03.11.2006, 06:26
So, jetzt, habe "alles" geklärt; es sieht folgendermassen
aus:
Generell braucht das Service-Personal KEINE IfSG-Belehrung. Das entspricht auch
der Auslegung des RKI.
ABER: betritt das Personal die Küche =>
IfSG-Belehrung
Bereitet es das Essen in irgendeiner Form am Tisch zu (filetieren, Suppe
ausschöpfen, Frage: "Darf ich Ihnen noch nachlegen?" => IfSG-Belehrung.
Man kann es
andersherum sehen: sobald das Service-Personal NICHT als reines "Transportmittel" von
Schüsseln und Tellern fungiert und noch die Küche betritt, DANN muss es geschult
werden.
Da kann man mal sehen: Die Juristen gehen davon aus, dass das Service-Personal
KEINE Küche betritt und KEIN Essen vorlegt. Da sieht die Praxis aber ganz anders
aus.
Grüsse aus dem feuchtkalten Ludwigsburg- ozimmi
aus:
Generell braucht das Service-Personal KEINE IfSG-Belehrung. Das entspricht auch
der Auslegung des RKI.
ABER: betritt das Personal die Küche =>
IfSG-Belehrung
Bereitet es das Essen in irgendeiner Form am Tisch zu (filetieren, Suppe
ausschöpfen, Frage: "Darf ich Ihnen noch nachlegen?" => IfSG-Belehrung.
Man kann es
andersherum sehen: sobald das Service-Personal NICHT als reines "Transportmittel" von
Schüsseln und Tellern fungiert und noch die Küche betritt, DANN muss es geschult
werden.
Da kann man mal sehen: Die Juristen gehen davon aus, dass das Service-Personal
KEINE Küche betritt und KEIN Essen vorlegt. Da sieht die Praxis aber ganz anders
aus.
Grüsse aus dem feuchtkalten Ludwigsburg- ozimmi
Es wird alles besser - wir arbeiten dran !!