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Belehrung nach § 35 IFSG
#2
Hallo,

soweit ich informiert bin ist die Belehrungs-Verpflichtung nach § 35 IfSG nicht erloschen.

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.jukinet.de/jugendarbeit/service/downloads/MerkblattInfektionsschutzgesetz.pdf">http://www.jukinet.de/jugendarbeit/serv ... gesetz.pdf</a><!-- m -->

Bei Vereinstätigkeiten ist die Frage ob nach dem Begriff "gewerbsmäßig" erfüllt ist, z.B. wenn Lebensmittel gegen Entgelt abgegeben werden (beispielsweise auch bei Straßenfesten, Vereinsfeiern etc.). Dort liegt es in der Verantwortung des Betriebes, der Organisation oder des Vereines, wie und wie oft er seine Mitarbeiter bzw. Vereinsmitglieder schult.

Ich habe eine Internetadresse von einem anderen "Leidensgenossen", der sich mit dem Thema Freizeiten bzw. Zeltlagern schon auseinandergesetzt hat. Vielleicht hilft sie Dir ja weiter?

<!-- m --><a class="postlink" href="http://people.freenet.de/poelking/ifsg.htm">http://people.freenet.de/poelking/ifsg.htm</a><!-- m -->


Ich bin der Meinung, Du solltest Dich weiterhin daran halten, denn gerade auch auf Freizeiten wie Zeltlager usw. finde ich das Thema Lebensmittelsicherheit sehr wichtig.

Aber vielleicht hat hier noch jemand einen anderen Wissenstand darüber? <!-- sIcon_question: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_question.gif" alt="Icon_question:" title="Question" /><!-- sIcon_question: -->
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Nachrichten in diesem Thema
Belehrung nach § 35 IFSG - von hermelin - 06.01.2006, 19:42
[Kein Betreff] - von Sumpfhuhn007 - 07.01.2006, 08:26
[Kein Betreff] - von cnn - 07.01.2006, 17:32
[Kein Betreff] - von hermelin - 08.01.2006, 23:19
[Kein Betreff] - von cnn - 09.01.2006, 09:21

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