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Hygieneschulung nach §4 LMHV und 852/2004 Kapitel XII
#1
Hallo liebe Experten des Lebensmittelrechts,

im o.g. Gesetztestext steht, daß ich meinen Mitarbeiterinnen die nötige Fachkenntnis durch eine Schulung vermitteln muß, sofern sie mit leichtverderblichen LM arbeiten und keine einschlägige Berufsausbildung vorweisen können, die die Fachkenntnis vermittelt hat. Soweit, sogut. <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->

Aus dem Gesetzestext kann ich aber leider nicht entnehmen, in welchen Intervallen die Schulung stattfinden sollte (also regelmäßig wie es immer so schön heisst <!-- sIcon_question: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_question.gif" alt="Icon_question:" title="Question" /><!-- sIcon_question: --> ) oder nur bei Einstellung der Mitarbeiterin.
Früher war es doch so, daß ich meine Mitarbeiterinnen mind. jährlich in der Lebensmittelhygiene und Personalhygiene unterweisen musste. Wo steht das jetzt in der neuen Gesetzgebung konkret??

Um Mißverständnissen vorzubeugen: Ich meine nicht die Folgebelehrung nach dem IfSG.

Freue mich auf Eure Antworten

Herzlichen Dank und ein sonniges Wochenende, die HWL
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#2
Hallo HWL,
du hast Recht, die Verordnung ist hier, wie auch an vielen anderen Stellen sehr „schwammig“. Worauf du dich aber beziehen kannst sind DIN Normen. Die DIN 10514 Hygieneschulung (Stand 2009) gibt hier genauer Auskunft. Hier wird von mindestens 1x jährlich gesprochen.
Was sind DIN Normen und wozu sind die gut?
DIN Normen stellen den aktuellen Stand des Wissens und der Technik dar. Bei Gerichtsurteilen werden DIN Normen und Leitlinien der gleiche Stellenwert wie vereidigten Sachverständigen zugesprochen, will heißen du kannst dich immer darauf berufen.
Wie du die Schulung machst ist zwar vorgeschrieben (Inhalte etc.) aber du hast hier auch einen großen Spielraum.
Ich betreue einen Betrieb, in dem der Küchenleiter morgens bei Dienstbeginn (Mo. – Fr.) genau 5 Minuten über ein Hygienethema mit seinen Mitarbeitern spricht. Das Ganze hat er in einem Jahresschulungsplan festgehalten und somit seine Schulungspflicht voll erfüllt. Wie du siehst es gibt auch hier viele Möglichkeiten. Mir ist nur wichtig, das über Hygiene gesprochen und nicht nur vorgetragen wird.
Falls du noch Fragen bzgl. der DIN Norm hast (wir dürfen Sie aus Urhebergründen nicht weitergeben, da sie ausschließlich über den Beuth Verlag vertrieben werden) sende mir einfach eine persönliche Nachricht oder eine eMail.
Viele Grüße
Michael Bäuml
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#3
Hallo HWL (kenne ich unter dem Begriff Hauswirtschaftsleitung, demnach bist du also so eine wie ich?),
willkommen im Club.

Noch ein Tipp: Im Voraudit zur Zertifizierung wird die jährliche Hygieneschulung - neben der IfSG-Wiederholungsschulung - gefordert. Sollte in eurem Betrieb also jemand auf die Idee mit dem Zertifikat kommen, bist du mit dem Nachweis einer mindestens jährlichen Schulung auf der sicheren Seite.
Egal, ob mit oder ohne Audit: Aus der Dokumentation und den Teilnahmebescheinigungen sollten die geschulten Inhalte eindeutig hervor gehen, dann ist der Auditor zufrieden und der Lebensmittelkontrolleur glücklich.
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