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Schulung von Mitarbeitern in Kaufhäusern - Sumpfhuhn007 - 12.04.2006 Werden Mitarbeiter geschult, die eigentlich nur an der Kasse in stehen und nur mit abgepackten Lebensmitteln zu tun haben? - cnn - 12.04.2006 Hallo Melanie, ich denke, wenn nur abgepackte LM abkassiert werden (wie ist das mit Obst und Gemüse?), ist eine Schulung nach der LMHV übertrieben. Eine Schulung nach dem IfSG halte ich jedoch für sinnvoll, da hier nicht nur Krankheiten eine Rolle spielen, sondern auch die Händehygiene wichtig ist. (siehe Thread über Arbeiter bei der Palettensortierung) - Sumpfhuhn007 - 12.04.2006 Nein Obst und Gemüse gibt es dort nicht. Ich halte es nur für übertrieben dort nach IfSG zu schulen, denn eigentlich spielen die Krankheiten und die Händehygiene überall eine Rolle. Ich denke normale Unterweisung mit Arbeitsanweisung sollte auch da genügen, oder seh ich das zu locker???? - Druidelix - 12.04.2006 § 43 IfSG besagt, dass Personen gewerbsmäßig die in §42 IfSG Abs. 1 bezeichneten Tätigkeiten erstmalig nur dann ausüben und mit diesen Tätigkeiten erstmalig nur dann beschäftigt werden dürfen, wenn durch eine nicht mehr als drei Monate alte Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes belehrt wurden und schriftlich erklärt haben, dass ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. Der § 42 IfSG Abs 1 beinhaltet unter Pkt (1) a) das Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen. Auch gilt es für Bedarfsgegenstände. Schon eine Wurstpelle ist u.U ein Bedarfsgegenstand, oder nur die Tatsache, wenn die Kassiererin einen Löffel ausgeben würde, wäre sie dabei <!-- s ![]() ![]() ![]() Da Inverkehrbringen bereits das Feilhalten ist, würde streng genommen auch die Kassiererin geschult werden müssen. In der Praxis sieht es doch auch so aus, dass die Kassiererin, beispielsweise in einem Kaufhaus, im Restaurant nicht nur ausschließlich an der Kasse sitzt, sondern auch oftmals für Nachschub sorgt. Anders ist es bei einer Kassiererin z.B in einem Lebensmittelmarkt (es kommt also immer drauf an). Ich würde auf Nummer Sicher gehen und das ortsansässige Gesundheitsamt befragen. Drui - Sumpfhuhn007 - 13.04.2006 Das ist ein guter Tip! Danke, dass werde ich machen! Nur noch einmal zur Eräuterung, es geht um Kassiererinnen in einem Kaufhaus. Sie haben lediglich mit verpackten "Lebensmitteln" zu tun, wie Bonbons, Getränkeflaschen, Bücher, Haushaltsgegenstände usw. - Druidelix - 13.04.2006 Na dann entfällt die Schulung meines Erachtens, denn sonst müsste man ja jede Kassiererin von uns allen bekannten Marktketten auch schulen. Das wäre ja ein Ding..... <!-- s ![]() ![]() ![]() Gruß Drui - Sumpfhuhn007 - 14.04.2006 eben, dass hat mir auch zu denken gegeben! - cnn - 17.04.2006 noch ein Link: <!-- w --><a class="postlink" href="http://www.hygieneinspektoren-nrw.de/infektionsschutzgesetz/ifsg-belehrung.pdf">www.hygieneinspektoren-nrw.de/infektion ... ehrung.pdf</a><!-- w --> Es handelt sich hierbei um das epidemiologische Bulletin Nr. 23 vom RKI, datiert auf den 08. Juni 2001. In diesem Bulletin wird erklärt, welche Personen vom § 43 IfSG betroffen sind. "... Personen, die lediglich mit bereits verpackten Lebensmitteln umgehen, kommen mit diesen Lm nicht in Berührung. Der Regelungszweck greift bei verpackten LM deshalb nicht, weil bei einer verschlossenen Verpackung zwar eine Übertragung von Krankheitserregern über die Verpackung möglich ist, die ÜBertragungsgefahr dann jedoch nicht lebensmittelspezifisch ist." Demnach brauchen Kassiererinnen keine Belehrung <!-- s ![]() ![]() ![]() - Sumpfhuhn007 - 18.04.2006 ups <!-- ![]() ![]() Das ist gut zu lesen! Danke für die Info!! - Michael Bäuml - 18.04.2006 Das ist das schöne am Fachkreis - Eine / Einer weiß es immer Danke Claudia Gruß Michael - Saftschubse - 18.04.2006 Spitzen-Link!! DANKE cnn!! Das beantwortet auch Druis Frage aus Schulung bei Mitarbeiter in der Sortierung. Denke ich. ich habs noch nicht gelesen aber cnns Ausführungen anch müsste das so greifen. Gruß Saftschubse |