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Temparaturdefinitionen im EU-Hygienepaket
#2
Hi,

zwei Möglichkeiten wären:

a) in die betriebsinternen Anlieferbedingungen den Temperaturgrenzwert auf max. 6,5°C setzten.

b) evtl. genauere Thermometer anschaffen (unsere Ebro TLC 1598 haben eine Toleranz von ± 0,3°C) und auf dem Grenzwert von max. 7°C beharren. Ich würde dann so argumentieren, dass für mich der Grenzwert etwaige Fehlertoleranzen beinhalten würde (d.h. bis 7°C o.k., darüber Ware ablehnen). Zusätzlich könnte mann durch Überprüfung / Parallelmessung mit einem geeichten Thermometer die individuelle Abweichung eines jeden Thermometers feststellen, dass ist aber ziemlich aufwändig.

Gruß
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[Kein Betreff] - von Kyylshrunk - 19.08.2010, 08:25
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 19.08.2010, 09:13

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