17.05.2006, 15:21
wenn Du keine dauerhafte Bekämpfung durchführst darfst du "Mäusegift"
ausbringen. D.H wenn Du über einen kurzen Zeitraum Mäuse bekämpfst, wie z.B zu Hause kannste
soviel auslegen wie Du willst.
Geschieht das aber in einen lebensmittelverarbeitenden
oder herstellenden Betrieb darfst Du dies nur einmalig machen. Ausser der ausführende
besitzt die Sachkunde zum töten von Wirbeltieren.
Genauso gilt dies bei Insektiziden,
sonst Bedarf es ja keine Schädlingsbekämpfer.
Gruß Wolf
Edit :Anwendungen von
Schädlingsbekämpfungsmitteln sind ausreichend zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen sind
mindestens fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde
vorzulegen
ausbringen. D.H wenn Du über einen kurzen Zeitraum Mäuse bekämpfst, wie z.B zu Hause kannste
soviel auslegen wie Du willst.
Geschieht das aber in einen lebensmittelverarbeitenden
oder herstellenden Betrieb darfst Du dies nur einmalig machen. Ausser der ausführende
besitzt die Sachkunde zum töten von Wirbeltieren.
Genauso gilt dies bei Insektiziden,
sonst Bedarf es ja keine Schädlingsbekämpfer.
Gruß Wolf
Edit :Anwendungen von
Schädlingsbekämpfungsmitteln sind ausreichend zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen sind
mindestens fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde
vorzulegen
Ich arbeite nach dem Prinzip, dass man niemals etwas selbst tun soll, was jemand anderer für einen erledigen kann.