17.05.2006, 15:46
@Wolf,
vielen Dank für Deine
Ausführung. Es ist unstrittig, dass es viel sinvoller ist eine Bekämpfung von einem IHK
zugelassenen Schädlingsbekämpfer durchführen zu lassen, die ihre mitlerweile 3jährige
Ausbildung ja nicht umsonst gemacht haben !!! Keine Frage
!!!
Doch
wieso darf man das dann einmalig und worauf leitest Du dies ab, mit der Einmaligkeit, wer
will das wie überprüfen ? Das macht mich ein wenig stutzig. Warum darf ich in einem
lebensmittelverarbeitenden oder herstellenden Betrieb das überhaupt -auch wenn nur einmalig-
durchführen. Gibt es dafür eine Quelle ?
Gruß
Drui
vielen Dank für Deine
Ausführung. Es ist unstrittig, dass es viel sinvoller ist eine Bekämpfung von einem IHK
zugelassenen Schädlingsbekämpfer durchführen zu lassen, die ihre mitlerweile 3jährige
Ausbildung ja nicht umsonst gemacht haben !!! Keine Frage
!!!
Zitat:Geschieht das aber in einen lebensmittelverarbeitenden oder
herstellenden Betrieb darfst Du dies nur einmalig machen.
Doch
wieso darf man das dann einmalig und worauf leitest Du dies ab, mit der Einmaligkeit, wer
will das wie überprüfen ? Das macht mich ein wenig stutzig. Warum darf ich in einem
lebensmittelverarbeitenden oder herstellenden Betrieb das überhaupt -auch wenn nur einmalig-
durchführen. Gibt es dafür eine Quelle ?
Gruß
Drui