16.05.2006, 07:43
Eine Frage die immer
wieder gestellt wird und die ich einfach mal in den Raum stellen möchte.
Schädlingsmonitoring ist das Eine und durch "Jedermann" grundsätzlich erlaubt. Doch wie ist
das nun mit der Bekämpfung? Ich habe mich mit der Thematik befasst und bin zu dem Entschluss
gekommen, dass es zwar gesetzlich grundsätzlich erlaubt ist kleinere Mengen Gift
auszubringen und somit also auch erlaubt sein müsste, Schädlingsbekämpfungen durchzuführen.
Ob das ganze Sinvoll ist, ist die andere Frage.
Doch da ich weiß, dass wir unter uns
ausgebildetes Personal haben, möchte ich die Frage gerne weitergeben. Ist es nun erlaubt als
nicht Schädlingsbekämpfer -Schädlinge zu bekämpfen- ?
Ich habe in den letzten Tagen
soviel gelesen über Biozidverordnung über Gefahrstoffverordnung usw. usw. Danach habe ich
nichts verbotenes gefunden, welches mir das Ausbringen von Giftmengen, kleiner
Konzentrationen verbieten würde. Und für so`n Mäuschen brauch ich ja nicht viel.
Was
sagt das fachkundige Personal dazu ???
Gruß
Drui
wieder gestellt wird und die ich einfach mal in den Raum stellen möchte.
Schädlingsmonitoring ist das Eine und durch "Jedermann" grundsätzlich erlaubt. Doch wie ist
das nun mit der Bekämpfung? Ich habe mich mit der Thematik befasst und bin zu dem Entschluss
gekommen, dass es zwar gesetzlich grundsätzlich erlaubt ist kleinere Mengen Gift
auszubringen und somit also auch erlaubt sein müsste, Schädlingsbekämpfungen durchzuführen.
Ob das ganze Sinvoll ist, ist die andere Frage.
Doch da ich weiß, dass wir unter uns
ausgebildetes Personal haben, möchte ich die Frage gerne weitergeben. Ist es nun erlaubt als
nicht Schädlingsbekämpfer -Schädlinge zu bekämpfen- ?
Ich habe in den letzten Tagen
soviel gelesen über Biozidverordnung über Gefahrstoffverordnung usw. usw. Danach habe ich
nichts verbotenes gefunden, welches mir das Ausbringen von Giftmengen, kleiner
Konzentrationen verbieten würde. Und für so`n Mäuschen brauch ich ja nicht viel.
Was
sagt das fachkundige Personal dazu ???
Gruß
Drui