gastronom weiss das denn schon? Selbstverständlich bin ich völlig Deiner Meinung, dass Hygieneschulung und IfSg-Schulung in einer Kombi ablaufen sollte. Mache ich regelmässig. Es geht aber mir darum, dass 1. viele Gastronomen nicht mal was von einer IfSG-Erstbelehrung wissen (ich erschrecke selbst immer wieder über die Unkenntnis) und 2. dann diese Differenzierung nur kopfschüttelnd zur Kenntnis nehmen "... diese Beamten ...". Ich habe gestern sogar dem Leiter des Gesundheitsamtes die Frage gestellt, dass doch die "Kellner" mit ihren Fingern auf den Teller greifen und in der Praxis oft sogar dabei mit der Speise in Berührung kommen. Antwort: "Das dürfen die doch gar nicht". - naja.... Nochmals vielen Dank für Deine Antwort und eine schöne Restwoche <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> ozimmi, der seinem Motto entsprechend lernt. - cnn - 25.10.2006 Hallo Ozimmi, hier noch ein link des RKI: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.hygieneinspektoren-nrw.de/infektionsschutzgesetz/ifsg-belehrung.pdf">http://www.hygieneinspektoren-nrw.de/in ... ehrung.pdf</a><!-- m --> Ich glaube, dass ist der Link, nach dem du gesucht hast <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- --> - ozimmi - 25.10.2006 Hallo cnn, Du bist ein Schatz - DANKE !! Genau das war der Link... Im übrigen: ich habe heute noch einmal mit dem Leiter des Gesundheitsamtes telefoniert. Er geht tatsächlich davon aus - und nicht nur er, dass Servicepersonal KEINE Belehrung braucht. Er bezieht sich dabei genau auf diese Stellungnahme des RKI. Als ich ihm dann sagte, dass in der Gastronomie durch den WKD Kontakt-"Schleifen" zum Türöffnen für das Servicepersonal oft vorgeschrieben werden, es also in der Regel die Küche betritt, war er erstaunt. Er wird sich nun mit dem Leiter des Kreisveterinäramtes unterhalten, weil er der Meinung ist, dass dann ja seine generelle Aussage nicht so ganz zutreffend sei. Dass in der Regel dann ja doch das Srrvice-Personal geschult werden müsse. Klar, wenn 2 Ämter schon nicht mehr im Detail wissen, was Sache ist, wie soll dann der betreffende Gastronom das wissen? - oder die Gastronomie insgesamt... Sollte ich noch mehr in Erfahrung bringen, dann lasse ich es Euch wissen. Liebe Grüsse - ozimmi - ozimmi - 03.11.2006 So, jetzt, habe "alles" geklärt; es sieht folgendermassen aus: Generell braucht das Service-Personal KEINE IfSG-Belehrung. Das entspricht auch der Auslegung des RKI. ABER: betritt das Personal die Küche => IfSG-Belehrung Bereitet es das Essen in irgendeiner Form am Tisch zu (filetieren, Suppe ausschöpfen, Frage: "Darf ich Ihnen noch nachlegen?" => IfSG-Belehrung. Man kann es andersherum sehen: sobald das Service-Personal NICHT als reines "Transportmittel" von Schüsseln und Tellern fungiert und noch die Küche betritt, DANN muss es geschult werden. Da kann man mal sehen: Die Juristen gehen davon aus, dass das Service-Personal KEINE Küche betritt und KEIN Essen vorlegt. Da sieht die Praxis aber ganz anders aus. Grüsse aus dem feuchtkalten Ludwigsburg- ozimmi - Kyylshrunk - 03.11.2006 Hi Ozimmi, > sobald das Service-Personal NICHT als reines "Transportmittel" von Schüsseln und Tellern fungiert und noch die Küche betritt, DANN muss es geschult werden. Den Satz find' ich klasse! Das drückt es für jedermann verständlich und eindeutig aus. Gruß Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- --> |