24.10.2006, 21:18
Hallo Ozimmi,
ich komme ja nicht aus
der Gastronomie, aber ich habe einfach mal ein wenig das Netz durchsucht und bin auch
mehrfach fündig
geworden:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.mhp-verlag.de/de/service/lebensmittelhygiene_1.shtml">http://www.mhp-verlag.de/de/service/leb ... ne_1.shtml</a><!-- m -->
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.l">http://www.l</a><!-- m -->
mk-saar.de/fachbeitraege/infektionsschutzgesetz.html
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.hannover.de/data/download">http://www.hannover.de/data/download</a><!-- m -->
/gesundheit_soziales/r/hygschulAnlage3.pdf
Und das sind nur 3 Sites...
Die Sache
ist mal wieder die der Auslegung des Textes... scheinbar scheint es gängig zu sein, die
Belehrung dann nicht zu machen, wenn der Kellner nicht filetiert oder bei der Zubereitung
der Speisen hilft.
Dass es nicht schaden kann, die Mitarbeiter zu belehren, darüber
sind wir uns doch sicher einig?!?
Man könnte die wichtigen Inhalte z.B. in die
Hygieneschulung packen, so viel ist das dann gar nicht wenn man es nicht so intensiv macht.
Das muss dann auch kein Arzt sein.
Bei meinem Arbeitgeber fallen wir von den Produkten
her auch nicht unter die Belehrungspflicht IfSG - wir machens trotzdem und beim Amt und bei
IFS kommts richtig gut an.
Beim ersten mal haben wir die zuständigen Mediziner bei der
BGN um eine Schulung gebeten (da gibts pro Betrieb ein "Budget", einfach fragen ob noch
Stunden übrig sind; ggf. Antrag stellen), beim zweiten Mal habe ich die Schulung schon
selber gehalten. Es gibt ja eindeutig Überschneidungen zwischen der klassiscen
Hygieneschulung und der Belehrung nach IfSG, da lege ich die beiden Schulungen immer so,
dass etwa 6 Monate dazwischen sind. Bei der Hygieneschulung mache ichdann ein bisschen IfSG
mit und umgekehrt. Dann bleibts bei den Leuten hoffentlich besser hängen...
Hoffe
ich konnt Dir helfen!
Gruß
Saftschubse
ich komme ja nicht aus
der Gastronomie, aber ich habe einfach mal ein wenig das Netz durchsucht und bin auch
mehrfach fündig
geworden:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.mhp-verlag.de/de/service/lebensmittelhygiene_1.shtml">http://www.mhp-verlag.de/de/service/leb ... ne_1.shtml</a><!-- m -->
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.l">http://www.l</a><!-- m -->
mk-saar.de/fachbeitraege/infektionsschutzgesetz.html
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.hannover.de/data/download">http://www.hannover.de/data/download</a><!-- m -->
/gesundheit_soziales/r/hygschulAnlage3.pdf
Und das sind nur 3 Sites...
Die Sache
ist mal wieder die der Auslegung des Textes... scheinbar scheint es gängig zu sein, die
Belehrung dann nicht zu machen, wenn der Kellner nicht filetiert oder bei der Zubereitung
der Speisen hilft.
Dass es nicht schaden kann, die Mitarbeiter zu belehren, darüber
sind wir uns doch sicher einig?!?
Man könnte die wichtigen Inhalte z.B. in die
Hygieneschulung packen, so viel ist das dann gar nicht wenn man es nicht so intensiv macht.
Das muss dann auch kein Arzt sein.
Bei meinem Arbeitgeber fallen wir von den Produkten
her auch nicht unter die Belehrungspflicht IfSG - wir machens trotzdem und beim Amt und bei
IFS kommts richtig gut an.
Beim ersten mal haben wir die zuständigen Mediziner bei der
BGN um eine Schulung gebeten (da gibts pro Betrieb ein "Budget", einfach fragen ob noch
Stunden übrig sind; ggf. Antrag stellen), beim zweiten Mal habe ich die Schulung schon
selber gehalten. Es gibt ja eindeutig Überschneidungen zwischen der klassiscen
Hygieneschulung und der Belehrung nach IfSG, da lege ich die beiden Schulungen immer so,
dass etwa 6 Monate dazwischen sind. Bei der Hygieneschulung mache ichdann ein bisschen IfSG
mit und umgekehrt. Dann bleibts bei den Leuten hoffentlich besser hängen...
Hoffe
ich konnt Dir helfen!
Gruß
Saftschubse