22.06.2006, 21:05
Das Thema ist immer wieder aktuell und deshalb
auch wert, mal wieder was zu posten. Diesmal ging es um die Frage, ob Mitarbeiter im Bereich
Lager, wo Lebensmittel umgeschlagen und kommissioniert werden eine Schulung nach IfSG § 43
benötigen.
Nach Diskussionen und Meinungsaustausch und Literaturstudium sind wir zu
den Ergebnis gekommen, dass diese Mitarbeiter (Lagerarbeiter) keine Schulung nach §43
benötigen.
Begründung:
Personen die
lediglich mit bereits verpackten Lebensmitteln umgehen, kommen mit diesen Lebensmitteln
nicht in Berührung. Der Regelungszweck greift bei verpackten Lebensmitteln deshalb nicht,
weil bei einer verschlossenen Verpackung zwar eine Übertragung von Krankheitseregern über
die Verpackung möglich ist, die Übertragungsgefahr dann jedoch nicht mehr
lebensmittelspezifisch ist.
Quelle: Kohlhammer
Kommentare
Bales/Baumann "Infektionsschutzgesetz"
Die Maus würde jetzt sagen,
klinkt komisch, iss aber so <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s -->
Gruß
Drui
Ups habe gerade gemerkt das CNN
uns schon genau darauf hingewiesen hatte, stand seinerzeit im epidemiologischen Bulletin.
Sorry, egal Beitrag bleibt jetzt stehen <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s -->
auch wert, mal wieder was zu posten. Diesmal ging es um die Frage, ob Mitarbeiter im Bereich
Lager, wo Lebensmittel umgeschlagen und kommissioniert werden eine Schulung nach IfSG § 43
benötigen.
Nach Diskussionen und Meinungsaustausch und Literaturstudium sind wir zu
den Ergebnis gekommen, dass diese Mitarbeiter (Lagerarbeiter) keine Schulung nach §43
benötigen.
Begründung:
Personen die
lediglich mit bereits verpackten Lebensmitteln umgehen, kommen mit diesen Lebensmitteln
nicht in Berührung. Der Regelungszweck greift bei verpackten Lebensmitteln deshalb nicht,
weil bei einer verschlossenen Verpackung zwar eine Übertragung von Krankheitseregern über
die Verpackung möglich ist, die Übertragungsgefahr dann jedoch nicht mehr
lebensmittelspezifisch ist.
Quelle: Kohlhammer
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Bales/Baumann "Infektionsschutzgesetz"
Die Maus würde jetzt sagen,
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Gruß
Drui
Ups habe gerade gemerkt das CNN
uns schon genau darauf hingewiesen hatte, stand seinerzeit im epidemiologischen Bulletin.
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