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IfSG - Erstbelehrung von Service-Personal im Gastro-Bereich
#6
So, jetzt, habe "alles" geklärt; es sieht folgendermassen

aus:

Generell braucht das Service-Personal KEINE IfSG-Belehrung. Das entspricht auch

der Auslegung des RKI.
ABER: betritt das Personal die Küche =>

IfSG-Belehrung
Bereitet es das Essen in irgendeiner Form am Tisch zu (filetieren, Suppe

ausschöpfen, Frage: "Darf ich Ihnen noch nachlegen?" => IfSG-Belehrung.
Man kann es

andersherum sehen: sobald das Service-Personal NICHT als reines "Transportmittel" von

Schüsseln und Tellern fungiert und noch die Küche betritt, DANN muss es geschult

werden.
Da kann man mal sehen: Die Juristen gehen davon aus, dass das Service-Personal

KEINE Küche betritt und KEIN Essen vorlegt. Da sieht die Praxis aber ganz anders

aus.

Grüsse aus dem feuchtkalten Ludwigsburg- ozimmi
Es wird alles besser - wir arbeiten dran !!
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Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 24.10.2006, 21:18
[Kein Betreff] - von ozimmi - 25.10.2006, 06:47
[Kein Betreff] - von cnn - 25.10.2006, 09:08
[Kein Betreff] - von ozimmi - 25.10.2006, 09:56
[Kein Betreff] - von ozimmi - 03.11.2006, 06:26
[Kein Betreff] - von Kyylshrunk - 03.11.2006, 07:54

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