Schulung bei Mitarbeiter in der Sortierung? - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Fachbereiche (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=65) +--- Forum: Lebensmittelhygiene (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=74) +--- Thema: Schulung bei Mitarbeiter in der Sortierung? (/showthread.php?tid=2409) |
Schulung bei Mitarbeiter in der Sortierung? - Sumpfhuhn007 - 12.04.2006 Wir haben seit neuesten Mitarbeiter in der Sortierung und Palettierung bei einem Mineralwasser-Hersteller. Ablauf: Die Paletten mit Leergut kommen von Großhändlern - müssen dann sortenrein sortiert werden und werden dann durch deren Mitarbeiter der Produktion zugeführt, gehen als dort auch wieder durch eine Kisten- bzw. Flaschenwaschanlage. Müssen wir die Mitarbeiter außer im Arbeitsschutz schulen??? - Catering - 12.04.2006 Gefühlsmässig würde ich sagen, wenn die Flaschen danach noch gereinigt werden, müssen die Mitarbeiter nicht nach IfSG geschult werden, da sie ja weder direkt noch indirekt mit dem LM in Kontakt kommen. Denn genau das (direkt oder indirekt in Kontakt mit LM) ist die Formulierung für Personen, die ein Gesundheitszeugnis haben müssen. Gehen die Flaschen dann so in die Produktion, müsste m.E. eine Schulung nach IfSG erfolgen. Cat - Michael Bäuml - 12.04.2006 Hallo Catering, ich würde mich deinen Ausführungen anschließen Gruß Michael - Saftschubse - 12.04.2006 Ich würde Catering im Großen und Ganzen zustimmen. Allerdings halte ich mindestens eine abgespeckte Hygieneschulung für notwendig, z.B. das Händewaschen nach dem Toilettengang betreffend oder die Meldepflicht ansteckender Krankheiten. Die benutzen ja sicher die gleichen Toiletten wie die Produktionsmitarbeiter?? Bei uns haben die Mitarbeiter des Lagers/Versands nun auch "nur" Kontakt mit verpackten Lebensmitteln, an der Hygieneschulung und der Belehrung anch IfSG lasse ich sie trotzdem teilnehmen. D.h. ich verpflichte sie dazu. Nicht dass die noch denken, dass sie sich die Hände nicht waschen müssen... igitt!! - Sumpfhuhn007 - 12.04.2006 Hmmmm dann wäre es doch eigentlich mit einer Belehrung bei Arbeitsantritt sowie einer dort allgemein gültigen Arbeitsanweisung getan, oder??? - Catering - 12.04.2006 Das mit den gemeinsamen Toiletten ist ein gutes Argument. Aber wenn man die Leutchen dazu verdonnert ein Gesundheitszeugnis zu haben, dann muss man auch die Konsequenz tragen und sie jährlich nachschulen. Schulungen nach IfSG ohne Gesundheitszeugnis?? Habe ich noch nie drüber nachgedacht (ist bei uns indiskutabel). Genügt an dieser Stelle aber vielleicht. Cat - Saftschubse - 12.04.2006 Hallo Catering, wir produzieren keine der in §42 IfSG genannten Lebensmittel, da könnten wir also auch ganz auf die Belehrung verzichten. Wir machen sie aber trotzdem. Das zur Erklärung. Saftschubse - Druidelix - 12.04.2006 @ Saftschubse, wenn ich es richtig in erinnerung habe, kommt es nicht nur auf die in Abs 2 genannten Lebensmittel an sondern auch auf deren Bedarfsgegenstände, oder habe ich da was verwechselt ? Verpackungen/Umhüllungen können ja bereits Bedarfsgegenstände sein. Als Beispiel sei hier nur mal die Wurst mit Ihrer Pelle genannt. Egal ob Naturdarm oder künstlicher. <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> Keine Panik ich wollte es nicht verkomplizieren. Gruß Drui - Catering - 18.04.2006 Wenn es aber gar nicht um LM geht, die im Gesetz genannt werden, dann sind ja auch die Bedarfsgegenstände nicht betroffen... Verwirrung komplett <!-- s;-) --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=";-)" title="Wink" /><!-- s;-) --> Ich bin immer wieder erstaunt, wie sehr es sich lohnt Gesetzestexte mehrfach und supergründlich zu lesen... Cat - Sumpfhuhn007 - 19.04.2006 darüber bin ich auch erstaunt <!-- shock: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_eek.gif" alt="hock:" title="Shocked" /><!-- shock: --> Danke für Eure Hilfe <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- --> - Druidelix - 22.06.2006 Das Thema ist immer wieder aktuell und deshalb auch wert, mal wieder was zu posten. Diesmal ging es um die Frage, ob Mitarbeiter im Bereich Lager, wo Lebensmittel umgeschlagen und kommissioniert werden eine Schulung nach IfSG § 43 benötigen. Nach Diskussionen und Meinungsaustausch und Literaturstudium sind wir zu den Ergebnis gekommen, dass diese Mitarbeiter (Lagerarbeiter) keine Schulung nach §43 benötigen. Begründung: Personen die lediglich mit bereits verpackten Lebensmitteln umgehen, kommen mit diesen Lebensmitteln nicht in Berührung. Der Regelungszweck greift bei verpackten Lebensmitteln deshalb nicht, weil bei einer verschlossenen Verpackung zwar eine Übertragung von Krankheitseregern über die Verpackung möglich ist, die Übertragungsgefahr dann jedoch nicht mehr lebensmittelspezifisch ist. Quelle: Kohlhammer Kommentare Bales/Baumann "Infektionsschutzgesetz" Die Maus würde jetzt sagen, klinkt komisch, iss aber so <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> Gruß Drui Ups habe gerade gemerkt das CNN uns schon genau darauf hingewiesen hatte, stand seinerzeit im epidemiologischen Bulletin. Sorry, egal Beitrag bleibt jetzt stehen <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> - Sumpfhuhn007 - 22.06.2006 Danke für die Info!!! Quellenangabe ist immer sehr hilfreich!!! <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- --> |