• 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
erlaubte Zustatzstoffe in der Bio-VO
#1
Im September wurden vier neue Zusatzstoffe für die Verwendung in Bio-Produkten zugelassen worden.
a) Bienenwachs (E 901), wenn die Bienen ökologisch gehalten worden,
b) Carnaubawachs, wenn es aus ökologischen Rohstoffen ist
Beides als Überzugsmittel für Bio-Süßigkeiten

c) Gellan (E 418) als Geliermittel für Marmeaden und
sowie
d) der Zuckeraustauschstoff Erythrit


Quelle: oekolandbau.de
  Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste