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Belehrung nach § 35 IFSG
#5
Hallo Hermelin,

ich lese die Pressemitteilung des Ministeriums erst mal so, dass die Belehrung (nach § 42, nicht nach § 35) nicht ersetzt, sondern durch das Faltblatt vereinfacht werden soll (uns wohl so auch kostengünstiger angeboten wird). Die Verantwortung wird demanch an den Veranstalter zurück gegeben. Wie das dann organisatorisch und vor allem nachvollziehbar gestaltet werden soll, steht natürlich nicht in der Pressemitteilung.
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
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Nachrichten in diesem Thema
Belehrung nach § 35 IFSG - von hermelin - 06.01.2006, 19:42
[Kein Betreff] - von Sumpfhuhn007 - 07.01.2006, 08:26
[Kein Betreff] - von cnn - 07.01.2006, 17:32
[Kein Betreff] - von hermelin - 08.01.2006, 23:19
[Kein Betreff] - von cnn - 09.01.2006, 09:21

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