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Kita lackieren?!
#1
Hallo aus Berlin Treptow,
wir haben hier ein kleines Problem mit dem Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt, bzw. mit der zust. Mitarbeiterin. Wir eröffnen hier eine neue Kita mit einer Ausgabeküche in der nur fertiges Essen angeliefert wird. Kein kochen etc. nur auspacken und verteilen. Die Arbeitsbereiche haben einen Fliesenspiegel der Rest ist Rauhfaser, mit Dispersionfarbe gestrichen. Nun haben wir die Auflage zur entgültigen Zulassung, den gesamten Raum (Wände u. Decke) zu lackieren. Diffusionsoffen, lt. Mitarbeiterin. Was mit dem bereits aufgebrachten Wandbelag schon nicht mehr möglich ist. Zudem bauen wir uns damit eine Tropfsteinhöhle, wenn die Flächen komplett versiegelt werden. Als Begründung wurde angegeben, im Falle eines Viren oder Seuchenbefalls kann der Raum desinfiziert werden. Nur dieser Raum und die Anderen? Wir wollen dort nicht schlachten und anschließend kärchern! Ich habe auch in allen Gesetzestexten keine rechtliche oder gar logische Grundlage für diese Auflage gefunden.
Wer kann uns da mit fachlichen Rat helfen, die Zeit drängt.
Adios Lutz
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#2
Guten Abend Lutz,
die Verordnung 852/2004 besagt, ebenso wie die Lebensmittelhygieneverordnung diesbezüglich folgendes:

Die Wandflächen sind in einwandfreiem Zustand zu halten und müssen leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein. Sie müssen entsprechend wasserundurchlässig, Wasser abstoßend und abriebfest sein und aus nichttoxischem Material bestehen sowie bis zu einer den jeweiligen Arbeitsvorgängen angemessenen Höhe glatte Flächen aufweisen, es sei denn, die Lebensmittelunternehmer können gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen, dass andere verwendete Materialien geeignet sind;

Decken (oder soweit Decken nicht vorhanden sind, die Dachinnenseiten) und Deckenstrukturen müssen so gebaut und verarbeitet sein, dass Schmutzansammlungen vermieden und Kondensation, unerwünschter Schimmelbefall sowie das Ablösen von Materialteilchen auf ein Mindestmaß beschränkt werden;

soweit zunächst zunächst zum Gesetzestext.

Gegen die Fliesen wird niemand etwas haben denke ich, wie sieht es mit der Farbe aus? Dispersionsfarben sind je nach Qualität wisch- und scheuerbeständig. Nach dem Anstrich verdunstet das Wasser der Farbe auf der Wand und zurück bleibt ein geschlossener Kunststoff-Film. Handelt es sich bei der von Euch verwendeten Dispersionsfarbe um eine solche wisch- und scheuerbeständige Dispersionsfarbe oder nicht? Unabhängig davon ist es wichtig mit dem Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt ein Konsens zu finden. Eine Austeilküche ist auch eine Küche. Auspacken und verteilen beinhaltet das "Inverkehrbringen", wobei Lebensmittel durch evtl. Portionieren streng genommen auch behandelt wird.

So aus der Ferne ist es schwierig sich ein Bild zu machen. Wer von den 12 Ämtern in Berlin ist für Euch zuständig? Da es ja drängt kann ich Dir anbieten, mir die Küche einmal anzuschauen und evtl. ein Vorschlag zu unterbreiten, dem man dann dem Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt unterbreiten könnte.

Viele Grüße
Drui
<!-- e --><a href="mailtoBig Grinruidelix@web.de">Druidelix@web.de</a><!-- e -->
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#3
Hallo Druidelix,
danke für die prompte Antwort. Das alles ist mir auch soweit klar und die Flächen gemäß der Arbeitbereiche zu versiegeln, logisch. Aber doch nicht alle Wand- und Deckenflächen. Der Bereich über den Arbeitsflächen ist gefliest und alle anderen Flächen bis Schrankhöhe können noch mit Latex (dicht, wisch- und scheuerbeständig) gestrichen werden. Über die Quali. der Dispersionsfarbe kann ich nichts sagen, da vom Eigentümer aufgebracht. Alle weiteren Einbauten müssen dann auch aus leicht zu reinigenden Materialien bestehen, etc.. Soweit klar, das Gespräch werden wir nochmals suchen.
Adios Lutz
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#4
Hallo Lutz,

wenn du möchtest, können auch wir als Fachkreis das Gespräch mit dem Amt für dich suchen. Wenn die Ämter feststellen, dass der Gewerbetreibende sich externe Sachverständige hinzugezogen hat, werden die Forderungen (dich anfänglich oft überzogen sind) schnell heruntergeschraubt.

Viele Grüße

Michael Bäuml
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