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Muttermilch in der Kita oder Tagespflege
#1
Ausgehend aus einer nach § 35 und § 42 u. 43 (4) Infektionsschutzgesetz durchgeführten Belehrung/Schulung in einer Kita am gestriegen Tage, möchte ich Euch mit der Thematik Muttermilch in der Kita oder Tagespflege konfrontieren und bitte Euch, u.a. auch unter Berücksichtigung der in diesem Forum bereits thematisierten Fragestellung zu HACCP in der Tagespflege, um Eure Meinung zum Thema Muttermilch in der Kita oder Tagespflege

Zum Einlesen in die Thematik hier zunächst das Merkblatt für Eltern mit dem Titel "Meine Muttermilch für mein Kind in der Kita oder Tagespflege

Weiterhin das Merkblatt für Personal der Kita und Tagespflege mit dem Titel Hinweise zum Umgang mit Muttermilch in der Kita oder Tagespflege

Bevor ich Euch über die Reaktionen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Belehrung/Schulung berichte, würden mich Eure Meinungen dazu brennend interessieren. Vorab kann ich aber schon berichten, dass mir persönlich beim "Studium" der Merkblätter bereits einiges aufgefallen ist, was zu hinterfragen wäre. Dazu jedoch später mehr, sofern Interesse an dieser Thematik besteht.

Seid gegrüßt
Drui
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#2
Hallo zusammen,

zuerst möchte ich klarstellen, dass es mir hier nicht um das Thema Muttermilch JA oder NEIN geht!

Beim Durchlesen der oben genannten Merkblätter sind mir zwei Dinge besonders aufgefallen.
Es handelt sich für mich um die Anlieferung und Lagerung eines Lebensmittels. Hier wird es sehr schwer sein, die Kühlkette wie beschrieben aufrecht zu erhalten. Was passiert, wenn von Seiten der Eltern hier ein Fehler gemacht wird? Die KITA ist der Inverkehrbringer des Lebensmittels und schlussendlich dafür haftbar, sollte etwas passieren.
Zweitens wird angegeben, dass die Trinkfläschchen bei 65°C gespült werden sollen. Ich bezweifle, dass bei dieser Temperatur von einer thermischen Desinfektion gesprochen werden kann. Normale Haushaltsspülmaschinen trocknen zudem oft nicht ausreichend, was wiederum zu einer Verkeimung führen könnte.

Ein wirklich spannendes Thema

Viele Grüße

Michael Bäuml
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#3
Zitat:zuerst möchte ich klarstellen, dass es mir hier nicht um das Thema Muttermilch JA oder NEIN geht!
Danke, dass Du das noch mal klar gestellt hast!

Deine Argumentation ist nachvollziehbar. Auf der anderen Seite wird im Merkblatt auf folgendes hingewiesen:
Die Eltern sind für die hygienisch einwandfreie Gewinnung
der Muttermilch und für die Einhaltung einer lückenlosen Kühlkette bei deren Transport in die Kita verantwortlich. Hierzu ist es sinnvoll, dass sich die Kita die Einhaltung der Hinweise des „Eltern-Merkblattes“
bestätigen lässt (gesondert oder als Inhalt des Betreuungsvertrages).


Aber das haben andere Einrichtungen sowieso. Selbst wenn der "Zulieferer" zertifiziert ist, die rechtliche Verantwortung trägt der Inverkehrbringer, wie Du Michael ja schon richtig bemerkt hast. Ob dies nun auch gilt, wenn die Muttermilch nur an das eigene Kind abgegeben wird? Das gilt es noch zu klären. Oder weiß jemand genaueres. Wir könnten das ganze jetzt auch noch verkomplizieren und die Frage stellen, wie es denn aussieht, wenn eine Mutter selbst nicht über eigene Muttermilch verfügt und sich sogenannter "Frauenmilchbanken" bedient.

Diese Milch wird vor der Verwendung gezielt bakteriologisch untersucht und pasteurisiert, um eine Übertragung von Infektionen auszuschließen.
Das gilt aber nur für die "offiziell eingerichteten Frauenmilchbanken" nicht für privaten Muttermilchaustausch, welcher im Internet zum Teil kursiert.

Aber zurück zum Thema, sollte oder muss die Kita oder die Tagespflege dann im Rahmen der Probenahme vielleicht auch Muttermilch stichprobenartig bakteriologisch überprüfen?

Ja ich weiß, man kann es auch übertreiben, aber wir sind ja auch dazu da kritisch hinterfragen zu dürfen.

Eine lebhafte, sachlich geführte Diskussion wünscht
Drui, der das Thema sehr ernst nimmt.
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#4
Hallo Drui,

ich denke, dass eine stichprobenartig bakteriologisch Untersuchung der Anforderung der VERORDNUNG (EG) Nr. 2073/2005 DER KOMMISSION
vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel
nachkäme, die in Artikel 3 die Anforderungen wie folgt formuliert:

Allgemeine Anforderungen
(1) Die Lebensmittelunternehmer stellen sicher, dass Lebensmittel
die in Anhang I zu dieser Verordnung aufgeführten
entsprechenden mikrobiologischen Kriterien einhalten. Dazu
treffen die Lebensmittelunternehmer Maßnahmen auf allen
Stufen der Herstellung, der Verarbeitung und des Vertriebs von
Lebensmitteln, einschließlich des Einzelhandels im Rahmen
ihrer auf den HACCP-Grundsätzen beruhenden Verfahren und
der Anwendung der guten Hygienepraxis, um zu gewährleisten,
dass:
a) die ihrer Kontrolle unterliegende Lieferung, Handhabung
und Verarbeitung von Rohstoffen und Lebensmitteln so
durchgeführt wird, dass die Prozesshygienekriterien
eingehalten werden,
b) .......

Wie du es schon gesagt hast, man alles übertreiben, andernfalls handelt es sich bei Säuglingen ganz klar um eine Risikogruppe im Sinnen des Lebensmittelrechtes.

Bin gespannt welche Meinungen noch dazu stoßen.

Viele Grüße

Michael Bäuml
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#5
Jetzt sind wir wieder da, wo wir schon einmal waren: Lebensmittelunternehmer.

Sind Erzieherinnen und Erzieher einer KiTa oder auch Tagespflegepersonen Lebensmittelunternehmer? Erinnert Ihr Euch noch an die Diskussion aus dem Jahre 2012? Liegt schon etwas zurück, doch mit der neu geführten Diskussion um die Muttermilch, ist diese Frage wieder erneut zu stellen, oder was meint Ihr?

Gruß
Drui
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#6
Hallo zusammen,

das BfR hat zu diesem Thema Merkblätter zusammen gestellt:

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bfr.bund.de/cm/350/meine-muttermilch-fuer-mein-kind.pdf">http://www.bfr.bund.de/cm/350/meine-mut ... n-kind.pdf</a><!-- m -->

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bfr.bund.de/cm/350/hinweise-zum-umgang-mit-muttermilch.pdf">http://www.bfr.bund.de/cm/350/hinweise- ... rmilch.pdf</a><!-- m -->

Ich denke, dass in diesem Merkblättern die wichtigsten Dinge zusammen gefasst sind.

Liebe Grüße
etolit_hygiene
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#7
Kann sein, dass Du den Thread nicht von oben bis unten gelesen hast <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin --> <!-- sIcon_question: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_question.gif" alt="Icon_question:" title="Question" /><!-- sIcon_question: -->

Wir sind schon ein Stückchen weiter, aber Danke für die Erkenntnis <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol -->

Gruß
Jörg
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#8
Oh ja, sorry, irgendwie habe ich gestern nicht alle Posts gesehen <!-- Icon_redface --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_redface.gif" alt=":oops:" title="Embarassed" /><!-- Icon_redface --> Tut mir Leid!

Könnte man nicht bei dem ganzen Spaß mal den gesunden Menschenverstand einschalten? Ich meine ja nur, wenn ein Kind/Säugling in einem Privathaushalt lebt und dort mit Muttermilch versorgt wird, kommt es ja zwangsläufig mit Keimen in Kontakt, die in diesem Haushalt leben. Das soll ja auch so sein, weil sich dadurch das Immunsystem schon mal an fremde Keime gewöhnen kann.
Ich denke, wenn die Eltern sich an die Dinge aus den Merkblättern halten, ist die Gefahr einer gefährlichen Kontamination mit Keimen, die dem kleinen Menschen schaden können, ziemlich gering. Oder denke ich da zu einfach??

Wegen der Temperatur könnte in der KiTa ja eine gewerbliche Geschirrspülmaschine verwendet werden, wenn die Flaschen dort gespült werden. Vielleicht ist es ja auch sinnvoll, in jeder KiTa eine Vereinbarung mit den Eltern zu treffen, bevor das Kind überhaupt dort aufgenommen wird. Oder die Muttermilch muss eben in das bestehende HACCP-Konzept einbezogen werden. Aber ich habe so das Gefühl, dass ich da vielleicht zu lapidar denke... <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol -->

Wie viele Eltern haben eigentlich schon mal eine Beschwerde an eine KiTa gegeben, weil ihr Kind durch (angeblich) unsachgemäße Abgabe ihrer Muttermilch erkrankt ist? Oder anders herum, wie oft haben Erzieher/innen ihre Schützlinge hungern lassen, weil die durch die Eltern mitgebrachte Muttermilch nicht in Ordnung war? Für mich sind Erzieher/innen und Tagesmütter immer noch keine Lebensmittelunternehmer und müssen deshalb auch nicht dieselben Anforderungen erfüllen wie Großküchen oder die Lebensmittelindustrie.
Ist es nicht möglich, die Muttermilch als Primärerzeugnis zu sehen, das in kleiner Menge produziert wird und direkt an den Endverbraucher abgegeben wird? Dann würde die EG VO 852/2004 auch nicht gelten:
KAPITEL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
Geltungsbereich
(2) Diese Verordnung gilt nicht für
a) die Primärproduktion für den privaten häuslichen Gebrauch;
b) die häusliche Verarbeitung, Handhabung oder Lagerung von Lebensmitteln zum häuslichen privaten Verbrauch;
c) die direkte Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen durch den Erzeuger an den Endverbraucher
oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte, die die Erzeugnisse unmittelbar an den Endverbraucher abgeben.

Was jetzt aber als "gültiges Recht" angesehen wird, entzieht sich meinen Kenntnissen - bin ja auch kein Jurist <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->

Was meint ihr dazu?

Viele Grüße
etolit_hygiene
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#9
P. S.: Darf ich vielleicht noch eine kleine Parallele ziehen? In Bayern ist es erlaubt, in Biergärten seine eigenen, von zu Hause mitgebrachten Lebensmittel zu verzehren. Da sagt auch kein Mensch was dagegen und es ist mir auch noch nie zu Ohren gekommen, dass jemand den Wirt für irgendwas verantwortlich machen wollte, weil er nach so einer Brotzeit erkrankt ist.
Klar, hier geht es nicht mehr um Säuglinge, aber ich hoffe, ihr wisst, wie ich es meine.

Gruß
etolit_hygiene
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#10
Hallo etolit-Hygiene,
vielen Dank für Deine Anmerkungen. Ich stimme Dir zu, dass die Gefahr einer Kontamination bei Einhaltung der Merkblätter aller Beteiligten eher als gering einzustufen ist. Aber es geht ja genau um die Frage der Haftung wenn dies eben nicht der Fall ist. Eine Unterschrift der Eltern gegenüber der Einrichtung entbindet meines Erachtens nicht von einer Haftung im Falle eines entsprechenden Vorfalls.

Du sprichst die gewerbliche Spülmaschine an. Genau hier geht es wieder um Investitionen die aus Sicht der KiTa`s& Co insbesondere kleineren Einrichtungen zum Teil weh tun. Erst die Spülmaschine, dann der Tiefkühlschrank bzw. die Tiefkühltruhe (im Merkblatt steht ja, dass die Eltern die Muttermilch auch tiefgefroren abgeben können sollen).

Mit den Vereinbarungen zwischen Eltern und KiTa stimme ich Dir uneingeschränkt zu, wird auch im Merkblatt angesprochen. Es gab KiTas die haben von sich aus darauf hingewiesen, dass in ihrer Einrichtung keine Muttermilch an Kinder abgegeben wird. Als offizieller Grund wurden hygienische Aspekte angesehen, aber auch die unklare Rechtslage war sicherlich ein nicht zu unterschätzender Grund.

Es geht dabei noch nicht um die Frage wie viele Eltern sich beschwert haben, dass Muttermilch unsachgemäß an das Kind abgegeben wurde, sondern ob es denn überhaupt in der KiTa & Co abgegeben werden soll. Die alleinige Tatsache, dass sich jemand darüber beschwert, dass die KiTa nicht erlaubt, dass Muttermilch in ihrer Einrichtung durch Personal der Einrichtung abgegeben wird und meines Erachtens auch nicht das Erscheinen eines Merkblattes rechtfertigt die generelle Abgabe von Muttermilch in der KiTa. Das muss anscheinend doch ein Gericht entscheiden. Denn wenn im Vertrag der KiTa drin steht, dass keine abgepumpte Muttermilch abgegeben wird, dann sollte man erst einmal davon ausgehen, dass es so ist. Denn sonst könnte man sich Verträge auch sparen. Natürlich gilt zu prüfen ob dies rechtens ist.

Hier Zwei Artikel zum Thema:
Muttis Milch für Kita-Kinder gefordert
Separate-Kita-Räume-für-Muttermilch

Sicherlich findest Du noch mehr Beiträge wenn Du danach googelst.

Die Idee Muttermilch als Primärerzeugnis zu sehen wird von mir uneingeschränkt unterstützt und ich würde das persönlich als Einrichtung auch so sehen. Müsste nur mal von den Entscheidungsträgern auch so kommuniziert werden, dann wäre alles viel einfacher. Denn im Moment ist meines Wissens die KiTa und auch Tagesmütter unter bestimmten Umständen Lebensmittelunternehmer (schon wegen der Verpflegung im Allgemeinen). Also greifen die Regelungen des Lebensmittelrechts. Nimmt man jetzt die Muttermilch als Primärerzeugnis davon aus, wäre es sicherlich nicht schlecht.

Zu Deiner Bemerkung in Bayern sei gesagt, dass die Brotzeit zu keinem Moment in die Hände des Wirtes kommt und er somit aus der Verantwortung heraus ist. Bei der Muttermilch gilt bereits die Lagerung (Feilhaltung) und insbesondere die Abgabe als Behandeln bzw. Inverkehrbringen von Lebensmitteln und somit fällt es wieder unter das Lebensmittelrecht als Lebensmittelunternehmer. Der Joker zieht glaube nicht.

Ich stehe auch auf dem Standpunkt, dass es möglich ist, Muttermilch in der KiTa unter bestimmten Voraussetzungen abzugeben - keine Frage -, aber ich bin auch der Meinung, dass dafür zum einen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen und man den Erzieherinnen und Erzieher Rechtssicherheit gibt.


Danke für Eure Meinungen zum Thema.

Gruß
Jörg
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#11
Die Diskussion mutet schon ein wenig skurril an! Muttermilch als Primärprodukt? JA, eindeutig, was denn sonst? Man könnte die Debatte jetzt ad absurdum führen, die Milch als Energydrink deklarieren wollen, die Mutter als Säugetier klassifizieren und nach der Cross Compliance für Milchvieh... Nein! Wo bleibt eigentlich der Frauenbeauftragte des Fachkreises?

Mal sachlich: Problematisch ist weniger die Frage der Abgabe, sondern vielmehr die der Behandlung. Jede (!) Muttermilch hat immer ihren eigenen Keimstatus, daher kann der KiTa nur geraten werden, ausschließlich einzeln verpackte, tiefgefrorene und mit dem Namen des Kindes versehene Muttermilch-Portionen entgegen zu nehmen, diese unter Wahrung aller Hygieneregeln kurz vor Verabreichung vorsichtig aufzutauen, unmittelbar zu erwärmen (auf maximal 40 °C, d. h. nicht kochen, das verträgt weder Kind noch Muttermilch!) und in desinfizierten (hier: ausgekochten) Fläschchen sofort zu verabreichen.
Nicht verwendete bzw. übrig gebliebene Milch ist unbedingt zu entsorgen.

Das lässt im Grundsatz gar keine Debatten zu. Und wenn die Einrichtung all das nicht gewährleisten kann oder will, muss die Mutter eben selbst stillen, das ist ihr laut Mutterschutzgesetz seitens des Arbeitgebers zu ermöglichen.
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#12
Zitat:Das lässt im Grundsatz gar keine Debatten zu. Und wenn die Einrichtung all das nicht gewährleisten kann oder will, muss die Mutter eben selbst stillen, das ist ihr laut Mutterschutzgesetz seitens des Arbeitgebers zu ermöglichen.

Das wäre ja zu einfach, es gibt ja Mütter die klagen dagegen, wenn KiTa`s nicht anbieten, Muttermilch in der Einrichtung abzugeben. Ich hatte ja in einer Podiumsdiskussion zur Thematik vorgeschlagen die weibliche Brust als EU-Lebensmittelbetrieb zuzulassen und die weibliche Brust mit einem EU-Zulassungsstempel zu versehen <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin --> <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin --> . Spaß beiseite, irgendwann hört es bei mir auch auf. Auch wenn ich mir mit meiner persönlichen Einstellung viele Mütter als Feinde mache. Bei allen Ehren und unter Berücksichtigung von Familie und Beruf. Aber sollte man in der Zeit, in der man sein Kind stillen möchte, sich nicht auch persönlich darum kümmern <!-- sIcon_question: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_question.gif" alt="Icon_question:" title="Question" /><!-- sIcon_question: --> . Es geht beim Stillen doch nicht nur um die Tatsache, dass das Kind Muttermilch bekommt, sondern doch auch um die menschliche Beziehung zwischen Mutter und Kind.

Meine Güte, ich könnte ja vorschlagen, im Kindergarten ein Entbindungszimmer einzurichten, dann können "Karriere - Mütter" Ihre Kinder gleich nach der Geburt im Nachbarzimmer im Kindergarten zur Betreuung abgeben. Auch wenn ich die Gefahr laufe in die Unsachlichkeit abzuschweifen, aber diese Diskussion macht mich wütend. Vielleicht sollte sich die ein oder andere den Kinderwunsch gut überlegen. Ich möchte betonen, das es etwas anderes ist bei Müttern, die nicht selber stillen dürfen oder können....

Drui
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#13
Bitte sachlich bleiben, bei uns geht es um Lebensmittelhygiene und nicht um Karrierevorschriften für Frauen - der nicht stillende Mann kann sich da unendlicher Häme ausliefern!

Fakt ist, dass das erweiterte Angebot der Kinderbetreuung auf Kleinstkinder steigende Nachfrage produziert. Die o. g. Merkblätter des BfR bieten da wissenschaftlich basierte Anhaltspunkte, z. B. zur Sammlung, Aufbewahrung und Umgang mit abgepumpter Muttermilch
Dieses Blatt wurde ursprünglich für Krankenhäuser konzipiert, ist aber auch auf die Kindertagespflege anwendbar. U. a. wird auf die Besonderheiten des Keimstatus bei Muttermilch eingegangen, die aufgrund ihres biochemischen Aufbaus durchaus bemerkenswerte Eigenschaften hat. Z. B. ist es kaum problematisch, Muttermilch 6 Stunden ungekühlt aufzubewahren, vorausgesetzt, es wird ein steriles Behältnis verwendet. Aber lest selbst...
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