• 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Belehrungen nach §43 IfSG
#1
Hallo Zusammen! <!-- sTongue --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_razz.gif" alt="Tongue" title="Razz" /><!-- sTongue -->

Einige von uns sind ja in der Situation, die jährliche Belehrung der Mitarbeiter nach §43 IfSG durchführen zu müssen. Ich auch, zumindest für die, die nicht an der Belehrung durch den Betriebsarzt teilnehmen.

Doch woher Schulungsunterlagen nehmen? Kaufen? Die muss man meist noch umbasteln und und und, da bastelt man doch lieber selber.

Unter:
Belehrungsbogen Schulen
und
Belehrungsbogen Lebensmittel

habe ich für meine Bedürfnisse geeignetes Material gefunden. Unser Betriebsarzt hat die Angaben zu Krankheitsbildern etc. für seine Präsentation wohl auch aus dem ersten Link zusammengestellt, zumindest deckt sich meine Mitschrift aus der letzten Belehrung in weiten Teilen mit diesem Text?!?! :hm

Vielleicht helfen Euch diese Link auch weiter.
Ansonsten hat das RKI auch zu vielen Krankheiten nähere Informationen, da kommt man gleich von der Startseite aus hin.

Liebe Grüsse :wink
Saftschubse
  Zitieren
#2
Hi Saftschubse,

bei euch führt die jährliche Belehrung euer Betriebsarzt durch? Ich wußte gar nicht das der auch für soetwas zuständig ist.
Ich bin mit meinen Leuten fast durch, mir fehlen nur noch 20 in der Produktion. <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->
Gruß
Michaela

Das normale Chaos erschaffe ich mit meinem Rechner und der restlichen Elektrik.
Das RICHTIG GROSSE Chaos erschaffe ich noch von Hand !
  Zitieren
#3
Hallo Michaela!

Wir haben das mal angefangen als keiner da war der sich auskannte oder Zeit hatte die Schulung vorzubereiten. Da haben wir einfach mal angefragt ob wir bei der BGN noch Stunden gut haben und ob der Betriebsarzt das übernehmen könnte. Hat geklappt, also haben wir es weitergeführt.

Saftschubse
  Zitieren
#4
Hallo Saftschubse,

die Unterlagen habe ich mir für die Belehrungen nach § 35 umgestrickt und so zusammengefasst, dass sie auch ein "Nicht-Mediziner" lesen kann. Diese Zusammenfassung (ich meine damit nur die aufgeführten Krankheiten) händige ich dann den Schulen oder KiGa´s aus. Diese dann nur noch 6 Seiten dienen der Grundinformation und sorgen für einen allgemeinen Überblick.
Bei Interesse kann ich dir die Zusammenfassung mailen.

Noch etwas zu den Erstbelehrungen die vom Gesundheitsamt gemacht werden müssen.
Im Behr´s-Forum gab es dazu mal einen Thread, der aber nicht mehr da ist <!-- Icon_rolleyes --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- Icon_rolleyes --> , ob Personen, die nur einmalig arbeiten, z.B. Fahrer, auch vom Gesundheitsamt belehrt werden müssen. Dazu habe ich im Epidemiologischen Bulletin Nr. 23 vom rki folgendes gefunden:
"Personen, die lediglich mit bereits verpackten Lebensmitteln umgehen, kommen mit diesen Lebensmitteln nicht in Berührung." ... daher brauchen diese Personen auch nicht geschult werden.
Hier der Link zu diesem Bulletin:
<!-- w --><a class="postlink" href="http://www.hygieneinspektoren-nrw.de/infektionsschutzgesetz/ifsg-belehrung.pdf">www.hygieneinspektoren-nrw.de/infektion ... ehrung.pdf</a><!-- w -->
Interessant ist auch die Aussage, dass bei Veranstaltungen, die keinem gewerblichen Zweck dienen, z.B. Schulfeste, und max. 3 mal im Jahr stattfinden, auch keine Belehrungen erfolgen müssen (aber sinnvoll sind).
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
  Zitieren
#5
Hallo cnn!

Diesen Artikel (bzgl. Notwendigkeit Erstbelehrung) hatte ich bei meiner Suche nach Materialien auch gefunden, aber versehentlich weggeklickt und nicht wiedergefunden. Ich hab mich nämlich auch an das Thema im anderen Forum erinnert und wollte den Link einstellen. Jetzt hast Du ihn eingestellt, was gut ist. Dann haben Betroffene eine Argumentationsgrundlage.

Den von mir eingestellten Artikel habe ich für meine Folgebelehrung auch schon umgestrickt, ich muss ja nicht nach §35, sondern §§42,43 belehren. Kleiner Unterschied. Wobei, mit unseren Produkten fallen wir auch nicht unter §42, aber die LMHV gilt ja für uns und da haben wir ja auch die Schulungspflicht... kurzum: wir machen die Belehrung auf Basis IfSG freiwillig. Schaden kann es nicht. Und an Krankheiten führe ich einige besipielhaft auf, auch das kann nicht schaden.

Nochmal zur Erstbelehrung: jedes Bundesland kann selber festlegen, ob die Pflicht-Erstbelehrung (LM aus §42) vom Gesundheitsamt oder einem beauftragten (also nicht x-beliebigen!!) Arzt durchgeführt werden muss.

Gruß
Saftschubse
  Zitieren
#6
Ich hab da auch noch was:

Hier stand mal ein Link, der aber seitens des Seitenbetreibers offensichtlich geändert wurde und für unsere Zwecke nicht mehr hilfreich war, aus diesem Grund habe ich diesen Text editiert.

Sorry aber das passiert. Aber wir haben ja noch weitre Quellen.

Gruß Drui
  Zitieren
#7
Noch eine Quelle für Informationen zum Thema § 43: <!-- w --><a class="postlink" href="http://www.haccp.de">www.haccp.de</a><!-- w --> unter Fachinformationen.

Da gibt es einige aktuelle Texte.

<!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->
Viele Grüße von Little Mermaid
  Zitieren
#8
Hallo Little Mermaid,

vielen dank für den netten Link. Finde ich echt klasse, dass der Behr`s Verlag jetzt seine Werke, die sonst Geld gekostet haben auch online einstellt und für die Jedermann zugänglich macht. Auch dadurch kann man richtig sparen. Auch wenn es nur Auszüge sind, aber wenn man etwas bestimmtes sucht, dann benötigt man ja nicht unbedingt das komplette Werk, wie beispielsweise in diesem Fall das Praxishandbuch Hygiene und HACCP für € 99,50.

Also netter Zug vom Behr`s Verlag, weiter so !!!

Gruß
der Druide
  Zitieren
#9
<!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol --> was soll man da noch sagen??? <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol -->

Apropos @ Little Mermaid
Konnten wir Dir mit unseren Antworten und Anregungen zu Deinem "Hilferuf" bezüglich den "neuen" Hygienevorschriften beiseite stehen???? <!-- sIcon_question: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_question.gif" alt="Icon_question:" title="Question" /><!-- sIcon_question: -->
  Zitieren
#10
Hat den Startschuss gegeben. Vielen Dank.

Habe jetzt auch noch einen Schulungsordner gekauft.
Viele Grüße von Little Mermaid
  Zitieren
#11
@ Little Mermaid

Wenn Du noch Fragen hast..............weißt Du ja, dass wir diese wenn möglich gerne beantworten <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol -->
  Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Belehrung nach § 35 IFSG hermelin 4 16.619 09.01.2006, 09:21
Letzter Beitrag: cnn

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste