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Wiederholungsbelehrung nach IfSG
#2
Hallo Albion,

wenn es wirklich so ist, dass die MA nur mit verpackten Lebensmitteln in Berührung kommen und keine Gegenstände, die später direkt mit den kritischen Lebensmittelgruppen in Berührung kommen, so berühren können, dass Erreger übertragen werden könnten, ist die Belehrung nach IfSG NICHT Pflicht.

Was ein komplizierter Satz!! Ich versuche es mal einfacher:
-- die MA kommen nicht mit Lebensmittel der kritischen Gruppe in Berührung (alles verpackt)
-- die MA berühren keine Becher/Folien/..., in die später LM der kritischen Gruppen gepackt werden

--> keine Belehrung notwendig!!


Du könntest (wenn Du unbedingt willst) die Lebensmittelgruppen aufzählen (Folie 1), die Infektionskrankheiten und Hauterkrankungen aufzählen (Folie 2) und auf Folie 3 dann aufführen, dass in der Kombination der beiden ersten Folien die aufgeführten Tätigkeiten nicht ausgeführt werden dürfen.

In so kurzer Form habe ich das im www noch nicht gefunden, aber diese Angaben hast Du auch schnell abgetippt und in Deine Schulungsvorlage eingebaut.

LG
Saftschubse


OT: IFS fordert auch für Betriebe die nicht unter IfSG fallen eine Belehrung über Infektionskrankheiten!
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Nachrichten in diesem Thema
Wiederholungsbelehrung nach IfSG - von Albion - 27.11.2007, 10:27
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 27.11.2007, 11:59
[Kein Betreff] - von Albion - 12.02.2008, 15:44
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 12.02.2008, 16:26

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