17.05.2006, 16:38
Habe mich falsch ausgedrückt ..... meinte damit nur im geringen Umfang
.... nicht einmalig ...sorry zudem musst Du wie oben schon unter Edit die Anwendungen von
Schädlingsbekämpfungsmitteln sind ausreichend zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen sind
mindestens fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde
vorzulegen.
D.H das Du nachweisen musst das der Betrieb über ein Eigenkontrollkonzept
zur Schädlingsprophylaxe verfügt .... wird dies nicht nachgewiesen und im Betrieb wird
"Giftköder" vorgefunden greift hier die Gefahrstoffverordnung und das
Tierschutzgesetz.
Das Töten von Wibeltieren darf nur mit dem Sachkundenachweis
durchgeführt werden.
Von jedem, der
Schädlingsbekämpfung
a)
gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen
sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen bei einem Dritten oder
b)
nicht nur
gelegentlich und in geringem Umfang im eigenen Betrieb, in dem Lebensmittel hergestellt,
behandelt oder in Verkehr gebracht werden, oder in seiner
in § 48 a des
Bundes-Seuchengesetzes genannten Einrichtung (Gemeinschaftseinrichtungen, wie Schulen,
Kindergärten, Krankenhäuser, Altenheime) durchführt,
sind folgende Vorschriften
zu beachten:
§ 15 e Gefahrstoffverordnung, in Verbindung mit der Technischen Regel
für Gefahrstoffe (TRGS) 523.
Diese Rechtsgrundlagen gelten für Schädlingsbekämpfungen
mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen, soweit die Bekämpfung nicht
bereits durch andere Rechtsvorschriften (z.B. Bundesseuchengesetz, Pflanzenschutzgesetz)
geregelt ist.
Aber auch für Mittel, die nicht unter die Gefahrstoffverordnung fallen,
muss jeder die Anwendungsvorschriften auf Verpackungen oder Beipackzetteln genau
befolgen.
Anzeige
Wer Schädlingsbekämpfungen durchführen oder nach mehr als
einjähriger Unterbrechung wieder aufnehmen will, hat dies sechs Wochen vor der
Gewerbeanmeldung einmalig und unternehmensbezogen anzuzeigen.
Die Anzeige muss
unverzüglich vorgenommen werden, um kein Bußgeldverfahren zu riskieren.
Welche
Behörde ist für die Entgegennahme von Anzeigen zuständig?
Die Anzeige wird von dem
jeweils zuständigen Veterinäramt entgegengenommen.
Was muss die Anzeige
enthalten?
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
1.
Den Nachweis, dass
die personelle, räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens für diese
Arbeiten ausreichend geeignet ist,
2.
die Zahl der Arbeitnehmer, die mit
Schädlingsbekämpfungsmitteln umgehen,
3.
a) Bezeichnungen,
b)
Eigenschaften,
c) Wirkungsmechanismen,
d) Anwendungsverfahren und
e)
Dekontaminationsverfahren der zur Schädlingsbekämpfung vorgesehenen
Schädlingsbekämpfungsmittel,
4.
die Bereiche der vorgesehenen Schädlingsbekämpfung
sowie Zielorganismen, gegen die die Schädlingsbekämpfung durchgeführt werden soll,
5.
Ergebnisse der Prüfungen nach § 16 Absatz 2 der Gefahrstoffverordnung
(Ermittlung, ob ein ungefährlicherer Stoff, eine Zubereitung oder ein Erzeugnis oder ein
ungefährlicheres Bekämpfungsverfahren angewandt werden kann).
ein kleiner Auszug dazu
......... hoffe der war/ist verständlich
Gruß Wolf
.... nicht einmalig ...sorry zudem musst Du wie oben schon unter Edit die Anwendungen von
Schädlingsbekämpfungsmitteln sind ausreichend zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen sind
mindestens fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde
vorzulegen.
D.H das Du nachweisen musst das der Betrieb über ein Eigenkontrollkonzept
zur Schädlingsprophylaxe verfügt .... wird dies nicht nachgewiesen und im Betrieb wird
"Giftköder" vorgefunden greift hier die Gefahrstoffverordnung und das
Tierschutzgesetz.
Das Töten von Wibeltieren darf nur mit dem Sachkundenachweis
durchgeführt werden.
Von jedem, der
Schädlingsbekämpfung
a)
gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen
sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen bei einem Dritten oder
b)
nicht nur
gelegentlich und in geringem Umfang im eigenen Betrieb, in dem Lebensmittel hergestellt,
behandelt oder in Verkehr gebracht werden, oder in seiner
in § 48 a des
Bundes-Seuchengesetzes genannten Einrichtung (Gemeinschaftseinrichtungen, wie Schulen,
Kindergärten, Krankenhäuser, Altenheime) durchführt,
sind folgende Vorschriften
zu beachten:
§ 15 e Gefahrstoffverordnung, in Verbindung mit der Technischen Regel
für Gefahrstoffe (TRGS) 523.
Diese Rechtsgrundlagen gelten für Schädlingsbekämpfungen
mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen, soweit die Bekämpfung nicht
bereits durch andere Rechtsvorschriften (z.B. Bundesseuchengesetz, Pflanzenschutzgesetz)
geregelt ist.
Aber auch für Mittel, die nicht unter die Gefahrstoffverordnung fallen,
muss jeder die Anwendungsvorschriften auf Verpackungen oder Beipackzetteln genau
befolgen.
Anzeige
Wer Schädlingsbekämpfungen durchführen oder nach mehr als
einjähriger Unterbrechung wieder aufnehmen will, hat dies sechs Wochen vor der
Gewerbeanmeldung einmalig und unternehmensbezogen anzuzeigen.
Die Anzeige muss
unverzüglich vorgenommen werden, um kein Bußgeldverfahren zu riskieren.
Welche
Behörde ist für die Entgegennahme von Anzeigen zuständig?
Die Anzeige wird von dem
jeweils zuständigen Veterinäramt entgegengenommen.
Was muss die Anzeige
enthalten?
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
1.
Den Nachweis, dass
die personelle, räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens für diese
Arbeiten ausreichend geeignet ist,
2.
die Zahl der Arbeitnehmer, die mit
Schädlingsbekämpfungsmitteln umgehen,
3.
a) Bezeichnungen,
b)
Eigenschaften,
c) Wirkungsmechanismen,
d) Anwendungsverfahren und
e)
Dekontaminationsverfahren der zur Schädlingsbekämpfung vorgesehenen
Schädlingsbekämpfungsmittel,
4.
die Bereiche der vorgesehenen Schädlingsbekämpfung
sowie Zielorganismen, gegen die die Schädlingsbekämpfung durchgeführt werden soll,
5.
Ergebnisse der Prüfungen nach § 16 Absatz 2 der Gefahrstoffverordnung
(Ermittlung, ob ein ungefährlicherer Stoff, eine Zubereitung oder ein Erzeugnis oder ein
ungefährlicheres Bekämpfungsverfahren angewandt werden kann).
ein kleiner Auszug dazu
......... hoffe der war/ist verständlich
Gruß Wolf
Ich arbeite nach dem Prinzip, dass man niemals etwas selbst tun soll, was jemand anderer für einen erledigen kann.