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TLMV "kurzfristiges" Überschreiten der Temperatur
#1
Guten Tag zusammen,
wenn ich nicht selber Jurist wäre, könnte ich jetzt wieder einen beliebigen Vertreter dieses Berufsstandes erschlagen: <!-- Icon_wink --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- Icon_wink -->

In der TLMV steht in § 2 Abs. 4 Nr. 2, dass von der grundsätzlich erforderlichen Temperatur von -18° "kurzfristige" Schwankungen von höchstens 3 Grad C beim Versand zulässig sind.

Hat irgendjemand eine Ahnung, welcher Zeitraum noch als kurzfristig zu bezeichnen ist? 10 Minuten? 1 Stunde? 3 Stunden?

Gibt es dazu irgendwelche Leitlinien, branchenbezogenen Empfehlungen, Richtlinen (zB Codex o.ä.)???

Vielen Dank für jede Auskunft und jede Anregung!
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#2
Hallo Albion

als kurzfristig sieht man hier die Zeit an, die zum Be- und Entladen der Ware benötigt wird. Ich denke dass es, sehr schwer wird, einen Juristen davon zu überzeugen, dass 1 Stunde hier als kurzfristig angesehen werden soll.

Je kürzer von der vorgeschriebenen Temperatur abgewichen wird, desto besser.

Aber du hast recht, ich habe mit den vielen unbestimmten Rechtsbegriffen:
...gegebenenfalls… eine angemessene… eine geeignete ……

meine Probleme

Viele Grüße
Michael Bäuml
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