17.04.2006, 19:15
noch ein
Link:
<!-- w --><a class="postlink" href="http://www.hygieneinspektoren-nrw.de/infektionsschutzgesetz/ifsg-belehrung.pdf">www.hygieneinspektoren-nrw.de/infektion ... ehrung.pdf</a><!-- w -->
Es handelt sich hierbei um das epidemiologische Bulletin Nr. 23 vom RKI, datiert auf den 08.
Juni 2001. In diesem Bulletin wird erklärt, welche Personen vom § 43 IfSG betroffen
sind.
"... Personen, die lediglich mit bereits verpackten Lebensmitteln umgehen,
kommen mit diesen Lm nicht in Berührung. Der Regelungszweck greift bei verpackten LM deshalb
nicht, weil bei einer verschlossenen Verpackung zwar eine Übertragung von Krankheitserregern
über die Verpackung möglich ist, die ÜBertragungsgefahr dann jedoch nicht
lebensmittelspezifisch ist."
Demnach brauchen Kassiererinnen keine Belehrung <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s -->
Link:
<!-- w --><a class="postlink" href="http://www.hygieneinspektoren-nrw.de/infektionsschutzgesetz/ifsg-belehrung.pdf">www.hygieneinspektoren-nrw.de/infektion ... ehrung.pdf</a><!-- w -->
Es handelt sich hierbei um das epidemiologische Bulletin Nr. 23 vom RKI, datiert auf den 08.
Juni 2001. In diesem Bulletin wird erklärt, welche Personen vom § 43 IfSG betroffen
sind.
"... Personen, die lediglich mit bereits verpackten Lebensmitteln umgehen,
kommen mit diesen Lm nicht in Berührung. Der Regelungszweck greift bei verpackten LM deshalb
nicht, weil bei einer verschlossenen Verpackung zwar eine Übertragung von Krankheitserregern
über die Verpackung möglich ist, die ÜBertragungsgefahr dann jedoch nicht
lebensmittelspezifisch ist."
Demnach brauchen Kassiererinnen keine Belehrung <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s -->
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
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